Die G10-Kommission ist indirekt in Artikel 10 Abs. 2 GG erwähnt. Der Artikel 10 Abs. 2 GG erlaubt zunächst Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnises. Beschränkung meint hier Eingriff. Unter bestimmten Bedingungen, die ebenfalls in Abs. 2 erwähnt werden, müssen solche Eingriffe den Betroffenen nicht mitgeteilt werden. Dann kommt der entscheidende Halbsatz. Dann kann das Gesetz vorsehen, dass:

an die Stelle des Rechtsweges (…) die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane„.

tritt. Ein spezielles G10-Gesetz regelt dann die weiteren Details der Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnises. Die G1o-Kommission genehmigt oder genehmigt nicht die von den Nachrichtendiensten des Bundes beantragten Beschränkungen. Das alles steht in § 15 G10-Gesetz. In den Bundesländern machen dies die G10-Kommissionen der Länder. Die G10-Kommission entscheidet auch, ob Betroffenen im Nachgang zu einer Beschränkung diese Beschränkung auch mitgeteilt wird. Die Kontrollbefugnis erstreckt sich auf die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach dem G 10…

Seit gestern (13. Oktober 2016) hat der Gesetzentwurf zum Stalking nun auch eine offizielle Drucksachennummer. Ganz korrekt heißt es: „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen“. Der Gesetzentwurf wird nach Plan in der nächsten Woche am Donnerstag im Bundestag debattiert.

Das Ansinnen des Gesetzentwurfes ist richtig. Betroffene von Stalking müssen besser geschützt werden. Denn die Beeinträchtigung des Lebens durch Stalking ist massiv. Häufig treten langfristige Folgen auf. Stalking ist kein Kavaliersdelikt, was auf die leichte Schulter genommen werden darf. Um es klar und deutlich zu sagen: Stalking gehört sich nicht. Stalking ist gesellschaftlich unerwünscht. Ob  die vorgeschlagene Neuregelung dem Anspruch Stalkingopfer zu schützen gerecht wird, wage ich zu bezweifeln.

Es muss zentral darum gehen, dass der/die Stalker*in an weiteren Handlungen gehindert wird. Ich glaube, dies ist mit dem Gewaltschutzgesetz regelmäßig möglich. Gerade weil es das Gewaltschutzgesetz gibt, sollte aus meiner Sicht der Schutz der Opfer besser bei zivil- und polizeirechtlichen Abwehrmaßnahmen ansetzen und…

Über die Abstimmung zu CETA im Bundestag habe ich hier bereits geschrieben. Nun hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil gefällt. Bislang liegt allerdings nur die Presseerklärung vor. Diese bietet aber ausreichend Stoff, um das Urteil einer ersten Bewertung zu unterziehen.

Um es vorweg zu nehmen. Ich halte das Urteil für ausgesprochen klug und sehen keinen Anlass für Gerichtsschelte. Mal abgesehen davon, dass es aus meiner Sicht auch generell nicht klug ist, ein Gericht für ein Urteil zu kritisieren, wenn es mal nicht der eigenen Überzeugung entspricht. Das Urteil kommt, so wie es jetzt vorliegt, auch nicht wirklich überraschend. Bereits am 11. Oktober 2016 gab es eine Prognose auf verfassungsblog.de zum Ausgang des Verfahrens. Dort wurde explizit darauf hingewiesen, dass das Bundesverfassungsgericht

unter Umständen Vorgaben für die Stimmabgabe im Rat der EU machen“

könnte. Und weiter heißt es:

Meine Prognose lautet daher, dass das Bundesverfassungsgericht…

Es ist gerade in den sozialen Netzwerken viel über eine Doppelinterview geredet worden. Da es dankenswerter Weise transkribiert wurde, lohnt sich ein Blick in selbiges. Immer die Originalquelle für eine Auseinandersetzung in der Sache zu suchen – das war, ist und bleibt richtig.

Das Interview fängt mit der Frage nach dem Satz mit dem verwirkten Gastrecht bei Missbrauch des Gastrechtes an. Es ist gut, wenn dieser Satz von Sahra Wagenknecht nicht mehr benutzt wird. Denn wo kein Gastrecht, da auch kein Missbrauch und keine Verwirkung. Es gibt humanitäre und völkerrechtliche Verpflichtungen. Und genau diese sind es, die zur völlig vernünftigen und berechtigten Aufnahme von Geflüchteten im vergangenen und diesem Jahr geführt haben, nicht „Merkels Politik im vorigen Herbst„. Die Ursachen dafür, dass so viele Menschen nach Deutschland kommen, liegen in Kriegen, Umweltzerstörung und Ausbeutung. Alles im Übrigen mit Beteiligung Deutschlands und des globalen Nordens.

Es lohnt jedoch sich mit den Aussagen von Frau…

Heute ist der Tage der Deutschen Einheit. Viele schauen zurück, andere nach vorn.

Heute startet auch das Denk- und Schreibprojekt 2026. Es geht kurz gesagt um die Frage, wie die Gesellschaft im Jahr 2026 aussehen soll.

Ich selbst habe mich mit der Zukunft des Nationalstaates beschäftigt und komme zu dem Ergebnis: „Daten kennen keine Grenzen“. 

Beim Lesen viel Spaß und wer Lust hat selbst noch was zu schreiben, ist gerne eingeladen es zu tun.