An dieser Stelle habe ich mich schon einmal mit Parteitagen und Wahlaufstellungen in Zeiten der Corona-Pandemie beschäftigt.
Nun hat in dieser Woche der Bundestag (genauer am 28. Januar 2021) die Wahlbewerberaufstellungsverordnung beschlossen.
Deswegen will ich hier noch einmal kurz erläutern, was das jetzt praktisch bedeutet.
Parteitage mit Vorstandswahlen
Wer eine Pandemieregelung im Parteitengesetz sucht, wird scheitern.
Die Regelung zu Vorstandswahlen und Parteitagen ist eine Mischung aus dem Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzesund des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrechtzur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie einerseits und dem Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohneigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie andererseits. Werden beide Regelungen zusammengepackt, sieht das dann so aus:
§ 5
(1) Ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt.
(2) Abweichend von §…