Der nachfolgende Text ist nicht neu. Im Kern steht er schon hier. Es scheint mir aber an der Zeit, auch an dieser Stelle das Thema Altersentschädigung für Abgeordnete aufzumachen.
Vorweg: Tatsächlich ist die Altersentschädigung für (Bundestags)Abgeordnete ein ungerechtfertigtes und im Übrigen auch unnötiges Privileg. Es ist aber möglich -selbst getestet- freiwillig (weiter) in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Das führt zwar nicht zu einem Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI), weil es an den nötigen Pflichtbeitragszeiten fehlt, aber für die allgemeine Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung ist die freiwillige Weiterzahlung eine notwendige Sache.
Aber zurück zur Debatte um die Altersentschädigung für Abgeordnete. Bei dieser wird aber m.E. viel zu wenig berücksichtigt, dass der/die Abgeordnete seine/ihre sonstige berufliche Biografie für das Mandat unterbricht – so zumindest die Theorie und das Leitbild von Abgeordneten. Würden ihnen durch diese Unterbrechung Nachteile entstehen, würde dies ihre Unabhängigkeit einschränken und damit der Demokratie schaden. Deshalb…