Beschränkung Kleiner Anfragen
Wenn es um die Rechte von Gruppen und die Kleinen Anfragen geht, muss zunächst bei den Rechten von Abgeordneten angesetzt werden. Dazu ist am besten die sog. Wüppesahl-Entscheidung des BVerfG (BVerfGE 80, 188) heranzuziehen. In der grundlegenden Entscheidung wurde in Rz. 109 festgehalten: „Demgemäß ist jeder Abgeordnete berufen, an der Arbeit des Bundestages, seinen Verhandlungen und Entscheidungen, teilzunehmen. Dem Bundestag selbst obliegt es, in dem von der Verfassung vorgezeichneten Rahmen seine Arbeit und die Erledigung seiner Aufgaben auf der Grundlage des Prinzips der Beteiligung aller zu organisieren (…). Zu den sich so ergebenden Befugnissen des Abgeordneten rechnen vor allem das Continue Reading →