Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat heute also entschieden, dass die von Union, FDP, SPD und Grünen gegen die Stimmen der LINKEN eingeführte 3%-Sperrklausel zur Europawahl verfassungswidrig ist. Das Urteil des BVerfG war erwartbar und setzt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Sperrklausel bei der Europawahl konsequent fort. Das Verfahren vor dem BVerfG hätte nicht stattfinden müssen, hätten die benannten Parteien auf die LINKE gehört, die im Verfahren der Gesetzgebung immer wieder darauf hingewiesen hat, dass die 3%-Sperrklausel nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. November 2011 auch verfassungswidrig ist. Doch auf die LINKE wollten die anderen nicht hören. Jetzt haben sie den Salat und müssen sich vom BVerfG erneut bescheinigen lassen, ein verfassungswidriges Gesetz beschlossen zu haben.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 9. November 2011 die 5%-Sperrklausel für verfassungswidrig erklärt und in seiner Entscheidung u.a. ausgeführt: „Faktisch kann der Wegfall von Sperrklauseln und äquivalenter Regelungen zwar eine spürbare Zunahme von Parteien mit einem oder zwei Abgeordneten im…