Bei der Debatte um die Einordnung der Gruppe „Letze Generation“ als kriminelle Vereinigung scheint mir einiges durcheinanderzugehen. Ob bewusst oder unbewusst, es geht wohl vor allem um Abschreckung und darum Angst zu verbreiten. Denn mit der Realität hat die Debatte gar nichts zu tun. Aus meiner Sicht gibt es überhaupt keinen rechtlichen Anhaltspunkt, den Straftatbestand der kriminiellen Vereinigung auch nur in Erwägung zu ziehen.
Der § 129 StGB regelt recht klar, was unter krimineller Vereinigung zu verstehen ist. Eine solche Vereinigung muss im Hinblick auf ihren Zweck oder ihre Tätigkeit darauf gerichtet sein, Straftaten zu begehen, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind.
Kleine Anmerkung: Die kürzlich verhafteten Truppenteile um Herrn Reuß unterfallen diesem Begriff wohl recht schnell, denn ein geplanter Putsch ist eine Straftat und der Zweck der Vereinigung war genau darauf gerichtet. Irgendwie war da aber wenig zu hören.
Jenseits einer aus meiner Sicht berechtigten Grundsatzkritik an dem Tatbestand an sich, lässt…