An dieser Stelle habe ich mich schon einmal mit  Parteitagen und Wahlaufstellungen in Zeiten der Corona-Pandemie beschäftigt.

Nun hat in dieser Woche der Bundestag (genauer am 28. Januar 2021) die Wahlbewerberaufstellungsverordnung beschlossen.

Deswegen will ich hier noch einmal kurz erläutern, was das jetzt praktisch bedeutet.

Parteitage mit Vorstandswahlen

Wer eine Pandemieregelung im Parteitengesetz sucht, wird scheitern.

Die Regelung zu Vorstandswahlen und Parteitagen ist eine Mischung aus dem Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzesund des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrechtzur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie einerseits und dem Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohneigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie andererseits. Werden beide Regelungen zusammengepackt, sieht das dann so aus:

§ 5

(1) Ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt.

(2) Abweichend von §…

Die Corona-Maßnahmen werden in den Ländern getroffen, auch wenn sich die Länder im Wesentlichen an den Vereinbarungen des Treffens der Ministerpräsident:innen mit der Kanzlerin orientieren. Spannend ist nun, wie die Parlamente an den Entscheidungen beteiligt sind. Angesichts der umfassenden Eingriffe in Grundrechte ist aus meiner Sicht nämlich eine Beteiligung der Parlament als gewählte Vertretungen der Einwohner:innen von zentraler Bedeutung. Auch weil so eine öffentliche Debatte stattfindet und die Verantwortung nicht allein bei der Exekutive liegt. Ganz klar vorn liegt dabei Berlin.

Doch dazu komme ich am Ende dieses Beitrages. Ich habe versucht in allen Bundesländern die Rechtslage zu prüfen und hoffe, mir ist nichts verloren gegangen. Als Suchbegriff habe ich jeweils „Parlament + Corona“ eingegeben. Sollte mir ein Fehler unterlaufen sein, bin ich für Hinweise dankbar und würde das entsprechend hier korrigieren. Das mache ich selbstverständlich auch noch für Schleswig-Holstein.

Bayern

Nach meinem Kenntnisstand gibt es in Bayern keine Regelung zur Beteiligung des Parlaments an Corona-Maßnahmen.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gibt…

Unbestritten ist das massive Absenken der Infektionen mit Covid 19 eine drängende Herausforderung. Unbestritten ist es zentral wichtig  das Sterben an und mit Corona drastisch zu minimieren und möglichst viele Todesfälle und schwere Verläufe zu verhindern. Deshalb ist es enorm wichtig, mit dem Impfen insbesondere der hochaltrigen Menschen voranzukommen, ist physische Kontaktreduzierung ebenso wichtig wie Abstand und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS).

Aus meiner Sicht jedoch ist „Zero Covid“ keine Lösung. Es ist am Ende eher ein Entlassen des Staates aus seiner Investitionsverantwortung für eine resiliente und pandemiefeste Gesellschaft durch Daseinsvorsorge. Es ist ein Schritt in Richtung „Zero Rechtsstaat“, denn das für einen Rechtsstaat konstituierende Verhältnismäßigkeitsprinzip wird mit diesem Ansatz grundsätzlich in Frage gestellt. Um des hehren Zieles willen, soll es nicht gelten. Ich spitze zu: Das bedeutet dann aber eben auch, dass das für andere Katastrophen oder Notlagen gelten muss – der Terroranschlag, der Klimanotstand, die Folter zur Wahrheitsermittlung, die Lösung der sozialen Frage.

In meiner Bubble, aber auch…