Anfang der Woche trudelte ganz unverfänglich der Referentenentwurf des Justizministeriums zum Mietrecht, Mietrechtsänderungsgesetz ein. Aus meiner Sicht sollten möglichst schnell möglichst viele in Mietangelegenheiten engagierte Bürgerinnen und Bürger sich den Referentenentwurf ansehen und dann hoffentlich ganz aktiv gegen nicht zu akzeptierende Vorschläge aufstehen. Noch ist es nicht zu spät.

Ich will hier bewusst nicht auf die Dinge eingehen, wo an der einen oder anderen Stelle vielleicht sogar positive Veränderungen vorgesehen sind, sondern auf die aus meiner Sicht absolut problematischen Dinge hinweisen. Den Gesetzentwurf durchzieht der Gedanke „des bösen Mieters/der bösen Mieterin„, die die derzeitigen Rechtsinstrumente missbrauchen. Dem soll ein Riegel vorgeschoben werden, zuungunsten von Mieterinnen und Mietern.

Schon die ganze Legislaturperiode wird immer wieder vom sog. Mietnomadentum gesprochen.  Noch in der letzten Legislaturperiode aber antwortete die Bundesregierung (also die aus SPD und CDU) auf eine kleine Anfrage der FDP, dass der Einmietbetrug „weiterhin rückläufige Zahlen“ aufweist. Gleichzeitig wird auf eine Presseerklärung des…

Mittlerweile ist der Gesetzentwurf der LINKEN zum Rechtsschutz bei Nichtzulassung zur Bundestagswahl öffentlich, d.h. er hat eine Drucksachennummer.

Im Gesetzesentwurf selber gibt es in der Überschrift leider keinen Hinweis auf Sonneborn. Die Fraktion hatte noch eine andere Variante -mit Sonneborn- beschlossen, doch dann schlug die Bürokratie zu. Ein Gesetzentwurf müsse halt neutral formuliert sein und deshalb ginge das mit Sonneborn nun gar nicht.

Der veröffentlichte Gesetzentwurf hat nun einen leicht verständlichen Titel, den sich auch jede/r merken kann. *Sarkasmus off*

Wenn der Volksmund die entsprechenden Regelungen allerdings Sonnebornparagrafen nennt, wäre es auch nicht schlecht 🙂

[update]: Nunmehr gibt es den Gesetzentwurf mit der Bezeichnung Sonneborn-Regelung.

Die Aufregung ist groß, das Verbrechen unvorstellbar. Seit Ende der 90iger tauchten bekannte Nazis unter und sind verantwortlich für eine Welle von Gewalt und Mord. Während ständig die angebliche Gefahr des Linksextremismus betont wurde, hat man eine Gefahr von rechts stets verneint. Jetzt zeigt sich, da waren einige auf dem rechten Augen blind.

Wenig überraschend kommt nun auch der Verfassungsschutz ins Visier der Ermittler/innen. Doch halt, er war schon mal Gegenstand der Ermittlungen, es passierte nur nichts. Er soll eigentlich die Verfassung schützen, es gibt das Bundesamt für Verfassungsschutz und in jedem einzelnen Land ein Landesamt für Verfassungschutz . § 3 Abs. 1 des BVerfSchG sagt: „Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über

1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind […]

Das Bundesverfassungsgericht hat über die 5%-Hürde entschieden. Bei der Europawahl. Und dort hat es die 5%-Hürde für verfassungswidrig erklärt. Die LINKE hatte bereits einen Gesetzentwurf zum Wahlrecht vorgelegt, in welchem die 5%-Hürde abgeschafft werden sollte, er wurde – Überraschung 😉 – nicht von der Mehrheit des Bundestages beschlossen. Die Forderung nach Abschaffung der 5%-Hürde auch bei der Bundestagswahl bleibt aber natürlich richtig.

Das spannende am Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sind nicht die bekannten Ausführungen zur Wahlrechtsgleichheit und auch weniger die zur Verletzung selbiger durch die 5%-Hürde. Spannender sind die Ausführungen WARUM das Bundesverfassungsgericht einen Unterschied zwischen Bundestag und Europäischem Parlament meint machen zu müssen. Spannend an dem Urteil ist, ob sich nicht aus den Argumenten gegen die 5%-Hürde bei der Europawahl aufgrund der Arbeitsweise des Europäischen Parlaments auch Anregungen für die Arbeit des Bundestages und damit einer Weiterentwicklung der parlamentarischen Demokratie ergeben könnten.

Zunächst werden in dem Urteil die bekannten Ausführungen zur Wahlrechtsgleichheit…