Gesetzentwurf zur Verankerung von „Nein heißt Nein“
Der Wunsch den Grundsatz „Nein heißt Nein“ im Sexualstrafrecht zu verankern besteht seit langem. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz führte am 28. Januar 2015 eine Anhörung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention durch. Es war diese Anhörung, die mich davon überzeugt hat, dass im Sexualstrafrecht Schutzlücken bestehen. Im Januar schrieb ich hier über den Alltag im Bereich sexualisierter Gewalt und sexueller […]