Kaum war die sog. Gasumlage verkündet machte sich Wut und Enttäuschung breit. Ablesbar in den verschiedenen sozialen Netzwerken. Die Wut und die Enttäuschung wurde personalisiert. Von Habeck-Umlage war die Rede. Das ist -wie ich versuchen werde zu zeigen- nicht zutreffend, die Wut und die Enttäuschung, vor allem aber die Angst die Gas- und Strompreise nicht bezahlen zu können ist aber nicht unberechtigt. Im Gegenteil. Die zum Teil vorgeschlagenen Lösungen (AKW wieder anschalten, Nord Stream 2 aufmachen, Sanktionen gegen Russland aussetzen) überzeugen mich nicht. Es gibt nämlich bessere Lösungen, die berücksichtigen, dass wenn wir nicht endlich den Umstieg auf regenerative Energien schaffen und aktiv etwas gegen die Fortschreibung des Klimwandels tun, sich zukünftige Generationen gar keine Gedanken mehr machen müssen über bezahlbere Energie- und Gaspreise. Sie werden keine Energie mehr brauchen – weil es keinen Ort zum leben mehr gibt. Die personifizierte Kritik verkürzt aber eben auch den Blick darauf, dass das Grundübel die Liberalisierung des Strommarktes 1998 ist.

Warum…

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass ein Protestcamp -jedenfalls im Regelfall- unter den Schutz der Versammlungsfreiheit fällt. Konkret hat das BVerwG geurteilt:

„Eine infrastrukturelle Einrichtung eines als Versammlung zu beurteilenden Protestcamps unterfällt dem unmittelbaren, durch das Versammlungsgesetz ausgestalteten Schutz durch Art. 8 GG, wenn sie entweder einen inhaltlichen Bezug zu der mit dem Camp bezweckten Meinungskundgabe aufweist oder für das konkrete Camp logistisch erforderlich und ihm räumlich zuzurechnen ist.“

Vielleicht erinnert sich die eine oder der andere noch an die Debatten um Protestcamps bei den G20-Protesten in Hamburg. Auch damals war die rechtliche Einordnung ein großes Thema.

Das BVerwG definiert (Rn. 17) ein Protestcamp als „eine neuere, zunehmende Verbreitung findende Form kollektiven Protests„. Typischerweise werden sie an einem Ort veranstaltet, „der einen Bezug zu dem jeweils inmitten stehenden Thema hat„. Sie seien Veranstaltungen „mit einer zeitlichen Perspektive von einigen Tagen bis in Einzelfällen auch zu mehreren Jahren“.

Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum…

Über den LINKE-Parteitag ist schon viel geschrieben worden, aber noch nicht von mir ;-).

Jede Auswertung ist geprägt von den eigenen Erwartungen im Vorfeld. Deshalb müssen diese, bevor es an eine Auswertung geht, noch einmal rekapituliert werden.

Erwartung 1: Die Partei erkennt an, dass es einer programmatisch-strategisch-inhaltlichen Erneuerung bedarf und leitet einen Prozess ein, wie diese Erneuerung gelingen kann.

Erwartung 2: Insbesondere der Leitantrag zur Außenpolitik ist so schlecht, dass er einer grundlegenden Überarbeitung bedarf, um überhaupt wieder in den politischen Diskurs als ernsthafter Player einzusteigen.

Erwartung 3: Der Parteitag macht deutlich, dass die Genossen*innen des sozialkonservativen Konzepts (Arbeiterklasse first, alles andere second) inhaltlich deutlich in der Minderheit sind.

Lediglich die Erwartung 3 konnte erfüllt werden. Ob sich daraus praktisch etwas ergibt, kann jetzt noch gar nicht gesagt werden, sondern wird sich im nächsten halben Jahr zeigen.

Komplex I: Strategisch-inhaltlich-programmatische Erneuerung 

Fehlanzeige. Keine*r der Gewählten ist explizit -die Betonung liegt hier auf explizit-  mit diesem Anspruch angetreten. Der eine oder die…