Manchmal scheint es ganz sinnvoll zu sein, einen Blick in die (jüngere) Geschichte zu werfen. Do you remember?

1998 zog die PDS zum ersten Mal in Fraktionsstärke in den Bundestag ein. Es gab eine Bundesregierung aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Im Bundestagswahlprogramm für die Bundestagswahl 2002 hieß es bei der PDS:

Deshalb kann es für die PDS gegenwärtig keine andere Entscheidung geben: Sie geht als oppositionelle Partei gegenüber der jetzigen Regierungspolitik und deren allzu ähnlichen konservativen Alternativzen in den Bundestagswahlkampf 2002 und in die neue Legislaturperiode.“

Diese Formulierung war ein in der PDS typischer Formelkompromiss, konnte doch alles und nichts in sie hinein interpretiert werden. Opposition nur gegen die Regierungspolitik (und ihre konservative Alternative) ebenso wie eine Orientierung auf Opposition gegen die Regierungsparteien (und ihre konservative Alternative). Und so war dann im Wahlkampf auch das gesamte Spektrum an Interpretationsmöglichkeiten im Angebot. Und die PDS stritt nach der Verabschiedung des…

Der Bundestag hat heute über zwei Stellungnahmen nach Art. 23 GG zur Ablehnung von CETA in der EU abgestimmt. Der Bundestag hat nicht über CETA selbst abgestimmt. Eine Stellungnahme kam von Bündnis 90/Die Grünen und eine von DIE LINKE. Eine Stellungnahme nach Art. 23 GG in Verbindung mit dem EUZBBG ist das Mittel, mit dem nationale Parlamente auf die Entscheidungsfindung in der EU Einfluss nehmen können. Denn eine Stellungnahme des Bundestages verpflichtet die Regierung, in den europäischen Gremien entsprechend der Stellungnahme des Bundestages zu handeln. Es handelt sich also um einen Parlamentsvorbehalt. Die beiden Stellungnahmen von Bündnis 90/Die Grünen und LINKEN forderten die Bundesregierung auf, im Rahmen der EU nicht für CETA zu stimmen.

Beide heute zur Abstimmung stehenden Stellungnahmen nach Art. 23 GG sahen vor, dass die Bundesregierung sowohl CETA als auch die vorläufige Anwendung von CETA ablehnen soll. Ich habe beiden Stellungnahmen bei der namentlichen Abstimmung zugestimmt und damit für…

Zum Urteil des EuGH in Sachen Störerhaftung im Internet habe ich mich hier schon geäußert. Mir scheint aber, dass es nötig ist noch ein wenig mehr dazu aufzuschreiben.

Das Urteil bezieht sich auf ein sog. Vorabersuchen eines deutschen Gerichts in bezug auf die innerstaatliche -in diesem Fall deutsche- Rechtsprechung zur mittelbaren Haftung der Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft. Der § 97 des UrhG wird nämlich von deutschen Gerichten dahin ausgelegt, dass im Fall eines Verstoßes gegen dieses Gesetz

haftet, wer – ohne selbst Täter oder Teilnehmer zu sein – willentlich an der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat (Störer).

Die Störerhaftung ist ein seit langem bekanntes zivil- und verwaltungsrechtliches Institut. Wichtig zunächst: Es geht nicht um Strafrecht. Also all jene, die mit dem Argument Kinderpornografie kommen, liegen hier falsch. Darum geht es gerade nicht. Mittels löschen statt sperren wird gegen Kinderpornografie vorgegangen, nämlich dort, wo die entsprechenden Dateien…

Am Anfang stand -wieder einmal- ein Gerichtsurteil. In seinem Urteil vom 21. April 2016 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass eine

Verwertungsgesellschaft (…) die Einnahmen aus ihrer Tätigkeit nach dem wesentlichen Grundgedanken des § 7 Satz 1 UrhWG ausschließlich an die Berechtigten zu verteilen (hat), und zwar in dem Verhältnis, in dem diese Einnahmen auf einer Verwertung der Rechte und Geltendmachung von Ansprüchen der jeweiligen Berechtigten beruhen. Damit ist es unvereinbar, wenn Verlegern nach der Satzung der Verwertungsgesellschaft Wort ein ihrer verlegerischen Leistung entsprechender Anteil am Ertrag zusteht und Verlage nach dem Verteilungsplan dieser Verwertungsgesellschaft einen pauschalen Anteil der Verteilungssumme unabhängig davon erhalten, ob und inwieweit die Einnahmen der Verwertungsgesellschaft auf der Wahrnehmung der ihr von Verlegern eingeräumten Rechte oder übertragenen Ansprüche beruhen. (…) Entgegen der Ansicht der Revision dürfen Verleger nicht allein deshalb an den Einnahmen der Beklagten beteiligt werden, weil ihre verlegerische Leistung eine Voraussetzung für vergütungspflichtige Nutzungen der verlegten Werke schafft.…

Der Beitrag soll eine Debatte eröffnen. Für Kritik, Hinweise, Lob und Verrisse bin ich dankbar. Wichtig ist, dass es in der LINKEN zu einer Debatte kommt.

 Was ist ein Patent und wozu berechtigt es?

Ein Patent ist ein Recht, anderen über einen begrenzten Zeitraum, derzeit 20 Jahre, etwas zu verbieten, was man selber als erstes getan oder angedacht hat. Ein Patent verleiht dem/der Patentinhaber*in also ein Ausschließlichkeitsrecht.  Allerdings muss der/die Anmelder*in eines Patents seine/ihre Idee offenlegen. Insofern steht das Wissen tatsächlich der Allgemeinheit zur Verfügung – oder jenen die sich durch Patentanmeldungen durchlesen. Das Wissen kann aber nicht von jedem/jeder wegen des Ausschließlichkeitsrechts genutzt werden.

Die Anmeldung eines Patentes ist mit enormen Kosten verbunden. Neben den Gebühren im Rahmen des Anmeldeprozesses und dem Honorar für eine*n Patentanwalt/Patentanwältin fallen auch noch Gebühren zur Verlängerung des Patentschutzes an.  Bei einer nationalen Patentanmeldung in Deutschland soll der/die Anmelder*in von einem Betrag von mindestens 5.000 EUR ausgehen.[1]

Während ich diesen Beitrag schreibe, wählen die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern noch. Also die, die noch wählen gehen.  Ich weiß also noch nicht, wie heute Abend die Wahlergebnisse aussehen werden.

Aber ich ahne, dass die AfD einen umfassenden Erfolg einfahren wird. Das halte ich für außerordentlich gefährlich für die Demokratie, in der wir leben. Die Demokratie, die ich nicht für ausreichend halte und deshalb erweitern will. Um sie zu erweitern, muss ich sie aber erst einmal verteidigen. Ich darf sie nicht bekämpfen.

Die sog. Mitte-Studie hat -nicht zum ersten Mal- interessantes zu Tage befördert. Wer sich den Fragebogen zu rechtsextremistischen Einstellungen anschaut (S. 30), sollte einen Blick auf die Spalte „lehne völlig ab“ werfen. Lediglich 37,9% der Befragten lehnt völlig ab, dass es jetzt „eine einzige starke Partei, die die Volksgemeinschaft insgesamt verkörpert“ braucht. Die These, wie in der Natur solle sich in der Gesellschaft immer der Stärkere durchsetzen, wird von 49,6% völlig…