… wie und unter welchen Bedingungen eine nicht verbotene Demonstration stattfindet.
Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist in Art. 8 GG gewährleistet. Nach Artikel 8 Abs. 1 GG haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung und Erlaubnis friedlich zu versammeln. Schon dieser Artikel 8 Abs. 1 GG macht deutlich, dass von einer rechtlichen Gleichstellung aller hier lebenden Menschen leider keine Rede sein kann, denn es handelt sich um ein sog. Deutschengrundrecht. Aus meiner Sicht müsste es korrekt heißen: „Jeder hat das Recht…„, denn es sollte keine Sondergesetze geben. Schon gar nicht wenn es um soetwas wichtiges wie die Versammlungsfreiheit geht.
Nun sagt Artikel 8 Abs. 2 GG, dass das Recht sich friedlich zu versammeln für Versammlungen unter freiem Himmel durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann. Damit kommt das Versammlungsgesetz ins Spiel, für welches mittlerweile die Bundesländer (Föderalismusreform) zuständig sind. Soweit ich das überblicke, gilt aber in Berlin noch das (alte)…