Historisch entstand die soziale Frage wohl vor allem mit der Industriellen Revolution und der Entstehung der Arbeiterparteien (hier ist an den ADAV und die SDAP zu denken). Statt kleinerer Betriebe (Manufakturen) entstanden durch die Erfindung von Maschinen große Fabriken, in denen das Proletariat schuftete (ja, diese Darstellung ist verkürzt, das soll hier aber auch kein Geschichtsseminar werden). Diejenigen, die schufteten, waren rechtlos im wahrsten Sinne des Wortes. Kein Wahlrecht, keine Absicherung gegen Risiken des Lebens und unmenschliche Arbeitsbedingungen.

Im Kommunistischen Manifest wird der Zustand so beschrieben:

„Die aus dem Untergang der feudalen Gesellschaft hervorgegangene moderne bürgerliche Gesellschaft hat die Klassengegensätze nicht aufgehoben. Sie hat nur neue Klassen, neue Bedingungen der Unterdrückung, neue Gestaltungen des Kampfes an die Stelle der alten gesetzt.  Unsere Epoche, die Epoche der Bourgeoisie, zeichnet sich jedoch dadurch aus, daß sie die Klassengegensätze vereinfacht hat. Die ganze Gesellschaft spaltet sich mehr und mehr in zwei große feindliche Lager,…

Das darf doch wohl nicht wahr sein, dachte ich mir, als ich diesen Beitrag las. Die Staatsanwaltschaft Gießen sieht einen Verstoß gegen § 219a StGB, weil eine Ärztin auf ihrer Internetseite das Wort „Schwangerschaftsabbruch“ stehen hat. Und wer das Wort anklickt, der erhält per E-Mail weitere Informationen. Das sei möglicherweise Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Ich finde, das ist aus vielerlei Sicht einfach irre.

Da wäre zunächst die politische Dimension. Es wird allerorts -meist zu Recht- über eine Überlastung der Justiz geklagt. Solange sich Staatsanwaltschaften und Gerichte mit solchen Ermittlungen, Anklagen und Gerichtsverfahren herumstreiten, hat das wenig Überzeugungskraft. Es kommt aber noch ein weiterer Punkt hinzu. Die Frage, ob eine Schwangerschaft ausgetragen wird oder nicht, diese Entscheidung fällt die schwangere Frau. Es ist ihr Körper, es ist ihr Leben. Es ist schon ein wenig bigott, Frauen zur Austragung einer Schwangerschaft zwingen zu wollen und gleichzeitig tatenlos zuzusehen, wie Kinder ein immer größer werdendes Armutsrisiko für die Eltern,…

Der Wahlkampf ist vorbei. Ich habe hier bereits etwas zum Ergebnis der Bundestagswahl geschrieben. Ich bin keine Abgeordnete mehr. Ein befreiendes Gefühl. Denn ab heute bin ich Basisgenossin. Und insofern ist auch alles das was ich hier schreibe nichts weiter als die Meinung einer Basisgenossin.

Dann mal los und provokativ in die Tasten gehauen. Der Osten, die AfD und die SED. Ich schrieb ja irgendwann mal, die SED sei „im kern“ eine rechte Partei gewesen. „autoritär, nationenbezogen, ausgrenzend von allem was nicht >normal< war.“ Twitter verkürzt und Verkürzung führt zu Missverständnissen. In 140 Zeichen kann man eben doch nicht alles erklären, was notwendig wäre zu erklären.

Missverständnis 1: Eine rechte Partei ist keine rechtsextreme oder gar faschistische Partei. Für mich ist eine Partei eine rechte Partei, wenn sie autoritär ist, mit der Gleichberechtigung aller Lebensweisen ein Problem hat, soziale Ungleichheit als gegeben hinnimmt, mit der Gleichwertigkeit aller Menschen ein Problem hat und gegen eine offene…

Helmut Schmidt wird nachgesagt, er hätte den Satz geprägt, wer Visionen hat, soll zum Arzt gehen. Ich mag gar kein Urteil abgeben, ob das zu jener Zeit angemessen war oder nicht. Ich mag aber für mich feststellen, dass mir genau das heute fehlt. Eine Partei, die eine Vision einer friedlichen, demokratischen und sozial gerechten Gesellschaft entwickelt. Einer Gesellschaft, die Digitalisierung und Globalisierung gestaltet.

Vielleicht ist es an der Zeit mal wieder über Visionen zu reden. Eine Vision, in der sich jung und alt, Bewohner*innen in der Stadt und auf dem Land, egal welchen Geschlechts und egal welcher Herkunft mitgenommen fühlen. Deren Einzelheiten sie mitgestalten können. Eine Vision ist ja immer etwas Abstraktes, Grobes. Die Einzelheiten müssen im gemeinsamen Ausprobieren entwickelt werden.

Ein Idee einer friedlichen, demokratischen und sozial gerechten Gesellschaft des 21. Jahrhunderts bietet mir heute keine Partei. Wenn überhaupt, stellen Parteien heute Fragen oder beantworten einzelne Fragen. Aber schon die Frage, ob Idee…

Obwohl eine Obergrenze für Geflüchtete juristisch Unsinn ist, geht das Kalkül der Union trotzdem auf. Durch den sog. Kompromiss gibt es zwar keine Obergrenze, dafür aber die klare Ansage, was CDU und CSU bereit sind an Geflüchteten zu akzeptieren.

In dem gemeinsamen Papier heißt es:

„Wir bekennen uns zum Recht auf Asyl im Grundgesetz sowie zur Genfer Flüchtlingskonvention und zu unseren aus dem Recht der EU resultierenden Verpflichtungen zur Bearbeitung jedes Asylantrags.“ 

Nun kennt aber weder das 1993 amputierte Asylrecht des Art. 16a GG eine Obergrenze noch die Genfer Flüchtlingskonvention.  Der amputierte Art. 16a GG regelt ja bereits, dass wer aus einem sicheren Drittstaat kommt, sich nicht auf Asyl berufen darf. Es ist eben rechtlich nicht möglich zu sagen, nach x Personen gelten Art. 16a GG oder die Genfer Flüchtlingskonvention nicht mehr. Das Problem bei dem von CDU und CSU verfassten Papier ist doch, dass alle Beteiligten wissen,…

Das Bundesverfassungsgericht hat sich mal wieder mit Parteien- und Abgeordnetenrecht beschäftigen müssen. Im Rahmen einer Wahlprüfungsbeschwerde. Eingereicht hat sie Prof. von A., unschwer herauszufinden, dass es sich dabei um Prof.  Herbert von Arnim handelt.

Das neueste Steckenpferd des Beschwerdeführers ist die angeblich verdeckte Parteienfinanzierung. Die will er vor dem Bundesverfasssungsgericht (BVerfG) kippen. Doch was er mit dieser Organklage nicht erreichte, versuchte er nun über eine Wahlprüfungsbeschwerde zu erreichen.

Worum geht es? Der Beschwerdeführer greift die 5%-Sperrklausel an und fordert eine niedrigere. Dass die Sperrklausel undemokratisch ist, teile ich; deswegen braucht es aber noch lange keine andere. Insofern sind aus meiner Sicht auch die Ausführungen des BVerfG in Rdn. 68ff. nicht überzeugend. Aber das wäre ein anderer Blogbeitrag. Der Beschwerdeführer möchte eine Eventualstimme einführen. Wenn es bei einer Sperrklausel bleibt, macht das Sinn. Aber vielleicht kommt es ja doch zu etwas anderem.

Der Kern der Wahlprüfungsbeschwerde ist…

Als hätte es noch nie irgendeine Studie zu Rechtsextremismus, Menschenfeindlichkeit und autoritärem Denken im Osten gegeben. So kommt mir derzeit die Debatte um das Wahlergebnis der AfD vor. Stattdessen jede Menge Artikel, bei denen sowas wie  versteckte Sympathie, getarnt als Verständnis, für diese Wähler*innen herauszulesen ist.

Die im Verhältnis zu Wahlberechtigten im jeweiligen Bundesland deutlich erhöhten Zustimmungswerte der AfD im Osten werden dann mal relativiert, indem auf die Gesamtzahl der AfD-Wählenden abgestellt wird. Oder das Wahlergebnis wird mit der Benachteiligung des Ostens begründet. Sicherlich ist gerade an Letzterem nicht alles falsch. Aber richtig wird es trotzdem nicht.

Wie wäre es denn mal sich der These anzunehmen, dass das Wahlergebnis im Osten für die AfD vor allem etwas damit zu tun hat, dass es dort ein Problem mit Demokratie gibt? Vor der Wende gab es die Staatspartei SED. Die hat alles entschieden. Nachdenken war nicht nötig, es gab ja auch nicht wirklich Alternativen. Nach der…