Der  Wahlprogrammparteitag meiner Partei rückt näher.

Gemeinsam mit einigen anderen Mitgliedern der Partei habe ich ein paar Anträge zum Wahlprogramm gestellt. Mein Vorstandskollege Dominic Heilig hat darauf bereits hingewiesen.

Wer sich die Anträge ansieht wird schnell merken, dass es sich im wesentlichen um drei Komplexe handelt:

nicht nur die Forderung nach einem Verbot von Rüstungsexporten sondern auch die Forderung nach einem  Verbot der Rüstungsproduktion nicht nur die Forderung nach einem Verbot der Anschaffung von Kampfdrohnen sondern auch die Forderung nach dem Verbot einer Beteiligung am Betrieb derselben die Streichung des Hinweises, dass erst durch NSU die Erkenntnis vorhanden ist, dass Geheimdienste nicht die Demokratie schützen

Aus meiner Sicht tragen alle Anträge zur Schärfung des Profils der LINKEN bei, andernfalls hätte ich sie ja auch nicht gestellt ;-).  Ich bin davon überzeugt, dass

Nur ein Verbot von Rüstungsproduktionen ein wirklicher Beitrag zur Verhinderung von Rüstungsexporten ist. Nicht nur der Erwerb…

Innenminister/innen werden manchmal auch Verfassungsminister/innen genannt. Ihnen obliegt der Schutz der Verfassung, auch Grundgesetz genannt.

Das Grundgesetz feiert heute seinen 64. Geburtstag und legt in Artikel 20 Abs. 1 fest, dass die Bundesrepublik ein Rechtsstaat ist. Zu einem Rechtsstaat gehört auch -siehe Artikel 20 Abs. 3 GG- das die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden ist.

Sollte sich herausstellen das die Berichterstattung über das Treffen der Innenminister von Bund und Ländern richtig sind, nach denen schwere Straftaten von V-Leuten des Verfassungsschutzes nicht strafrechtlich verfolgt werden sollen, dürfte der Artikel 20 Abs. 3 GG mal ebenso ausgehebelt worden sein. Gleichzeitig läuft auch Artikel 3 GG „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ leer.

V-Leute des Verfassungsschutzes sind also gleicher als gewöhnliche Straftäter/innen. V-Leute des Verfassungsschutzes dürfen -staatlich bezahlt- also schwerste Straftaten begehen ohne dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Frau Droste reibt sich freudig die Hände…

Am vergangenen Donnerstag debattierte der Bundestag -zu Protokoll- auf Antrag der Fraktion DIE LINKE erneut die Frage der gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität.  Die Debatte kann hier nachgelesen werden (ab Seite 30441).

DIE LINKE hatte vor allem vor dem Hintergrund der Ankündigungen der Telekom erneut einen Antrag in den Bundestag eingebracht, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird die Netzneutralität gesetzlich festzuschreiben. In der Begründung des Antrages nahmen wir explizit Bezug auf die Debatten in der Enquete Internet und Digitale Gesellschaft. Mein Redebeitrag kann hier nachgelesen werden.

Was sagen nun die anderen im Bundestag vertretenen Parteien zur gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität?

Georg Nüßlein von der Union fängt zunächst sachfremd aber immerhin lustig an: „Es wäre schön gewesen, wenn sich die Kollegen der Linken bei der Debatte um die Netzneutralität wenigstens ein Mal neutral verhalten hätten. Dass die tiefroten Genossinnen und Genossen am liebsten alles ,endlich gesetzlich festschreiben` würden – flächendeckende Mindestlöhne,…