Bis heute morgen war ich der festen Überzeugung, dass der Ausschuss Internet und Digtiale Agenda des Bundestages heute eingerichtet wird. So jedenfalls hatte ich diverse Tweets und die mediale Berichterstattung verstanden.

Doch Überraschung: bei der heutigen Einsetzung der Ausschüsse fehlte der Ausschuss Internet und Digitale Agenda. Warum und weshalb ist nicht klar, es gibt nur Gerüchte.

Praktisch bedeutet dies, dass wenn im Januar die Sitzungswochen beginnen alles möglich in allen möglichen Ausschüssen behandelt wird, der Ausschuss Internet und Digitale Agenda aber außen vor bleibt. Dies mag gewollt sein oder nicht, es nährt jedenfalls die Spekulation, dass der Ausschuss ein Alibi-Gremium sein wird. Und es nährt natürlich auch Spekulationen, dass möglicherweise der Ausschuss doch nicht kommt.

Netzpolitik, so haben wir LINKEN immer wieder betont, ist Gesellschaftspolitik. Das spiegelt sich wohl auch in der Verteilung der Zuständigkeiten für netzpolitische Belange in den einzelnen Ministerien wieder. Zwischen vier und fünf Ministerien werden sich zwingend mit…

Mit vielem hatte ich gerechnet. Ich hatte mich auf Pofalla vorbereitet und auf Oppermann. Aber Heiko Maas als zukünftiger Justizminister, das ist dann doch eine Überraschung. Ich kenne den Namen Heiko Maas, rechtspolitische Positionen von ihm kenne ich nicht.

Nun ist es mir in den vergangenen vier Jahren im Bundestag so ergangen, dass ich mit den rechtspolitischen Forderungen der SPD regelmäßig Schwierigkeiten hatte, insbesondere wenn es um den Strafrechtsbereich ging. Mit den sozialdemokratischen Kollegen/innen kam ich persönlich immer ganz gut aus.

Nach der Gerüchte-Verkündung Heiko Maas werde neuer Justizminister begab ich mich also auf die Suche nach rechtspolitischen Positionen. Der Hinweis auf Twitter, dass solche Hinweise gern entgegengenommen werden lief fast ins Leere, auf Facebook gab es ebenfalls nur einige wenige Hinweise.

Abgeordnetenwatch verwies auf diese Position, nach der Heiko Maas persönlich erklärte, er hätte kein Problem damit sog. Killerspiele zu verbieten, gleichzeitig aber auch einforderte die Medienkompetenz zu stärken. Auf Facebook…

Die Vorratsdatenspeicherung steht im Koalitionsvertrag der vermutlichen Großen Koalition. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2010 gab es die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2010 die Frage, ob die EU-Richtlinie Vorrang hat nicht behandelt, weil es nach seiner Meinung darauf nicht ankam. Denn, so das Bundesverfassungsgericht -bedauerlicherweise- eine „sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten durch private Diensteanbieter, wie sie die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (ABl L 105 vom 13. April 2006, S. 54; im Folgenden: Richtlinie 2006/24/EG) vorsieht, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar“. Vor diesem Hintergrund hatte das Bundesverfassungsgericht damals entsprechend des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gefordert, „dass die gesetzliche Ausgestaltung einer solchen Datenspeicherung dem besonderen Gewicht des mit der Speicherung verbundenen Grundrechtseingriffs angemessen Rechnung trägt. Erforderlich sind hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen hinsichtlich der Datensicherheit, der Datenverwendung, der Transparenz und des Rechtsschutzes.“

Schon das Bundesverfassungsgericht hat also die Vorratsdatenspeicherung an sich nicht für…

Christoph Degenhart ist zumindest Jura-Studierenden kein unbekannter Jurist. Sein Staatsorganisationsrecht: Staatsrecht I hat wohl fast jede/r Studierende schon einmal in der Hand gehabt.

Nun ist Christoph Degenhart noch ein wenig bekannter geworden. Durch einen Handelsblatt-Artikel in welchem er mit der Aussage zitiert wird: „Auch wenn es weder im Grundgesetz noch im Parteiengesetz oder im Abgeordnetengesetz eine Bestimmung gibt, die Mitgliederbefragungen explizit verbietet, halte ich sie in diesem Fall für verfassungsrechtlich nicht legitim“. Weiter wird er zititiert: „Auch wenn natürlich das Ergebnis der Mitgliederbefragung für die Abgeordneten bei der Stimmabgabe nicht formell verbindlich ist, kommt die Befragung aus meiner Sicht jenen Aufträgen und Weisungen nahe, die nach Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG ausgeschlossen sind“. Degenhart meint, dass die Mitgliederbefragung „Elemente eines imperativen Mandats (habe), das es nach dem Grundgesetz nicht geben darf“. Das Degenhart falsch zitiert worden ist, ist nahezu ausgeschlossen. Auf seiner Website verweist er explizit auf diesen Artikel.

Read more Eine Winterlochdebatte