Derzeit ist die Frage von Grundrechten geimpfter Personen noch eine rechtstheoretische Frage. Sie kann aber sehr schnell eine praktisch relevante Frage werden. Sie wird dann -meines Erachtens aber auch nur dann- praktisch relevant, wenn klar ist, dass von geimpften Personen keine Ansteckungsgefahr mehr ausgeht.
Wird nun dieser Fall angenommen, gibt es eigentlich eine ganz klare Formel:
Grundrechte werden nicht jemandem verliehen, Grundrechte verlangen keine Gegenleistung. Grundrechte haben Personen weil sie Personen sind. Als individuelle Rechte.
Deshalb gibt es zum Beispiel aus guten Gründen das aus dem Sozialstaataprinzip abgeleitete und vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannte individuelle Recht auf ein soziokulturelles Existenzminimum. Dazu muss keine Gegenleistung erbracht werden (Wer nicht arbeitet soll auch nicht essen), dieses Recht gibt es qua Existenz. Zum Glück im Übrigen nicht nur für Staatsbürger:innen.
In Grundrechte kann nun grundsetzlich eingegriffen werden, Grundrechte können also eingeschränkt werden, wenn es dafür eine Rechtfertigung gibt. Anders wären die Grundrechte auch gar nicht durchsetzbar, weil ein Grundrecht immer…