Bevor es ein paar wenige Tage in den Urlaub geht, ein kleiner Rückblick auf das Jahr 2015. Es war -wie die Jahre zuvor- ein Pendeln zwischen Digitaler Politik und Rechtspolitik. Manchmal überschneidet sich das ja auch. Natürlich gab es auch jede Menge innerparteilicher Debatten, es gab Griechenland, die widerlichen Fratzen von Pegida und AfD und viel Solidarität mit Geflüchteten.

Januar

Es ging um Pegida (einmal hier und einmal hier) um Blasphemie und denunziatorische Kommunikation.

Februar

Die Debatten um Karenzzeiten und Griechenland standen auf der Tagesordnung (hier und hier). Griechland wird mich noch bis in den August hinein beschäftigen.

März

Der März war ein digitaler Monat. Erst die Digitalisierung der Landwirtschaft, denn die Störerhaftung und schließlich ein Buch zu digitalen Dimension der Grundrechte. Die Störerhaftung ist noch nicht abgeschlossen. Im Jahr 2016 wird das Thema also wieder aufgerufen.

April

Eigentlich…

Warum auch immer, der Wirtschaftsausschuss ist federführend für die Störerhaftung zuständig. Und heute war die Anhörung zu diesem Thema. Nicht zum Gesetzentwurf von LINKE und Grünen, sondern zum Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Bei der Störerhaftung geht es um nachfolgenden Sachverhalt: Wer einer anderen Person seinen/ihren Internetzugung zur Mitnutzung überlässt oder sein/ihr Netzwerk nicht ausreichend gegen Missbrauch schützt kann unabhängig vom eigenen Verschulden für rechtswidrige Handlungen Dritter in Haftung genommen werden. Die Störerhaftung bezieht sich allein auf Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche. Bei der Störerhaftung -Haftung für bloßes Zurverfügungstellen eines Zugangs- handelt es sich um eine deutsche Besonderheit.

Die Bundesregierung will nun WLAN-Anbieter den Access-Providern (Zugangsvermittlern) gleichstellen. Im Prinzip. Im Detail dann nämlich -im Gegensatz zum Gesetzentwurf von LINKEN und Grünen- doch nicht. Im geänderten § 8 Abs. 4 TMG heißt es: „Diensteanbieter nach Absatz 3 können wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers nicht auf Beseitigung oder Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn sie zumutbare Maßnahmen…

Heute hat im Innenausschuss die Anhörung zur Änderung des Parteiengesetzes stattgefunden. Es ging zum einen um den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD und zum anderen um den Antrag der Fraktion DIE LINKE. In der ersten Lesung habe ich zu beiden Anträgen geredet.

Wie die staatliche Teilfinanzierung funktioniert, habe ich hier versucht zu beschreiben. In aller Kürze: Anspruch auf staatliche Teilfinanzierung haben nur Parteien, die  nach dem endgültigen Wahlergebnis der jeweils letzten Europa- oder Bundestagswahl mindestens 0,5 vom Hundert oder nach dem endgültigen Wahlergebnis der jeweils letzten Landtagswahl 1,0 vom Hundert der für die Listen abgegebenen gültigen Stimmen erreicht (§ 18 Abs. 4 Parteiengesetz) und einen Rechenschaftsbericht vorgelegt haben. Es gibt eine absolute Obergrenze (§ 18 Abs. 2 Parteiengesetz). Alle Parteien, die an der staatlichen Parteienfinanzierung teilnehmen, können zusammen nicht mehr Geld erhalten als mit der absoluten Obergrenze festgelegt. Die jeweiligen Parteien bekommen aber nur soviel Geld, wie sie selbst an Einnahmen in Form…

Zum Jahresende gibt es immer einen Höhepunkt. Die vorweihnachtliche Parteivorstandssitzung. Da aber am Samstag auch mein Bezirksverband eine Hauptversammlung durchführte und ein Mensch noch nicht an zwei Orten zugleich sein kann, bin ich erst nach der Mittagspause im Parteivorstand gewesen.

Mangels Teilnahme muss also mein Bericht zum Punkt Aktuelles ausfallen. Ausweislich der Tagesordnung lag eine Vorlage „Was tun gegen rechts – Fünf Punkte für Solidarität, soziale Sicherheit und Demokratie“ vor. Dabei handelte es sich um eine Informationsvorlage, die sich offensichtlich auf dieses Papier bezieht. Ich war nicht da, ich und hätte Papier eh nur zur Information bekommen, also schreibe ich dazu nichts. Ebenfalls eine Informationsvorlage war die unter der Überschrift „Geflüchtete Willkommen. Rassismus entgegentreten„. Sie sollte Diskussionsgrundlage für die Gründung einer bundesweiten Initiative sein. Es heißt in dem Papier: „Wir denken, dass es dafür einer bundesweiten, breit getragenen Initiative bedarf, die in alle Bereiche der Gesellschaft ausstrahlt, um so den Aufstieg des Rassismus zu stoppen…

Nicht schlecht was Heiko Maas da als „Unsere digitalen Grundrechteveröffentlicht hat. Insbesondere im Hinblick auf Artikel 2 könnte ich jetzt reflexhaft mit der realen Politik -Stichwort Vorratsdatenspeicherung- reagieren, aber das hilft in der Debatte um digitale Grundrechte nicht weiter. Dann doch lieber inhaltliche Anmerkungen, wo sie notwendig sind.

Die 13 Artikel, so wie sie jetzt vorliegen, könnte ich unterschreiben. Im Detail -siehe nachfolgende Anmerkungen- gibt es das eine oder andere zu präzisieren und zu ergänzen. Den wohl größten Dissens würde ich in der Frage aufmachen, ob der viel zitierte Staat tatsächlich zukünftig die zentrale Handlungsebene ist.

Artikel 1: Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zum Internet

Die soziale Spaltung wird -zu Recht- angesprochen. Wichtig ist aber der letzte Satz: „Nicht nur der Netzausbau ist nötig, auch der tatsächliche und faire Zugang für alle muss Realität werden.“ Der Link im Artikel führt zur Debatte um ein freies WLAN, gut das…

Die Debatte in der Partei DIE LINKE zum Thema Mindesthonorar hat Fahrt aufgenommen. Da ich mich heute in einem Beitrag daran beteiligt habe (dazu gleich mehr) will ich hier kurz die Chronologie und die mir bekannten Debattenbeiträge aus der Partei DIE LINKE dazu verweisen.

Am 5. Juli 2015 habe ich hier über die Parteivorstandssitzung verwiesen und dabei im vorletzten Absatz auch auf die Idee Mindesthonorar Bezug genommen. Damals schrieb ich: „Ich selbst würde es ja spannend finden die Idee eines >Mindesthonorar< mal in Ruhe zu debattieren.

Am 27. August 2015 forderte die Parteivorsitzende Katja Kipping ein Mindesthonorar für Gewerke und legte ein Dossier dazu.

Am 25. September 2015 veröffentlichte der damalige stellv. Fraktionsvorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag und heutige Fraktionsvorsitzende Dietmar Bartsch ein ausführliches Papier unter dem Titel: „Mindesthonorar. Ein Vorschlag.“

Robert Gadegast entgegnete darauf am 9. November 2015 mit einem Artikel unter der Überschrift:…

Eher durch Zufall stieß ich in der vergangenen Woche auf die Reportage: „Richter Gottes. Die geheimen Prozesse der Kirche.“ Ich würde ja gern einen Link auf die Mediathek hier posten, aber wegen des Depublizierungsgebotes macht das wenig Sinn. Also versuche ich eine kurze Inhaltsangabe: Nach der Reportage gibt es 22 katholische Straf- und Ehegerichte. Diese Gerichte führen Zeugenbefragungen und Verhöre durch, es gibt Ermittler, Gutachter, Kirchenanwälte und Vernehmungsrichter. Die Prozesse finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Eheprozesse heißen „Ehenichtigkeitsverfahren„. Nur in einem solchen Ehenichtigkeitsverfahren kann eine katholische Ehe aufgehoben werden. Vor dem Hintergrund der Sonderstellung der Kirchen im Arbeitsrecht ist das nicht ganz unwichtig. Die Reportage berichtet über ein Ehepaar, das ein solches Ehenichtigkeitsverfahren nach drei Jahren beendet hat. Es geht auch um diese Geschichte eines Falles sexualisierter Gewalt gegenüber einem Kind. Nach dem Artikel wurde der Verdacht der sexualisierten Gewalt gegenüber einem Kind nicht an staatliche Ermittlungsbehörden weitergeleitet, obwohl noch keine Verjährung eingetreten war.

Read more Paralleljustiz