… wie und unter welchen Bedingungen eine nicht verbotene Demonstration stattfindet.

Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist in Art. 8 GG gewährleistet. Nach Artikel 8 Abs. 1 GG haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung und Erlaubnis friedlich zu versammeln. Schon dieser Artikel 8 Abs. 1 GG macht deutlich, dass von einer rechtlichen Gleichstellung aller hier lebenden Menschen leider keine Rede sein kann, denn es handelt sich um ein sog. Deutschengrundrecht. Aus meiner Sicht müsste es korrekt heißen: „Jeder hat das Recht…„, denn es sollte keine Sondergesetze geben. Schon gar nicht wenn es um soetwas wichtiges wie die Versammlungsfreiheit geht.

Nun sagt Artikel 8 Abs. 2 GG, dass das Recht sich friedlich zu versammeln für Versammlungen unter freiem Himmel durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann. Damit kommt das Versammlungsgesetz ins Spiel, für welches mittlerweile die Bundesländer (Föderalismusreform) zuständig sind. Soweit ich das überblicke, gilt aber in Berlin noch das (alte)…

… Polizeibeamte/Polizeibeamtinnen nicht sklavisch am Text hängen sondern Auflagen menschlich auslegen würden? Was wäre  wenn unsinnige Auflagen einfach durch die politisch verantwortlichen aufgehoben werden würden?

Am Vormittag war ich beim Protestcamp der Flüchtlinge vor dem Brandenburger Tor.  Ich habe Vaseline mitgenommen, denn aktuell scheinen genügend Klamotten vorhanden zu sein. Ich konnte selbst erleben, wie eine Polizeibeamtin den Anmelder aufforderte, die hungerstreikenden Flüchtlinge darauf hinzuweisen, das sie nicht auf Holzbänken oder den Taschen mit den wärmenden Sachen sitzen dürfen. Sie bezog sich auf die Auflage zur genehmigten Mahnwache. Darin heißt es u.a. : „Insbesondere wird die Nutzung von Zelten, Schlafsäcken, Isomatten sowie Pavillions, Planen und Pappen untersagt, sofern diese dem Witterungsschutz,  dem Sitzen, dem Liegen oder in sonstiger Weise der Bequemlichkeit von Versammlungsteilnehmern dienen.“ Es wäre ja nun denkbar, dass aus humanitären Gründen die Auflagen großzügig ausgelegt werden.  Es wäre auch denkbar, dass die Beamten sich darauf zurückziehen, das Kissen und Taschen nicht genannt werden, ebensowenig wie…

Die Runde der Parlamentarischen Geschäftsführer/innen und Fachabgeordneten zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes beim Thema Wahlrecht hat heute die Einigung amtlich gemacht.

Die Einigung erfolgte ohne DIE LINKE, die aber an den Gesprächen beteiligt war. Über die sich schon andeutende Einigung habe ich bereits hier geschrieben.

Der Vorwurf der anderen Parteien wird nun sein, dass DIE LINKE sich in Populismus flüchtet. Warum dies nicht der Fall ist, habe ich in dieser Presseerklärung dokumentiert. Um es noch einmal sehr deutlich zu sagen: Wäre ein verfassungsgemäßer Zustand nur durch eine Vergrößerung des Parlaments zu erreichen, würden wir uns nicht gegen eine solche Vergrößerung sperren.  Es liegt aber eine -von SPD und Grünen am 27. September noch favorisierte- verfassungsgemäße Alternative auf dem Tisch, auf die wir bereit gewesen wären uns einzulassen.

Solange am Zweistimmenwahlrecht festgehalten wird -ich persönlich favorisiere ein Einstimmenwahlrecht mit Verhältniswahl und der Möglichkeit mindestens innerhalb der Listen der Parteien Veränderungen vorzunehmen, das ist aber nicht die Position der…

Das Thema Störerhaftung ist nun auch im Bundestag angekommen. Am Donnerstag wird -im Rahmen von Reden zu Protokoll- ein Antrag der SPD beraten. DIE LINKE hat wie hier bereits angekündigt ebenfalls einen Antrag eingebracht, der hier nachlesbar ist.

Wer sich den Gesetzestext anschaut wir erkennen, dass wir als LINKE den von der Digitalen Gesellschaft e.V. den Fraktionen zur Verfügung gestellten Gesetzentwurf  zur Vorlage genommen haben. Den konkreten Formulierungsvorschlag für die Änderung des Telemediengesetzes haben wir so belassen, an der Begründung haben wir ein wenig verändert.

Wir glauben, dass die Zeit der Prüfaufträge vorbei ist.  Ein Angebot zur Lösung liegt auf dem Tisch. Jetzt obliegt es dem Bundestag das Angebot anzunehmen oder abzulehen.

Von Dominic Heilig und Halina Wawzyniak,

Mitglieder des Parteivorstandes

Am Montag lud das parteilose Mitglied der Linksfraktion im Deutschen Bundestag, Wolfgang Neskovic,  zu einer Pressekonferenz nach Berlin ein. Grund: Die Vorstellung seines Positionspapiers zur Reform des Verfassungsschutzes in der Bundesrepublik.

Um es klar und deutlich zu sagen: Jede/r hat das Recht eine Einzelmeinung zu vertreten. Pikant ist aber an dem Vorgang die Art und Weise der Präsentation sowie der Inhalt des Positionspapiers. Denn dieses fordert nicht nur eine Reform des Bundesamtes für den Verfassungsschutz, sondern dessen Organisations- und Kompetenzerweiterung. Doch der Reihe nach.

Das von Wolfgang Neskovic auf der Pressekonferenz verteilte Dokument war dem zuständigen Arbeitskreis der Bundestagsfraktion bis Dienstag früh nicht bekannt. Allein die Vertreter ausgewählter Medien verfügten über das Papier des brandenburgischen Abgeordneten, welches die Überschrift „Verfassungsschutz: Reform – ja, Abschaffung – nein!“ trägt. Erst auf Nachfrage wurde der Fraktion das elfseitige Dokument schließlich übermittelt. Der Parteivorstand…

An der einen oder anderen Stelle wurde bereits verkündet, es gäbe eine Einigung im Wahlrecht aller im Bundestag vertretenen Parteien. Dies ist unzutreffend. DIE LINKE hat sich nicht geeinigt.

Worum geht es eigentlich? Seit August trafen sich die Parlamentarischen Geschäftsführer/innen der im Bundestag vertretenen Parteien und die zuständigen Fachabgeordneten um über eine Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zum Wahlrecht zu reden. In dieser Runde gab es im wesentlichen zwei Probleme zu lösen, die sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ergaben:

1) Es muss ein Wahlrecht geschaffen werden, welches kein negatives Stimmgewicht beinhaltet. Negatives Stimmgewicht bedeutet, dass ein mehr an Stimmen für eine Partei zu weniger Mandaten für diese Partei führt und umgekehrt.

2)  Die Verringerung der Überhangmandate, wobei das Bundesverfassungsgericht von einer Anzahl von 15 hinnehmbaren Überhangmandaten spricht. Überhangmandate entstehen, wenn einer Partei nach dem Zweistimmenergebnis weniger Mandate zustehen als sie Direktmandate erzielt hat. Die Direktmandate -so das Bundesverfassungsgericht- müssen aber…

Der Rechtsausschuss des Bundestages beschäftigte sich heute im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit dem Mietrechtsänderungsgesetz.

Der von der SPD benannte Sachverständige Prof. Artz war der Ansicht, dass von dem Ausschluss der Mietminderung in den ersten drei Monate bei energetischer Modernisierung Abstand genommen werden soll. Dies sei „unangemessen und gefährlich“. Die Sicherungsanordnung und die einstweilige Verfügung kritisierte er in Bezug auf die Anordnung von Ordnungsgeld und Ordnungshaft als „unerträglich“. Im Detail stellte er noch mal dar, dass das Ordnungsgeld sich bisher  auf einen zahlungsfähigen Schuldner bezogen hat, der zu einer Änderung seines Verhaltens (Tun oder Unterlassen) gebracht werden soll. Wenn man jetzt aber jemanden in Ordnungshaft nehmen will, der Zahlungsunfähig ist, dann bestehen erheblich verfassungsrechtliche Bedenken. Gleiches gilt für die Räumung im einstweiligen Rechtsschutz bei Nichtbefolgung der Sicherungsanordnung. Er nahm Bezug auf die Mietnomadenstudie aus Bielefeld und verwies darauf, dass diese keine quantitative Studie sei und sich aus ihr nichts im Hinblick auf die Anzahl von…

Am Wochenende tagte erneut der Parteivorstand der LINKEN.

Seit der letzten Parteivorstandssitzung ist viel passiert. So wertete der Parteivorstand u.a. die Aktivitäten zum Aktionstag Umfairteilen aus, sprach über die aktuellen Auseinandersetzungen zur Frage von Transparenz von Nebeneinkommen sowie dem Problem der Verflechtung von Wirtschaft und Politik (hierzu hat DIE LINKE umfassende parlamentarische Initiativen eingebracht) und kurz über die verheerenden Wirkungen die bei der Verabschiedung des Mietrechtsänderungsgesetzes drohen.

Der Schwerpunkt der Debatte war aber die Vorbereitung des Wahlkampfes. Hierzu lag eine Wahlstrategie und eine Information für eine Wahlstruktur vor, ebenso ein Zeitplan wie DIE LINKE zu einem Wahlprogramm kommt. Die Wahlstrategie wurde lange und heftig diskutiert, es gab Veränderungsvorschläge, am Ende wurde sie aber beschlossen. Bei der Wahlstrategie gab es zwei Neinstimmen und 5 Enthaltungen. Zumindest meine Gegenstimme basiert auf der mehrheitlichen Entscheidung des Parteivorstandes, die Auseinandersetzung mit Union, SPD, Grünen, FDP und Piraten zu streichen. Für mich ist das ein essentieller Bestandteil einer Wahlstrategie,…

Der Bundesrat hat heute -soweit man den Informationen auf Twitter trauen kann- im Hinblick auf die Störerhaftung einen Prüfauftrag beschlossen. Soweit ersichtlich fand aber eine Debatte nicht statt. Nicht mehr und nicht weniger. Mithin, an der Rechtslage ändert sich nichts. Das Problem der Störerhaftung ist damit noch nicht gelöst, sondern lediglich in den Focus der Debatte gerückt.

Eigentlich spannend ist, ob die Bundesregierung den Punkt 2 des Prüfauftrages nun umsetzen wird.  Ein konkreter Vorschlag diesbezüglich wurde ja öffentlich vorgestellt. Jede/r hat nun die Chance den konkreten Vorschlag zur Veränderung des § 8 Telemediengesetzes aufzugreifen. Wenn der Bundesrat dies empfiehlt, müsste das ja ohne Probleme möglich sein und auf breite Zustimmung im Parlament treffen.

Ich werde meiner Fraktion empfehlen den konkreten Vorschlag -in der Begründung leicht verändert- zu übernehmen und in das Parlament einzubringen.

Am Montag findet ja um 12.00 Uhr im Paul-Löbe-Haus im Raum E 600 die öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zum Mietrechtsänderungsgesetz statt.

Über die Frechheiten die in diesem Gesetz stehen, habe ich mich sowohl im Plenum des Bundestages als auch hier im Blog (mit weiteren Links) geäußert. Die Stellungnahmen für die Anhörung liegen jetzt vor. Und ohne das ich auf alles eingehen kann, sind sie doch bemerkenswert.

Der Sachverständige Prof. Artz lehnt die Einführung eines dreimonatigen Minderungsausschlusses ab. Gleiches gilt für die Sicherungsanordnung, hinsichtlich der vorgesehenen Sanktionen schreibt er: „Ordnungsmittel mit repressivem,  strafähnlichem Zweck wegen Nichtbefolgung der Sicherungsanordung zu verhängen – Ordnungsgeld und Ordnungshaft- ist evident unzweckmäßig und verfassungswidrig.“  Folgerichtig lehnt er auch die Wohnungsräumung im Wege der einstweiligen Verfügung bei Nichtbefolgung der Sicherungsanordnung ab.

Der Sachverständige Richter am Landgericht Itzehoe, Dr. Werner Hinz, erwartet im Hinblick auf den Minderungsausschluss „eine Fülle von neuen Rechtsproblemen“ und sieht…