Diese verflixte Sache mit dem Wahlrecht in Deutschland.
Der gerade gewählte neue Bundestag besteht aus 709 Abgeordneten. Gesetzlich vorgeschrieben sind 598. Der Tagesspiegel erklärt in diesem Artikel, wie es zu der Vergrößerung kam. Ich versuche es mal kurz so zusammenzufassen: Das Grundproblem ist, dass wir Erst- und Zweitstimme haben. Mit der Erststimme wird jeweils ein*e Bewerber*in im Wahlkreis (Direktmandat) gewählt, mit der Zweistimme eine Partei. Die Zusammensetzung des Bundestages muss dem Zweitstimmenverhältnis auf Bundesebene, das sind die von den Parteien erreichten Prozente, entsprechen. Berücksichtigt werden dabei bedauerlicherweise nur die Parteien, die über die 5% Sperrklausel kommen. Dass nach der Auszählung aller Stimmen die Sitzverteilung im Bundestag dem prozentualen Anteil der Parteien entspricht, gelingt aber nicht immer. Dies liegt daran, dass in den einzelnen Bundesländern zum Teil Vertreter*innen einer Partei mehr Wahlkreise gewinnen, als dieser Partei nach den Prozenten an Sitzen zustehen würden. Das sind dann diese Überhangmandate, von denen immer die Rede ist. Damit das…