Marko Buschmann twittert, er wolle Einwanderung in den Arbeitsmarkt – nicht in den Sozialstaat. Marko Buschmann ist weder Rassist noch Faschist. Marko Buschmann ist Demokrat. Und er ist Justizminister der Bundesrepublik Deutschland. Als solcher kennt er den Unterschied zwischen Einwanderung und Flucht. Das er mit der Wortwahl „Einwanderung in den Sozialstaat“ am rechten Rand fischt, ist das Problem. Und ein Beleg für die #Diskursverschiebung in der Gesellschaft.

Diese Art der Anbiederung am rechten Rand ist auch kein Zufall, denn am darauffolgenden Tag twittert Marko Buschmann von seinem Privataccount erneut, dass die Migration in Sozialsysteme erschwert wird.

Marko Buschmann ist nicht allein. Auch Friedrich März hat schon von „Einwanderung in die Sozialsysteme“ palavert. Über Einwanderung und die Kriterien kann geredet werden. Das ist einer Demokratie auch richtig so. Die These von der „Einwanderung in den Sozialstaat“ ist jedoch eine originär rechte These. Mit ihr geht es gar nicht um Einwanderung. Mit ihr geht es um Hetze gegen Menschen…

Mit einigen anderen habe ich ein Papier zu Sozialpolitik in Zeiten der drohenden Klimakatastrophe geschrieben.

Es geht um deinen Diskussionsaufschlag, denn ich glaube, das Thema Sozialpolitik muss breiter aufgestellt werden.

Aus dem Papier:

Eine ökologische Sozialpolitik der Ressourcenumverteilung steht vor der Herausforderung,Konzepte und Antworten auf sich regulatorisch aufdrängende Fragen zu entwickeln.Klimakrisenfeste Sozialpolitik muss zwangsläufig konkrete Antworten auf Fragen finden, die sich unter anderem bereits im Rahmen der Energiekrise gestellt haben:

Was sind lebenswichtige Grundgüter, deren Vernichtung oder Einschränkung durch die Klimakatastrophe droht? Wer erhält in welchem Umfang ein kostengünstiges Grundkontingent an lebenswichtigen Gütern wie z.B. Wasser, Wärme, Energie, Lebensmittel? Was sind Kriterien für ökologische und soziale Mindeststandards bei Produktion und Erwerbsarbeit? Ist eine „Ausgleichsabgabe“ für ein die Klimakatastrophe beförderndes Wirtschaften eine angemessene Lösung und wie kann diese ggf. ausgestaltet werden? Wie kommen wir zu bezahlbarem und klimaneutralem Wohnraum für alle? Welcher Flächenverbrauch ist für welchen Personenkreis aus welchen Gründen angemessen? Wie kann der Wohnungsmangel behoben werden? Wo darf…

Pazifist*innen, verstanden als Menschen, die jede Anwendung von Gewalt ablehnen und damit aus Gewissensgründen auch jede Form von Krieg, lehnen auch die Verteidigung eines angegriffenen Staates mit militärischen Mitteln ab. In der Konsequenz nehmen Pazifist*innen in Kauf, dass Menschen im Rahmen eines Krieges oder einer Aggression brutal ermordet, gefoltert und verletzt werden.Ein so verstandener Pazifismus schließt die Anwendung des kollektiven Selbstverteidigungsrechtes aus, in diesem Punkt erkennt ein so verstandener Pazifismus die Normen des Völkerrechts nicht an. Das Völkerrecht sieht in Art. 51 UN-Charta das Recht auf kollektive Selbstverteidigung vor. (Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, … .“) Wer aus dem Völkerrecht ableitet, dass das dort verankerte Selbstverteidigungsrecht in bestimmten Fällen auch voraussetzt, dass dafür (Verteidigungs)Waffen erforderlich sind und geliefert werden müssen, ist kein*e Kriegstreiber*in oder Bellizist*in. Menschen die sich für Waffenlieferungen aussprechen nehmen in Kauf, dass durch die damit vorgenommene Selbstverteidigung…

Die Ampel hat ihren Wahlrechtsvorschlag vorgelegt und dieser ist, das kann schon gesagt werden, besser als erwartet.

Die Notwendigkeit der Reform des Wahlrechts und damit der Rückführung der Zahl der Abgeordneten auf die gesetzliche Größe von 598 Abgeordneten wird im Gesetzentwurf vor allem mit der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Parlaments begründet. Das ist aus meiner Sicht ein legitimer Grund das Wahlrecht zu ändern. Es ist auch überzeugend darauf zu verweisen, dass „steigende Kosten des parlamentarischen Betriebs“ nicht der entscheidende Grund sind. Denn Demokratie von Kosten abhängig zu machen stellt am Ende Demokratie in Frage. Nicht überzeugend ist der Verweis auf Akzeptanzprobleme eines großen Bundestages. Das ist immer mal nur ein kurzer Aufreger.

Die Problemursache des wachsenden Bundestages wird im Gesetzentwurf richtig beschrieben.

„Überhangmandate entstehen also im bisherigen Wahlsystem nicht durch den absoluten Erfolg von Parteien in den Wahlkreisen, sondern durch deren relativen Misserfolg. Nicht nur werden Wahlkreise mit tendenziell immer kleiner werdenden Margen gewonnen, damit auch mit einer wachsenden…

Als ich den Beschluss des BVerfG zu einer Verfassungsbeschwerde mit  dem die fehlende Einführung eines Tempolimits gerügt wird las, erinnerte ich mich an einen Schlager (?) aus meiner Kindheit: Freu Dich bloß nicht zu früh.

Gefreut hatte ich mich nämlich über die Entscheidung des BVerfG zum Klimaschutz mit der Formulierung zu den intertemporalen Freiheitsrechten. In den Leitsätzen formulierte das BVerfG damals:

Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein, gleich von wem und durch welche Umstände sie drohen. Die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen. Sie kann eine objektivrechtliche Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen begründen.“  (Leitsatz 1)

Art. 20a GG ist eine justiziable Rechtsnorm, die den politischen Prozess zugunsten ökologischer Belange auch mit Blick auf die künftigen Generationen…

Beitrag von Elke Breitenbach, Dorotèe Menzner und Halina Wawzyniak

Die Folgen des Klimawandels sind fast täglich spürbar. Der Kampf gegen den Klimawandel und Klimafolgepolitik sind Ressourcenverteilungskämpfe. Die Frage, wer wie vor den Folgen des Klimawandels geschützt ist, welche Vorsorge durch den Staat getroffen werden muss und wer zukünftig welche Ressourcen in welchem Umfang verbrauchen darf – das sind auch global betrachtet die neuen sozialen Fragen.

Mit einem solch umfassenden Ansatz wird schnell klar, dass es globale Ursachen für Armut und Ausgrenzungen gibt. Auch haben globale Entwicklungen Auswirkungen auf die Sozialsysteme der unterschiedlichen Länder. Wenn soziale Gerechtigkeit global gedacht wird, dann würde eine gerechte Entlohnung der Menschen im globalen Süden zu höheren Preisen führen müssen. Wenn Kriege und Umweltzerstörung Menschen zur Flucht zwingen, dann ist es eine Frage des Humanismus ihnen Existenz und Teilhabe zu ermöglichen. Globale soziale Gerechtigkeit in Zeiten des Klimawandels bedeutet dann auch, anzuerkennen dass im Hinblick auf den Ressourcenverbrauch vor allem der globale Norden Abstriche machen…

Immer wieder glauben Menschen, wenn ihrer Meinung widersprochen wird, ist dies das Ende der Meinungsfreiheit. Offensichtlich ist es auch ein gutes Geschäftsmodell das zu behaupten. Schnell die Behauptung aufgestellt dieses und jenes dürfe nicht mehr gesagt werden und es gäbe eine veröffentlichte Meinung die Abweichungen nicht zulässt und ganz schnell gibt es dann in den so gescholtenen Medien (ob nun Fernsehen oder Zeitungen) ganz, ganz viel Platz diese These auszuwalzen. Das damit die eigene These ad absurdum geführt wird, wird nicht einmal gemerkt.

Mir scheint hinter einem solchen autoritären Denken und einer solchen autoritären Einstellung ein bewusstes oder unbewusstes Missverstehen von Demokratie und Meinungsfreiheit zu stehen. Logisch, wenn ich mich selbst als DIE Autorität verstehe, dann will ich auch keinen Widerspruch haben. Der Sinn und Zweck von Demokratie und Meinungsfreiheit ist nun aber gerade, dass die Meinung X und die Meinung Y auch auf Widerspruch stößt, dass es einen Streit um die besten Meinungen gibt und das am Ende die…

Politik findet in Zeit und Raum statt. Was gestern als Aktionsform richtig war, muss es heute nicht mehr sein. Morgen sind wiederum ganz andere Aktionsformen nötig.

In einer Diktatur sind andere Formen von Protest und Widerstand legitim als in einer Demokratie. Personifizierungen und Verallgmeinerungen (Person X, „die Machtclique“) sind zur Überwindung einer Dikatur hilfreich – weil es in ihr keine demokratische Opposition und keinen demokratischen Weg zur Veränderung der Verhältnisse gibt. In einer stabilen Demokratie können Auseinandersetzungen härter und (möglicherweise) auch personalisierter geführt werden, als in einer gefährdeten Demokratie. Es gibt also keine Allgemeingültigkeit, welche Aktionsformen legitim und notwendig sind – die Antworten variieren nach Zeit und Raum.

Die Demokratie ist in Deutschland gefährdet – ohne Demokratie aber keine Möglichkeit für Kritik, Protest und Veränderung. Seit 2015 spaltet sich die Gesellschaft. In diejenigen, die -warum auch immer- Geflüchtete als Gefahr ansehen und diejenigen, die meiner Meinung nach völlig zu Recht es als Selbstverständlichkeit ansehen, Geflüchtete aufzunehmen. In diejenigen, die völlig…

Ich habe im Hinblick auf die Gas-Umlage hier und hier versucht einige Hintergründe darzustellen und einige Fragen gestellt.

Mittlerweile scheint es so zu sein, dass an der Umlage etwas geändert oder diese abgeschafft wird. Dabei geht meines Erachtens einiges durcheinander und der Verbalradikalismus der Abschaffung könnte aus meiner Sicht für die betroffenen Bürger*innen finanziell sehr nachteilig sein. Warum?

Vorweg: Es gibt einen auf einer EU-Verordnung basierenden Notfallplan Gas. Damit soll sichergestellt werden, dass alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um insbesondere für geschützte Kunden*innen eine unterbrechungsfreie Gasversorgung zu gewährleisten. Die Verordnung sieht den Vorrang von Marktmechanismen im Fall einer Störung vor, denn in einem solchen sollen die Marktteilnehmer ausreichend Gelegenheit erhalten, mit marktbasierten Maßnahmen auf die Lage zu reagieren. Sind aber die Marktmaßnahmen ausgeschöpft und reichen sie immer noch nicht aus, so sollten die Mitgliedstaaten und ihre zuständigen Behörden Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen der Störung der Gasversorgung zu beheben oder einzudämmen. Im § 1a EnWiG

Kaum war die sog. Gasumlage verkündet machte sich Wut und Enttäuschung breit. Ablesbar in den verschiedenen sozialen Netzwerken. Die Wut und die Enttäuschung wurde personalisiert. Von Habeck-Umlage war die Rede. Das ist -wie ich versuchen werde zu zeigen- nicht zutreffend, die Wut und die Enttäuschung, vor allem aber die Angst die Gas- und Strompreise nicht bezahlen zu können ist aber nicht unberechtigt. Im Gegenteil. Die zum Teil vorgeschlagenen Lösungen (AKW wieder anschalten, Nord Stream 2 aufmachen, Sanktionen gegen Russland aussetzen) überzeugen mich nicht. Es gibt nämlich bessere Lösungen, die berücksichtigen, dass wenn wir nicht endlich den Umstieg auf regenerative Energien schaffen und aktiv etwas gegen die Fortschreibung des Klimwandels tun, sich zukünftige Generationen gar keine Gedanken mehr machen müssen über bezahlbere Energie- und Gaspreise. Sie werden keine Energie mehr brauchen – weil es keinen Ort zum leben mehr gibt. Die personifizierte Kritik verkürzt aber eben auch den Blick darauf, dass das Grundübel die Liberalisierung des Strommarktes 1998 ist.

Warum…