Gemeinsam mit meinen Kollegen/innen Jan Korte, Ulla Jelpke, Raju Sharma und Frank Tempel habe ich gestern in der Dienststelle von Die Partei in der  Manyo-Bar das Angebot einer Ehrenmitgliedschaft angennommen.

Hintergrund des Angebotes war der Antrag der LINKEN zur  Stärkung des Rechtsschutzes im Wahlrecht durch Einführung der Sonneborn-Regelung.  Die -doch recht amüsante- Debatte dazu kann hier nachgelesen werden.

Zu einer ordentlichen Ehrenmitgliedschaftsverleihung gehört eine Agitationsrede. Die  Rede zur Verleihung der Ehrenmitgliedschaft kann hier nachgelesen werden.

Allen Beteiligten gilt mein herzlichster Dank für einen schönen Abend.

Herr Albrecht vom MPI (Max-Planck-Institut) besuchte heute den Rechtsausschuss um mit den Abgeordneten über die Studie des Institutes „Schutzlücke durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung?“ zu reden.

Herr Albrecht machte sehr deutlich, dass es sich bei der Studie nicht um eine handelt, die rechtspolitische Schlussfolgerungen vorschlägt. Sie nimmt lediglich Bezug auf den rechtspolitischen Diskurs und hat versucht den jeweiligen Argumenten empirisch nachzugehen. Den Diskurs skizzierte er mit zwei Positionen. Auf der einen Seite stehen die, die meinen in bestimmten Fällen wäre der Zugriff auf im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung erfasste Daten notwendig und hilfreich gewesen. Diese Argumentation aber stehe -so Albrecht- unter dem Vorbehalt, dass tatsächlich Verbindungsdaten angefallen wären, diese auch hätten verwendet werden dürfen und schließlich auch einer Person zugeordnet hätten werden können. Der zweite Argumentationsstrang läuft darauf hinaus, dass versucht wird darzulegen, was eine fehlende Regelung zur Vorratsdatenspeicherung alles verhindert hätte. Allerdings, so sein Einwand, ergibt sich auf der Aggregationsebene diesbezüglich kein Erfolg. Interessant…

Die Internetenquete hat gestern eine Anhörung zum Thema Strukturwandel der politischen Kommunikation und Partizipation durchgeführt. Die Stellungnahmen der Sachverständigen können hier abgerufen werden.

Ich will mich in der kurzen Nachbetrachtung auf die Partizipation beschränken. Und hier will ich auf zwei Aspekte verweisen: erstens haben überhaupt alle die Möglichkeit an der Partizipation teilzunehmen und zweitens was bedeutet das eigentlich für politische Parteien.

Partizipation macht aus meiner Sicht nur dann Sinn, wenn alle zumindest die theoretische Chance haben an ihr teilzunehmen. Ob mensch sich dann beteiligt oder nicht ist eine individuelle Entscheidung, die es zu respektieren gilt. In den Debatten um Partizipation werden immer die Chancen in den Vordergrund gerückt. Das ist richtig und auch ich sehe vielfältige Chancen zu mehr Partizipation durch das Internet. Aber an dieser Stelle muss dann natürlich auch gesagt werden, dass diese Chancen nur genutzt werden können, wenn niemand von dieser Chance ausgegrenzt wird. Dieser Aspekt kam mir dann doch…

Ungefähr seit dem Jahr 2007 fahre ich regelmäßig in den Wahlkreis meines Abgeordnetenkollegen Jan Korte in Sachsen-Anhalt. Seitdem ich selbst Abgeordnete geworden bin, schaffe ich es nur einmal im Jahr, statt wie früher zweimal. In den verschiedenen Wahlkreisbüros von Jan biete ich Hilfe zur Selbsthilfe für Hartz IV-Empfangende an. Als Anwältin habe ich früher vor allem in diesem Bereich gearbeitet und so versuche ich den Besucher/innen Tipps zu geben, wie sie mit den Bescheiden oder den Behörden umgehen können.

Diese Hilfe zur Selbsthilfe konfrontiert mich dann immer mit dem ganz konkreten Einzelfall. Im Einzelfall wir deutlich wie absurd Hartz IV ist, Fakten die abstrakt schon als Ungerechtigkeit wahrgenommen werden erschlagen einen förmlich. Häufig bleibt am Ende Hilflosigkeit. Die Rechtslage, die ich erkläre ist beschissen und für eine Änderung der Gesetze fehlen die politischen Mehrheiten. Und so bleibt ungerecht, was ungerecht ist. Da wird -gesetzeskonform- die Rückerstattung von Betriebskosten angerechnet und die betroffene Person hat trotz…

Bereits hier hatte ich ja darauf hingewiesen, dass die Justizministerin zugesagt hat die Stellungnahme zur Enforcement-Richtlinie (IPRED) dem Rechtsausschuss zukommen zu lassen.  Die Justizministerin hat Wort gehalten und die  Stellungnahme wurde nun dem Rechtsausschuss übersandt. Auf den ersten Blick gibt sie nicht viel her, es bestätigt sich nämlich, dass die Bundesregierung kein Handlungsbedarf zur Überarbeitung der Richtlinie sieht.

Doch wer genauer hinsieht, findet doch die eine oder andere interessante Stelle. In Ziffer 2 wird beispielsweise darauf hingewiesen, dass hinsichtlich Mittelspersonen im Online-Bereich in jedem Fall Regelungen abzulehnen sind, die auf Einführung von Internetsperren zielen. Soweit so gut. Doch dann kommt folgender Satz: „Problematisch sind außerdem Regelungen zur präventiven Kontrolle von Inhalten.“ Wohlgemerkt „problematisch“ nicht „abzulehnen“ steht da. Auf Seite 4 ist dann im Hinblick auf die stärkere Beteiligung der Vermittler bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen davon die Rede, dass aus deutscher Sicht „derzeit noch nicht“ Schlussfolgerungen gezogen werden sollen. Es erfolgt ein direkter…

Es ist zum heulen. Der Koalitionsausschuss hat gestern entgegen des verankerten Zieles im Jugendstrafrecht, entgegen kriminologischer Untersuchungen und entgegen Warnungen aus der Wissenschaft die Einführung des sog. Warnschussarrestes beschlossen. Die FDP hat als Bürgerrechtspartei erneut versagt, der Stammtisch ein weiteres mal über Bürgerrechte gesiegt.

Was meint der Warnschussarrest. Wie schon der kurzen Notiz zum Koalitionsausschuss zu entnehmen etwas absurdes. Ein/e Straftäter/in wird zur Bewährung verurteilt. Da er/sie aber unter das Jugenstrafrecht fällt, kommt er/sie zur Warnung vorübergehend in den Knast. Würde er/sie unter das Erwachsenenstrafrecht fallen, wäre dies nicht möglich.

Das aber stellt den Gedanken des Jugendstrafrechts komplett auf den Kopf. Das negiert alle wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Wirkung von Knast. Heribert Prantl hat dies in einem Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 30.04.2011 gut zusammengefasst: „die abschreckende Wirkung des Arrests ist auch umstritten. Die kriminalitätsansteckende Wirkung ist dagegen erwiesenermaßen hoch.“ Der Deutsche Richterbund kritisiert den Warnschussarrest als häufig wirkungslos.

Die Koalition aus FDP und CDU haben sich auf ein Leistungsschutzrecht für Verlage geeinigt. Wie hier nachlesbar ist dies sogar im Protokoll des Koalitionsausschusses festgehalten.

Das war bislang schon längere Zeit im Gespräch, doch jetzt scheint es wirklich konkret zu werden.  Wer wissen will, warum und weshalb es sich um eine Dreistigkeit handelt, dem sei an dieser Stelle empfohlen, sich hier umfassend zu informieren.

Worum geht es beim Leistungsschutzrecht? Ausweislich des Protokolls des Koalitionsausschusses sollen „Hersteller von Presseerzeugnissen ein eigenes Leistungsschutzrecht für die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge oder kleiner Teile hiervon erhalten. Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen. Damit werden die Presseverlage an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste beteiligt, die diese – mit der bisher unentgeltlichen – Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen. Auch die Urheber sollen eine angemessene finanzielle Beteiligung an der Verwertung des Leistungsschutzrechts…

Unter dem Titel: „Mietenwahnsinn ohne Ende“ luden gestern Mieterinnen und Mieter die Politik ins Abgeordnetenhaus ein, um der Politik zu erklären was falsch läuft. Schade fand ich, dass außer den eingeladenen Abgeordneten aus dem Abgeordnetenhaus keine weiteren Abgeordneten anwesend waren, insbesondere sich außer mir kein einzige/r weitere/r Berliner Bundestagsabgeordnete/r sehne ließ.

Moderiert von Karin Baumert (Initiative gegen Zwangsumzüge) und Sebastian Jung aus der Initiative vom Fanny-Hensel-Kiez kann die Veranstaltung aus meiner Sicht durchaus als Erfolg gewertet werden. Das Veranstaltungskonzept war richtig gut und tatsächlich wurde sehr schön herausgearbeitet, was auf welcher Ebene wie gelöst werden könnte.  Mit einem Videoeinspiel wurde auf ein ganz konkretes Problem an einem ganz konkreten Ort verwiesen. Danach stellten die Mieter/innen zunächst einem/einer Experten/in eine Frage um danach die Politik nach ihren Lösungsansätzen zu fragen.

Die Beispiele illustrieren die vielfältigen Probleme im Bereich steigender Mieten und Verdrängung.

Beispiel 1: energetische Sanierung in der Fuldastr./Weichselplatz

Im…