Bei der Debatte um die Einordnung der Gruppe „Letze Generation“ als kriminelle Vereinigung scheint mir einiges durcheinanderzugehen. Ob bewusst oder unbewusst, es geht wohl vor allem um Abschreckung und darum Angst zu verbreiten. Denn mit der Realität hat die Debatte gar nichts zu tun. Aus meiner Sicht gibt es überhaupt keinen rechtlichen Anhaltspunkt, den Straftatbestand der kriminiellen Vereinigung auch nur in Erwägung zu ziehen.

Der § 129 StGB regelt recht klar, was unter krimineller Vereinigung zu verstehen ist. Eine solche Vereinigung muss im Hinblick auf ihren Zweck oder ihre Tätigkeit darauf gerichtet sein, Straftaten zu begehen, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind.

Kleine Anmerkung: Die kürzlich verhafteten Truppenteile um Herrn Reuß unterfallen diesem Begriff wohl recht schnell, denn ein geplanter Putsch ist eine Straftat und der Zweck der Vereinigung war genau darauf gerichtet. Irgendwie war da aber wenig zu hören.

Jenseits einer aus meiner Sicht berechtigten Grundsatzkritik an dem Tatbestand an sich, lässt…

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin (LVerfGH) hat mit Urteil vom 16. November 2022 (154/21) entschieden: „Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen werden für das gesamte Wahlgebiet für ungültig erklärt.“ Die Ungültigkeitserklärung wirkt „ex nunc“ (S. 149).

Ausweislich des Urteils waren 2.447.600 Personen wahlberechtigt, insgesamt wählten 1.844.278 Personen. Die Wahlbeteiligung betrug 75,4 Prozent (2016: 66,9 Prozent). Der Anteil der Briefwählenden belief sich auf 46,8 Prozent aller Wählenden (863.545 Personen; 2016: 29 Prozent) und ca.35,3 Prozent aller Wahlberechtigten. In Präsenz wählten rund 53,2 Prozent der Wählenden (980.733 Personen; 2016: 71 Prozent) und ca. 40,1 Prozent der Wahlberechtigten.

In den Urteilsgründen wird darauf verwiesen, dass es am Wahltag zu zahlreichen Beeinträchtigungen des Wahlablaufs kam, viele Wahllokale nach einigen Stunden keinen vollständigen Satz von Stimmzetteln mehr hatten und die Lieferung weiterer Stimmzettel u. a. auf Grund des Berlin-Marathons nicht rechtzeitig gelang. Dies führte zu Unterbrechungen des Wahlvorgangs, in weiten Teilen des Wahlgebiets bildeten sich vor den Wahllokalen Warteschlangen, in mehreren Wahllokalen wurden…

Beitrag von Elke Breitenbach, Dorotèe Menzner und Halina Wawzyniak

Die Folgen des Klimawandels sind fast täglich spürbar. Der Kampf gegen den Klimawandel und Klimafolgepolitik sind Ressourcenverteilungskämpfe. Die Frage, wer wie vor den Folgen des Klimawandels geschützt ist, welche Vorsorge durch den Staat getroffen werden muss und wer zukünftig welche Ressourcen in welchem Umfang verbrauchen darf – das sind auch global betrachtet die neuen sozialen Fragen.

Mit einem solch umfassenden Ansatz wird schnell klar, dass es globale Ursachen für Armut und Ausgrenzungen gibt. Auch haben globale Entwicklungen Auswirkungen auf die Sozialsysteme der unterschiedlichen Länder. Wenn soziale Gerechtigkeit global gedacht wird, dann würde eine gerechte Entlohnung der Menschen im globalen Süden zu höheren Preisen führen müssen. Wenn Kriege und Umweltzerstörung Menschen zur Flucht zwingen, dann ist es eine Frage des Humanismus ihnen Existenz und Teilhabe zu ermöglichen. Globale soziale Gerechtigkeit in Zeiten des Klimawandels bedeutet dann auch, anzuerkennen dass im Hinblick auf den Ressourcenverbrauch vor allem der globale Norden Abstriche machen…