Der Wunsch den Grundsatz „Nein heißt Nein“ im Sexualstrafrecht zu verankern besteht seit langem. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz führte am 28. Januar 2015 eine Anhörung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention durch. Es war diese Anhörung, die mich davon überzeugt hat, dass im Sexualstrafrecht Schutzlücken bestehen.
Im Januar schrieb ich hier über den Alltag im Bereich sexualisierter Gewalt und sexueller Belästigung. Zum Thema Sexualstrafrecht und Köln habe ich im Januar ebenfalls etwas aufgeschrieben. Die Mühlen des Parlamentarismus mahlen nun etwas langsamer als sich Blogbeiträge schreiben lassen. Aber jetzt ist es geschafft. Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zur Verankerung von „Nein heißt Nein„ liegt vor. Ihn zu schreiben hat viel Zeit und Kraft gekostet, aber es hat sich gelohnt. Und wenn frau von was überzeugt ist, schreibt es sich ja auch viel besser :-).
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf bereits am 01.07.2015 vorgelegt, die Anhörung zu…