1990 bin ich in die PDS eingetreten. Seit 1990 hat mich dort eine Debatte begleitet: die Debatte und Auseinandersetzung um die eigene Geschichte, die Debatte zu Bewertung der DDR. Es mag verwundern und war trotzdem so: Diese Debatten haben mich zu meiner heutigen Einordnung der DDR gebracht: Die DDR war kein Rechtsstaat. Ohne diese Debatten wäre ich vielleicht heute Nostalgikerin. Die Debatten waren quälend, selbstquälend, ehrlich und hart. Aber sie haben sich gelohnt.

Natürlich waren wir -hier die AG Junge GenossenInnen- nicht geduldig. Deshalb sind wir 1993 (?) auf einem Parteitag als Junge Pioniere in die Kongresshalle einmarschiert und haben der damaligen Parteiführung eine leere Mappe mit Fragezeichen überreicht, weil uns die Debatte um die eigene Geschichte nicht schnell genug ging, die Aussagen nicht radikal genug waren. Deshalb wollten wir auf irgendeinem Parteitag in Mitte der 90er Jahre eine grundlegende Debatte (ich weiß leider nicht mehr wie es ausging, ob wir sie bekamen) zur eigenen…

Über den Referentenentwurf zur Veränderung des Sexualstrafrechts habe ich bereits hier geschrieben. Heute wurde nun der Gesetzentwurf der Bundesregierung verabschiedet. Ich könnte es mir -leider- sehr einfach machen und sagen: Alles zum Gesetzentwurf ist bereits bei der Kritik zum Referentenentwurf geschrieben worden. Doch so leicht will ich es mir nicht machen und deshalb -ausdrücklich ergänzend- eine Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung formulieren.

Der Gesetzentwurf bleibt bei der Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfristen. Warum ich das schwierig finde, habe ich bereits beim Referentenentwurf ausgeführt. Ich will aber noch einen anderen Aspekt hinzufügen. Je länger eine Straftat zurückliegt, desto schwieriger wird es sie zu beweisen. Wenn der Grundsatz „in dubio pro reo“ (Im Zweifel für den Angeklagten“) weiter gelten soll, und ich will das er weiter gilt, dann kann es zu erheblichen Schwierigkeiten des Nachweises der Straftat kommen. Es wird den Opfern sexualisierter Gewalt Hoffnung auf eine strafrechtliche Verurteilung viele Jahre nach der Tat gemacht, von der…

Ich komme gerade aus Alicante, wo ich mit dem Unterausschuss Europarecht des Bundestages das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt besucht habe.

Deshalb gibt es zum einen keinen Blog zum Parteivorstand, ich kann ja nicht über etwas schreiben an dem ich nicht teilgenommen habe, zum anderen aber eben auch jetzt erst meine Anmerkungen zu den Landtagswahlen in Thüringen und Brandenburg. Den Thüringer Genossen/innen gratuliere ich zu ihrem Wahlergebnis, besonders freue ich mich über das gewonnene Direktmandat von Stine Kaiser in Brandenburg. Aber darüber hinaus, gibt es für DIE LINKE aus meiner Sicht keinen Grund zur Freude, aber viele Gründe für Nachdenklichkeit. Zumindest wenn man nicht eine Parteisicht einnimmt, sondern eine Demokratiesicht.

Ich will nicht wiederholen, was ich hier im längeren vorletzten Absatz schon nach den Landtagswahlen Sachsen geschrieben habe. Ich will auch keine Schuldzuweisungen vornehmen. Ich bleibe aber dabei, Landtagswahlen leben auch von bundespolitischer Ausstrahlung. Ich finde es gibt drei Befunde, über die ein…

Es war in der Sommerpause. Da geisterte durch die Medien etwas über ein Aufgabenprofil der Bundesregierung für den Bundesnachrichtendienst. Der Bundesnachrichtendienst selbst, erklärt auf seiner Website was ein solches Aufgabenprofil eigentlich soll. Dort heißt es: „Das Auftragsprofil der Bundesregierung (APB) bestimmt die regionalen und thematischen Arbeitsschwerpunkte des Bundesnachrichtendienstes. Es gibt die Detailtiefe der zu beschaffenden Erkenntnisse und damit auch den Ressourcenansatz vor.“ Kurz zusammengefasst: Der BND macht -also theoretisch- nur das was die Bundesregierung von ihm will.

Doch nun zur Sommerpause zurück. Der Spiegel veröffentlichte Meldungen, nach denen im Auftragsprofil der NATO-Partner Türkei als offiziellen Aufklärungsziel geführt werde. Der Focus wiederum veröffentlichte wenig später unter Bezugnahme auf den Spiegel, auch Albanien sei im Auftragsprofil als zu überwachendes „Kernland“ aufgeführt. Die Reaktion der Großen Koalition war unterschiedlich. Sie reichte von Verständnis bis Überraschung. Im Zentrum der Kritik stand der BND.

Das machte mich ebenso stutzig, wie der immer wieder auftauchende Hinweis, das…

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Chance vertan. Es entschied am 23. Juli 2014 zum sog. menschenwürdigen Existenzminimum.

Schon ein Blick auf die Leitsätze macht deutlich, dass das Bundesverfassungsgericht sich um eine klare Entscheidung herummogeln wollte.  Das Bundesverfassungsgericht formulierte:

Zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG) dürfen die Anforderungen des Grundgesetzes, tatsächlich für eine menschenwürdige Existenz Sorge zu tragen, im Ergebnis nicht verfehlt werden und muss die Höhe existenzsichernder Leistungen insgesamt tragfähig begründbar sein. Der Gesetzgeber ist von Verfassungs wegen nicht gehindert, aus der grundsätzlich zulässigen statistischen Berechnung der Höhe existenzsichernder Leistungen nachträglich in Orientierung am Warenkorbmodell einzelne Positionen herauszunehmen. Der existenzsichernde Regelbedarf muss jedoch entweder insgesamt so bemessen sein, dass Unterdeckungen intern ausgeglichen oder durch Ansparen gedeckt werden können, oder ist durch zusätzliche Leistungsansprüche zu sichern.

Das Bundesverfassungsgericht stellt zwar richtig fest, dass das Grundgesetz dazu verpflichtet „tatsächlich für eine menschenwürdige Existenz Sorge zu tragen“ aber erlaubt „aus…

Das Wochenende und ein Teil des Montags war wieder mal dem Parteivorstand vorbehalten. Da aber am Samstag auch die Demonstration Freiheit statt Angst stattfand, war der Parteivorstand in der Mittagspause demonstrieren. Vorher hatte er jedoch die u.a. von mir mit eingereichte Resolution zur Demonstration Freiheit statt Angst beschlossen.

Den Schwerpunkt bildete am Samstag die Behandlung der von der 1. und 2. Tagung des 4. Parteitages an den Parteivorstand überwiesenen Anträge. Nicht Bestandteil dieser Sitzung des Parteivorstandes war der Antrag zum Wahlrecht, den ich mit einigen anderen Genossen/innen auf den Parteitag eingebracht hatte. Der Antrag wird zu einem späteren Zeitpunkt behandelt werden. Der Parteivorstand behandelte die Anträge  G.3. („Stärkung der Kommunen“), G.4. („Öffentlicher Grund und Boden“), G.6. („Wohlwollende Kenntnisnahme des Manifestes der Bürgerinnen und Bürger Europas für Demokratie, Solidarität und Gerechtigkeit“), G.9. („Internationale Solidarität mit den Menschen in Griechenland“), P.2. („Ablehnung einer Gleichsetzung des Regimes der Austerität mit den Projekten der Europäischen Integration. Diskussionsprozess über…