Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat heute also entschieden, dass die von Union, FDP, SPD und Grünen gegen die Stimmen der LINKEN eingeführte 3%-Sperrklausel zur Europawahl verfassungswidrig ist. Das Urteil des BVerfG war erwartbar und setzt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Sperrklausel bei der Europawahl konsequent fort. Das Verfahren vor dem BVerfG hätte nicht stattfinden müssen, hätten die benannten Parteien auf die LINKE gehört, die im Verfahren der Gesetzgebung immer wieder darauf hingewiesen hat, dass die 3%-Sperrklausel nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. November 2011 auch verfassungswidrig ist. Doch auf die LINKE wollten die anderen nicht hören. Jetzt haben sie den Salat und müssen sich vom BVerfG erneut bescheinigen lassen, ein verfassungswidriges Gesetz beschlossen zu haben.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 9. November 2011 die 5%-Sperrklausel für verfassungswidrig erklärt und in seiner Entscheidung u.a. ausgeführt:  „Faktisch kann der Wegfall von Sperrklauseln und äquivalenter Regelungen zwar eine spürbare Zunahme von Parteien mit einem oder zwei Abgeordneten im…

Ein Politiker (E.) bestellt Bilder von nackten Kindern. Mittlerweile hat er das Mandat zurückgegeben und die Politik diskutiert zwei Dinge. Erstens: wer hat wem wann etwas gesagt. Zweitens: Müssen Strafgesetze verschärft werden? Ich will mich auf den zweiten Punkt konzentrieren. Wissend, dass das, was ich sage, nicht populär ist.

Nach derzeitgem Kenntnisstand stellt die Bestellung der Bilder der nackten Kinder keine Straftat dar. Denn nach § 184b StGB ist strafbar, wer pornographische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zum Gegenstand haben, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hat, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt. Den Schriften gleich sind nach § 11 Abs. 3 StGB auch Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und Darstellungen. Wer sich die Norm des § 184b StGB ansieht wird also feststellen: Der Besitz, Verkauf, Kauf und die Herstellung von Schriften -zu denen auch Bilder gehören- die sexuelle Handlungen von, an…

Nachdem bereits in der letzten Sitzungswoche im Bundestag bereits im Plenum debattiert wurde (meine Rede gibt es hier), war heute die Anhörung im Rechtsausschuss.

Die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen (soweit vorhanden) können hier nachgelesen werden. In der Rechtsausschusssitzung wurden verschiedene Themen behandelt, ich will mich gleich auf einige wenige konzentrieren.  Sicherlich ist es überdenkenswert statt „Abgeordnetenbestechung“ besser von „Mandatsträgerbestechung“ zu reden, die betroffenen Personen sind so besser erfasst. Aber ehrlich gesagt ist das für mich nicht entscheidend für die Frage, ob ich einem Gesetz zustimmen würde oder nicht.

Nun aber zu den eigentlichen rechtichen Problemen. Der Gesetzesvorschlag lautet: „Wer als Mitglied einer Volksvertretung des Bundes oder der Länder einen ungerechtfertigten Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei der Wahrnehmung seines Mandates eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornehme oder unterlasse, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe…

Der  Justizminister hat heute im Rechtsausschuss seine Agenda für dieses Jahr vorgestellt. Das ist gut. Was in den ersten 100 Tagen geschehen soll ist ja bekannt (Mietpreisbremschen, Sukzessivadoption, Frauenquote). Bis zur Sommerpause soll noch die Umsetzung der rechtspolitischen Ergebnisse des NSU-Untersuchungsausschusses hinzukommen, ein Sachverständigenrat Verbraucherschutz und eine Regelung zur Vorratsdatenspeicherung nach dem Urteil des EuGH (dazu gleich mehr).  Für 2014 stehen weitere Themen wie z.B.  Korruption im Gesundheitswesen, Anti-Doping-Gesetz, Unternehmensstrafrecht und die Reform der §§ 211, 212 StGB (Mord/Totschlag) an.

Erfreulich -für die Netzpolitikerin- war der Hinweis, im Urheberrecht sei viel liegengeblieben und deshalb werde dieses Thema die gesamte Legislatur über bearbeitet werden. Erfreulich deshalb, weil damit das Thema bearbeitet wird. Ob die Ergebnisse dann erfreulich sein werden, das werden wir mal sehen.

Der Justizminister stellte auf Nachfrage klar, die Evaluierung des strafrechtlichen Deals habe noch nicht begonnen.

Eigentlich hatte ich mich ja gefreut, dass der Justizminister meinen Vorschlag aus der Debatte…

Der Parteivorstand tagte diesmal nur einen Tag. Zentraler Punkt dieser Sitzung war die Auseinandersetzung mit den Änderungsanträgen zum Europawahlprogramm. Die Änderungsanträge finden sich ab Seite 10 hier. Der Dominic Heilig spricht in diesem Zusammenhang immer gern von „Bereinigungssitzung„. Auf der Sitzung kündigte Wolfgang Gehrcke an, dass der Alternative Leitantrag auf dem Parteitag nicht zur Abstimmung gestellt werden soll.

Im Hinblick auf die Präambel wurden nur die Änderungsanträge betreffend die Zeilen 2-9 behandelt. Der Antrag L.1.45. auf Streichung dieser beiden Zeilen wurde dabei angenommen.

Bei den weiteren Änderungsanträgen gab es sowohl Übernahmen, als auch Ablehnungen. Natürlich kann ich nicht alles hier wiedergeben. Deshalb beschränke ich mich nachfolgend auf Anträge, die aus meiner ganz persönlichen Sicht besonders interessant sind.

Ich finde es Schade, dass der Antrag L.1.69.1. der KPF „Auch wenn die Europäische Währungsunion große Konstruktionsfehler enthält, würde ein Ende des Euro nicht die Lösung der daraus resultierenden Probleme bedeuten.“ keine…

Zu den Ankündigungen von Heiko Maas, eine Expertenkommission zur Neuformulierung des Mordparagrafen einzusetzen erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag Halina Wawzyniak:

Es ist zu begrüßen, dass Bundesjustizminister Heiko Maas eine Expertenkommission zur Neuregelung der strafrechtlichen Regelungen zu Mord und Totschlag einrichten will und damit die Notwendigkeit der Änderung anerkennt. Er greift damit Vorschläge der schleswig-holsteinischen Justizministerin sowie der LINKEN auf, an dieser Stelle aktiv zu werden.

DIE LINKE empfiehlt darüberhinaus die Expertenkommission auch dazu zu nutzen, weitere Bereinigungen des Strafrechts von NS-Normen vorzunehmen, wie sie z.B. in der Verwerflichkeitsklausel des § 240 StGB gesehen werden kann.

Die Expertenkommisson muss nun schnell eingerichtet werden und sollte bis Ende 2015 einen konkreten Vorschlag zu Bereinigung des Strafrechts von NS-Normen unterbreiten um eine seriöse Befassung im Bundestag zu ermöglichen und die Bereinigung noch in dieser Legislaturperiode tatsächlich zu ermöglichen.

In Berlin läuft derzeit die Berlinale, ein Filmfestival. Doch ganz großes Kino gibt es auch außerhalb der Berlinale. Kostenlos. Lediglich ein Internetzugang wäre nicht schlecht. Denn ganz großes Kino ist immer die Zeit vor innerparteilichen Wahlen. Also: Hinsetzen, Anschnallen, Popcorn rausholen und genießen.

Zu Beginn erscheint eine Einladung. Die linken Linken laden ein. Wer sich selbst dafür hält, unterschreibt mit Namen. Das Publikum erfährt nicht so richtig, was linke Linke sind und was der Unterschied zu rechten Linken sein soll. Unklar bleibt auch, was die mitte Linken sind. Macht aber nichts. Es sieht jedenfalls nach Streit aus, das erhöht die Spannung und lässt im Übrigen dem Publikum die Möglichkeit sich still und leise selbst zuzuordnen und ansonsten den Kopf zu schütteln über soviel Mauern in den Köpfen. (Die Autorin dieses Beitrages wird selbstverständlich, da sie sich als radikaldemokratisch-linksradikal versteht mit Kippe, Popcorn und Club Mate der Einladung Folge leisten.) Doch das ist nicht genug Spannung…

Vor dem Hintergrund bekannt gewordener Fälle von Steuerhinterziehung läuft eine Debatte um das Strafrecht. Sie kommt nicht als eine solche daher, aber wenn genauer hingeschaut wird und die Verbindung zu anderen Normen der Strafgesetzgebung gezogen werden, dann ist sie es. Und sie könnte sehr spannend werden – wenn sie sich wirklich von dem Delikt Steuerhinterziehung emanzipiert.

Aus meiner Sicht kann die Debatte an drei Punkten geführt werden: Sinn und Zweck von Strafvollzug (insbesondere bei Delikten bei denen es um Geld geht), strafbefreiende Selbstanzeige sowie Tätige Reue und Verjährung.

I.

Was regelt die Abgabenordnung nun eigentlich? Zunächst wird in § 71 AO folgendes formuliert: „Wer eine Steuerhinterziehung oder eine Steuerhehlerei begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, haftet für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Zinsen nach § 235.“ Der § 235 AO regelt die Verzinsung hinterzogener Steuern. Der § 71 AO enthält für Täter/innen und Teilnehmer/innen einer Steuerhinterziehung…

Was macht eigentlich den Unterschied zwischen Mord und Totschlag aus? Der Unterschied liegt nicht darin, dass der Täter/die Täterin einen Menschen getötet hat. Der Unterschied liegt zum einen in der auf die Tat folgenden Strafe (für Mord gibt es nach § 211 Abs. 1 StGB lebenslange Freiheitsstrafe, für Totschlag nach § 212 Abs. 1 StGB eine Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren) und zum anderen in der Tatausführung. Totschläger/in ist wer einen Menschen tötet ohne Mörder/in zu sein. Und Mörder/in ist, wer einen Menschen tötet aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken. So habe ich es im Studium gelernt. Und ich habe keine Fragen gestellt.

Was zumindest in meinem Studium keine Rolle gespielt hat, war die Tatsache, das die heute geltende Fassung des Mordparagrafen aus dem Jahr 1941 stammt. Im Jahr 1871 wurde wohl wegen Mordes…

Zu einem meiner verrückten 😉 Hobbys zählt ja das Wahlrecht. In der letzten Wahlperiode des Bundestages ging es eher um das Wahlgesetz und das Wahlverfahren. Es ist -zum meinem Bedauern- nicht davon auszugehen, dass es in dieser Legislaturperiode außer beim Parlamentspräsidenten Lammert und mir ein Bedürfnis gibt, das Wahlverfahren noch einmal zu thematisieren. Schade, denn ich finde ja immer noch, das ein Einstimmenwahlrecht bei Verhältniswahl mit Veränderungsmöglichkeit der Parteilisten das gerechteste und juristisch auch sauberste Wahlverfahren ist.

Unterhalb des Wahlgesetzes gibt es wohl aber doch Veränderungsbedarf.  So interpretiere ich jedenfalls die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der LINKEN. Bevor der Veränderungsbedarf aber endgültig festgestellt werden kann, werden noch weitere Fragen notwendig sein.

Doch zunächst noch einmal zum Bundeswahlgesetz, jenseits des Sitzuzuteilungsverfahrens. In der vergangenen Legislaturperiode wurde ja der § 12 BWahlG  mit den Stimmen aller Fraktionen verändert. Dabei geht es um das Wahlrecht für sog. Auslandsdeutsche.  Insbesondere die Nummer 2…