Das Urteil des BVerfG zur Reichweite von öffentlichen Äußerungen von Regierungsmitgliedern vom 15. Juni 2022 ist ein ziemlicher Hammer. In der Konsequenz bedeutet das Urteil nämlich, dass Regierungsvertreter*innen weitgehend ihre politischen Überzeugungen und Auseinandersetzungen mit anderen politischen Parteien einstellen müssten. Sie müssten sich jeglicher Bewertung anderer Parteien enthalten, selbst wenn sie dabei ihre persönliche Sicht oder die Sicht ihrer Partei erklären. Die Verbeamtung von Regierungshandeln und damit eine Entpolitisierung halte ich in einer Demokratie für gefährlich. (Und da bin ich noch nicht bei dem hinter einem solchen Ansatz stehenden paternalistischen Ansatz, der von einem verführbaren Wahlvolk durch Äußerungen von Regierungsmitgliedern ausgeht.)

Bereits im Jahr 2018 hat Klaus Ferdinand Gärditz auf dem Verfassungsblog dem BVerfG ein „steriles Politikverständnis“ attestiert, „dass sich einseitig am Leitbild des hoheitlichen Gesetzesvollzugs ausrichtet“. Das bereits im damaligen Wanka-Urteil angelegte „sterile Politikverständnis“ ist nun perfektioniert worden. Damals hatte das BVerfG in einer Pressemitteilung der damaligen Ministerin Wanka, die sich kritisch zu einer Versammlung der AfD…