Diese Woche wird vom Thema Griechenland bestimmt sein. Die Situation spitzt sich erheblich zu. Es gab einen medial ausgetragenen Streit zwischen der griechischen Regierung und den sog. Institutionen, früher Troika genannt. Worum es im Kern geht? Auf der Internetseite von Sven Giegold findet sich eine Gegenüberstellung der Positionen der sog. Institutionen und der Positionen der griechischen Regierung. Während Juncker am Sonntag (28. Juni 2015) erklärte, er würde die Positionen der Institutionen öffentlich machen, war bereits am Freitag (26. Juni 2015) ein Dokument aufzufinden, welches die Veränderungen am griechischen Vorschlag durch die sog. Institutionen deutlich macht. Medial fand das Dokument vom 26. Juni 2015 kaum Beachtung. Doch das scheint mir der Streit an der Oberfläche zu sein. Am Ende glaube ich, geht es um grundsätzlich unterschiedliche Ansätze.

Als der Bundestag im Februar 2015 über die Verlängerung der Stabilitätshilfen für Griechenland abgestimmt hat, hatte ich mit „Ja“ gestimmt, nachdem ich mir selbst Fragen zur Abstimmung…

Die Expertenkommission beim Bundesjustizministerium hat ihre Vorschläge zur Reform der Tötungsdelikte veröffentlicht.

Die Einsetzung einer solchen Kommission habe ich begrüßt. Die Fraktion DIE LINKE hat in dieser Legislaturperiode einen Antrag eingebracht, der mehr als eine Reform der Tötungsdelikte wollte. Mit dem Antrag wollte die Fraktion eine Kommission, die das Strafrecht sprachlich von NS-Normen, insbesondere von Gesinnungsmerkmalen, bereinigt. Wir formulierten damals: „Als Problem stellen sich vor allem Tatbestandsformulierungen dar, die Gesinnungsmerkmale enthalten und damit tätertypische Verhaltensweisen und eben nicht die Tatbegehung an sich unter Strafe stellen. Die Besonderheit bei den Gesinnungsmerkmalen liegt darin, dass es sich bei ihnen um mit Wertungen versehene Tatbestandsmerkmale handelt.“ Über das Problem der Unterscheidung von Mord- und Totschlag habe ich bereits hier ausführlich geschrieben und auch auf eine Kleine Anfrage verwiesen.

Zu welchem Ergebnis kommt nun aber die Expertenkommission? „Einigkeit herrschte darüber, dass der Gesetzgeber bei der Reform der Tötungsdelikte die auf eine Tätertypologie hinweisende Terminologie des geltenden…

Am Donnerstag, 2. Juli,  wird es im Bundestag zu einer Debatte zur Suizidbeihilfe kommen. Mit Gruppenanträgen. Endlich sind mal die starren Fraktionsgrenzen aufgehoben und jede/r Abgeordnete muss sich am Ende entscheiden, welche Position er/sie vertritt.

Ich habe an einem Gruppenantrag mitgearbeitet und muss sagen, selten hat mir Arbeit so viel Spaß gemacht. Menschen, die ich vorher nicht kannte oder mit denen ich das eine oder andere politische Gefecht schon ausgetragen hatte, saßen an einem Tisch. Machtpolitik gab es nicht. Es gab einzig und allein die Suche nach einem Weg, den alle mitgehen können. Natürlich wurde zunächst geschaut, wieweit die Personen jeweils gehen würden. Dann wurde um Kompromisse gerungen und am Ende zählte einfach nur das Argument. Auf die Debatte am Donnerstag bin ich gespannt. In Vorbereitung der Debatte habe ich mir die vier bislang vorliegenden Gesetzentwürfe einmal angesehen und sie -hoffentlich halbwegs neutral- zusammengefasst.

Gesetzentwurf Sensburg

Dieser Gesetzentwurf führt einen neuen…

Manchmal sind Debatten zu Protokoll im Bundestag auch ganz interessant. Am Donnerstag wurde zu Protokoll der Antrag der LINKEN zur „Rechtlichen Klarstellung der Vertraulichkeit von Äußerungen im Internet“ zu Protokoll verhandelt. Ein sperriger Titel zwar, aber das dahinterstehende Problem ist m.E. ein nicht zu unterschätzendes Problem.

Der Antrag und die Anfrage beruhen auf einem wahren Sachverhalt. Ein Bürger, nennen wir ihn mal Klaus, hatte ein ernsthaftes Problem. In seinem Ärger über einen seiner Arbeitgeber hatte sich Klaus im sozialen Netzwerk Facebook nicht gerade vorteilhaft über selbigen geäußert. Die Äußerung tätigte Klaus allerdings nicht in einem öffentlichen, d.h. für jede und jeden einsehbaren Profil. Seine Äußerung war vielmehr nur für seine „Freunde“ lesbar. Wie auch immer, der Arbeitgeber bekam Wind von der Sache und Klaus erhielt eine Abmahnung. Er kam zu mir und wollte wissen, ob das denn gerechtfertigt sei. Schließlich hätte er die Äußerung ja auch auf einer privaten Party machen können und dies hätte…

Es hätte möglich sein können. Aber hätte, hätte Fahrradkette. Über die Schritte zur Abschaffung des Leistungsschutzrecht für Presseverleger habe ich bereits an anderer Stelle geschrieben. Wer mag, kann ja noch mal Schritt 1, Schritt 2, Schritt 3, Schritt 4 und Schritt 5 nachlesen.

Donnerstag, 11. Juni 2015, kurz nach 20.00 Uhr (meiner Erinnerung nach).  Die Reden zum Gesetzentwurf von LINKE und Grünen zur Abschaffung des Leistungsschutzrechtes für Presseverleger waren gehalten, die Abstimmung fand statt. Der Gesetzentwurf erhielt keine Mehrheit. Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger gilt also weiterhin. Leider.

Dabei kann sogar aus dem Bericht der Monopolkommission digitale Märkte in Nummer 287 ein Pro zur Aufhebung des LSR gelesen werden. Dort heißt es: „In Deutschland ist ein Leistungsschutzrecht eingeführt worden, das neben die Rechte der Urheber von Presseartikeln tritt. Dadurch haben Verleger bei der Anzeige von durch eine Suchmaschine generierten Textausschnitten die Möglichkeit, eigene Rechte an dieser Anzeige und damit…

So heißt das Buch von Bernd Maelicke, welches all jenen dringend empfohlen ist, die sich für die Themen Resozialisierung und Strafvollzug interessieren (oder interessieren sollten). Die Leitfrage des Buches lautet:  Wegsperren oder Resozialisieren? Das Dilemma beschreibt Maelicke wie folgt: „Wer ins Gefängnis geht, heißt es, der soll `Verantwortung` für seine begangenen Straftaten übernehmen. Er soll lernen, sich nach der Entlassung jeweils für das `gesetzeskonforme Alternativverhalten`, wie es Staatsanwälte gern ausdrücken, zu entscheiden. Diesem gut gemeinten Ansatz steht jedoch ein grundlegendes Problem entgegen: Es gibt kaum einen Ort, an dem Menschen so sehr jeglicher Verantwortung für ihr eigenes Leben enthoben sind wie das Gefängnis.

Bernd Maelicke ist Praktiker und Theoretiker auf dem Gebiet des Strafvollzuges. So leitete er von 1990-2005 als Ministerialdirigent im Ministerium für Justiz, Europa, Jugend und Frauen in Schleswig-Holstein die Abteilung „Strafvollzug, Soziale Dienste der Justiz, Straffälligenhilfe, Gnadenwesen„. Er lehrt an der Universität Lüneburg in den Fächern Sozialmanagement/ Sozialwirtschaft, Kriminologie, Strafvollzug. Mich selbst interessiert das…