Am Donnerstag, den 7. Juli 2016 hat der Bundestag die Regelung zum „Nein heißt Nein“ im Sexualstrafrecht in namentlicher Abstimmung einstimmig beschlossen. Zeit für eine kurze parlamentarische Chronik.
Anhörung zur Istanbul-Konvention
Am 1. August 2014 trat die sog. Istanbul-Konvention in Kraft. Dabei handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Am 28. Januar 2015 fand eine Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz statt, dessen Grundlage ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen war. Darin ging es um die Schließung von Strafbarkeitslücken im Sexualstrafrecht. Sehr zu empfehlen ist in diesem Fall das Wortprotokoll der Anhörung. Denn dieses Wortprotokoll macht die Konfliktlinien der weiteren Debatte um die Verankerung von „Nein heißt Nein“ im Sexualstrafrecht deutlich.
Die Sachverständige Grieger schilderte einen Fall, in dem die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hatte, weil der Tatbestand der sexuellen Nötigung nach Meinung der Staatsanwaltschaft nicht erfüllt…