Wird derzeit über politische Mehrheiten geredet wird häufig eines übersehen:  Es gibt Mehrheiten und Mehrheiten.

Nach der Sitzverteilung im Bundestag ist es ganz einfach: Der Bundestag besteht aus 630 Abgeordneten, eine Mehrheit liegt bei 316 Sitzen vor. Diese 316 Sitze haben CDU und SPD zusammen (503 Sitze), CDU und Grüne (374), CDU und Linke (375), SPD, Grüne und Linke mit 319 und CDU, SPD und Grüne mit 566. Kurz und gut: Schwarz-Rot hätte ebenso eine Mehrheit wie Schwarz-Grün und Rot-Rot-Grün.

Ein wenig anders sie die Welt schon aus, wenn nicht die Sitze im Bundestag der Maßstab sind, sondern die Wahlergebnisse unter Einschluss der wegen der 5%-Sperrklausel nicht im Bundestag vertretenen Parteien. Das Konservativ-Rechtspopulistische Lager aus Union, FDP und AfD (wobei ich allein die AfD unter rechtspopulistisch einordne) erhält 51% der abgegebenen Stimmen, das Nazilager aus Republikanern und NPD 1,5% und das im weitesten Sinne linke Lager aus SPD, Grünen, Linken und Piraten 44,9%  (Zahlen…

Eine Parteivorstandssitzung am Tag nach einer Bundestagswahl beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der Auswertung derselben. Das Ergebnis für meine eigene Partei ist okay. Mehr zum Ergebnis der Bundestagswahl habe ich hier geschrieben.

Die Einschätzungen war naturgemäß unterschiedlich, sie jetzt hier aufzuführen, würde den Beitrag sprengen und ich habe auch nicht mitgeschrieben

Aus meiner Wahleinschätzung folgt, dass ich dem Beschluss des Parteivorstandes ein Angebot zu Sondierungsgesprächen mit SPD und Grünen nicht zustimmen konnte. Sondierungsgespräche werden aufgenommen um zu schauen, ob es genügend Schnittmengen für eine Koalition gibt. Ich konnte vier Jahre lang die Rechts- und Innenpolitik der SPD beobachten. Die Schnittmengen tendieren gegen Null. Ich sehe nicht, wie mit der SPD auf Bundesebene emanzipatorische und aufklärerische Rechts- und Innenpolitik zu machen ist.  Es wäre noch etwas anderes, wenn wir eine breite außerparlamentarische Bewegung hätten in dem Bereich, die einem eventuellen Bündnis von SPD-Grünen-LINKE ordentlich Feuer unter dem Ar*** machen würde. Aber auch das sehe ich…

Das Wahlergebnis zur  Bundestagswahl kann aus verschiedenen Perspektiven betrachtet werden. Und erst nach dieser Betrachtung kann die Frage beantwortet werden, ob das Ergebnis der Bundestagswahl ein Grund zur Freude ist.

Die persönliche Perspektive:

Ich freue mich über das Ergebnis im Wahlkreis 83 (Friedrichshain, Kreuzberg, Prenzlauer Berg Ost). Eine leichte Zunahme absoluter Stimmen bei den Erststimmen (von 27.796 auf 28.438) und bei den Zweistimmen (von 39.641 auf 41.664) ist ein Grund zur Freude. Und das DIE LINKE in diesem Wahlkreis die stärkste Partei geworden ist ebenfalls. Um eines klar zu sagen: Es ist das Ergebnis der Bezirkspartei, ich war nur das Gesicht. Ein herzliches Dankeschön an alle die diesen Wahlkampf unterstützt haben.

Die Berliner Perspektive:

Die Wahlbeteiligung ist gestiegen. DIE LINKE hat an absoluten Stimmen leicht verloren (von 348.661 auf 330.481), aber insgesamt sogar noch ein Mandat dazugewonnen. Auch das ist Grund zur Freude. Ich freue mich auf die…

Der Wahltag rückt näher und so manche/r fragt sich, was mit seiner/ihrer Stimme bei der Bundestagswahl passiert.

Die formulierte Frage ist allerdings schon nicht richtig gestellt. Korrekt müsste sie nämlich lauten: Was passiert mit meinen Stimmen bei der Bundestagswahl? Der/Die Wähler/in hat nämlich zwei Stimmen. Die Erststimme, mit der ein/e Direktkandidat/in gewählt wird und die ich jetzt einfach mal Personenstimme nenne. Dazu kommt noch die Zweitstimme, mit der ich die Landesliste einer Partei wähle, die nenne ich jetzt einfach mal Parteistimme.

Mit der Personenstimme wähle ich eine Person :-). Die Person, die die meisten Stimmen hat zieht in den Bundestag ein.

Mit der Parteienstimme ist es nicht ganz so einfach und um deren Wirkung zu beschreiben muss ein wenig ausgeholt werden. Eigentlich (auf dieses eigentlich kommt es an!) besteht der Bundestag aus 598 Abgeordneten. Die Parteistimmen legen fest, wieviel Bundestagsmandate eine Partei von diesen 598 Abgeordneten bekommt. Unser Wahlgesetz sieht in §…

Via Twitter kam die Meldung, das LKA Berlin hätte Anti-Nazi-Plakate beschlagnahmt. Ich kann den Wahrheitsgehalt dieser Meldung natürlich nicht kontrollieren, aber es scheint mir an der Zeit auf die Rechtsprechung des BGH in dieser Frage hinzuweisen.

Mit Urteil vom 15.03.2007 zum Aktenzeichen 3 StR 486/06 hat der BGH entschieden: „Der Gebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation in einer Darstellung, deren Inhalt in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt, läuft dem Schutzzweck des § 86a StGB ersichtlich nicht zuwider und wird daher vom Tatbestand der Vorschrift nicht erfasst.“

Im vom BGH zu entscheidenen Fall betrieb eine Person ein Unternehmen, welches Kleidungsstücke, Aufnäher und ähnliches vertrieb. Im Sortiment befanden sich zahlreiche Artikel mit Darstellungen, „auf denen nationalsozialistische Symbole, insbesondere das Hakenkreuz, in zum Teil veränderter, aber noch erkennbarer Form abgebildet waren, wobei durch die Art der Darstellung die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zum Ausdruck gebracht werden…

Nachdem ich auf den § 6 Abs. 1 S. 2 Bundeswahlgesetz hingewiesen habe, gab es Nachfragen, wie es eigentlich in diesem Fall mit der staatlichen Parteienfinanzierung aussieht. Der § 18 Abs. 3 Nr. 1 des Parteiengesetzes besagt, das Parteien 0,70 Euro für jede für ihre jeweilige Liste abgegebene gültige Stimme erhalten. Was ist nun aber mit den Stimmen für eine Landesliste, wenn ein/e unabhängige/r Einzelbewerber/in oder ein/e Bewerber/in einer Partei ohne Landesliste ein Direktmandat gewinnt? Wie bereits ausgeführt werden nach § 6 Abs. 1 S. 2 Bundeswahlgesetz die Stimmen für eine Partei in diesem Fall ja für die Verteilung der nach Landeslisten zu vergebenden Sitze nicht berücksichtigt.

Die Überraschung folgte auf dem Fuß. Ich zumindest konnte keine Aussage in der Literatur zu dieser Frage finden. Da aber in § 6 Abs. 1 S. 2 Bundeswahlgesetz lediglich von einer Nichtberücksichtigung die Rede ist und der § 39 Abs. 1 ein Definition der ungültigen Stimmen enthält (Stimmzettel…

Der § 6 Abs. 1 Satz 2 Bundeswahlgesetz lautet: „Nicht berücksichtigt werden dabei die Zweitstimmen derjenigen Wähler, die ihre Erststimme für einen im Wahlkreis erfolgreichen Bewerber abgegeben haben, der gemäß § 20 Absatz 3 oder von einer Partei vorgeschlagen ist, die nach Absatz 3 bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt wird oder für die in dem betreffenden Land keine Landesliste zugelassen ist.“ Der Passus „nicht berücksichtigt“ bezieht sich dabei auf die Verteilung der nach Landeslisten zu besetzenden Sitze. Bei dieser Verteilung werden die Zweistimmen, die auf eine Landesliste einer Partei entfallen zusammengezählt. Der § 20 Abs. 3 bezieht sich auf sog. Einzelbewerber/innen, also jene die ohne eine Partei antreten.

Diese Regelung ist nicht neu, ich konnte recherchieren, dass sie mindestens seit 1975 gilt. Auch DIE LINKE hat -insoweit übe ich mal Selbstkritik- in ihrem Gesetzentwurf  diesen Teil des Wahlrechts unangetastet gelassen. Nach meinem eigenen Gesetzesvorschlag, der in der Fraktion nicht mehrheitsfähig war, wäre dieser Passus…

Unter dem Titel: „Alle Macht dem Volke? Warum Argumente gegen Volksentscheide meistens falsch sind“ hat Paul Tiefenbach ein Buch geschrieben, welches von Mehr Demokratie e.V. herausgegeben wurde.  Das Buch ist durchaus lesenswert, auch wenn es an der einen oder anderen Stelle Schwächen hat.

Tiefenbach  macht darauf aufmerksam, dass Deutschland das einzige Land in der EU ohne nationale Volksabstimmungen ist. Dankeswerterweise macht er schon am Anfang (Seite 12) deutlich, dass es „das Volk“ nicht gibt. Die Interessen und Ansprüche der hier lebenden Menschen sind vielfältig und unterschiedlich. Er nennt gleichzeitig aber -von mir geteilte- Argumente pro Volksentscheide (ich würde lieber von direkter Demokratie sprechen, weil ich will das alle hier seit 5 Jahren  lebenden Menschen mitentscheiden dürfen):  differenzierter Ausdruck des Wählerwillens, Neue Ideen ins Gespräch bringen, Neue Akteure in der politischen Arena, Volksentscheide heben das politische Niveau und versachlichen die politische Debatte.  Der Hinweis darauf, dass Volksentscheide in der Regel gesellschaftliche Minderheiten benachteiligen ist ebenso berechtigt. …