Diese verflixte Sache mit dem Wahlrecht in Deutschland.

Der gerade gewählte neue Bundestag besteht aus 709 Abgeordneten. Gesetzlich vorgeschrieben sind 598. Der Tagesspiegel erklärt in diesem Artikel, wie es zu der Vergrößerung kam. Ich versuche es mal kurz so zusammenzufassen: Das Grundproblem ist, dass wir Erst- und Zweitstimme haben. Mit der Erststimme wird jeweils ein*e Bewerber*in im Wahlkreis (Direktmandat) gewählt, mit der Zweistimme eine Partei. Die Zusammensetzung des Bundestages muss dem Zweitstimmenverhältnis auf Bundesebene, das sind die von den Parteien erreichten Prozente, entsprechen. Berücksichtigt werden dabei bedauerlicherweise nur die Parteien, die über die 5% Sperrklausel kommen. Dass nach der Auszählung aller Stimmen die Sitzverteilung im Bundestag dem prozentualen Anteil der Parteien entspricht, gelingt aber nicht immer. Dies liegt daran, dass in den einzelnen Bundesländern zum Teil Vertreter*innen einer Partei mehr Wahlkreise gewinnen, als dieser Partei nach den Prozenten an Sitzen zustehen würden. Das sind dann diese Überhangmandate, von denen immer die Rede ist. Damit das…

Zwischen sprachlos und wütend. Das Wahlergebnis der Bundestagswahl 2017. Zuerst ein Blick auf die Zahlen: Die Union (also CDU/CSU) kommt auf 33,0%, die SPD auf 20,5%, DIE LINKE auf 9,2%, die Grünen auf 8,9%, die FDP auf 10,7% und die AfD auf 12,6%. In absoluten Zahlen heißt das: 5.877.094 Menschen haben die AfD gewählt. Damit haben sich fast 6 Millionen Menschen für eine offen rechtsxtreme, teils faschistische Partei entschieden, deren Ziel eine homogene, völkische und antipluralistische Gesellschaft ist. Alles was ihr nicht passt, wird als politisch nicht korrekt bezeichnet und soll nicht mehr stattfinden. Dafür reicht ein Blick in das Wahlprogramm oder die jüngsten Ausfälle der Verteter*innen dieser Partei.  Von der CDU gewann die AfD 1.040.000 Wähler*innen, von der SPD 510.000 Wähler*innen, von der LINKEN 420.000, von den Grünen 50.000,  von der FDP 120.000 und von den Nichtwähler*innen 1.280.000 Wähler*innen.

Die größte Herausforderung in den nächsten vier Jahren wird sein die Demokratie, die offene…

… dachte sich vermutlich das Landgericht Berlin (LG), als es diese Pressemitteilung herausschickte. Dessen 67. Zivilkammer hält den § 556d BGB nämlich für verfassungswidrig. Bei diesem Paragrafen handelt es sich um die sog. Mietpreisbremse.

Das Kuriose daran ist, dass das Gericht diese Frage dem Bundesverfassungsgericht aber nicht vorlegen wird. Denn:

„In der heute stattgefundenen Verhandlung habe sich herausgestellt, dass es aufgrund weiteren Vortrags der Parteien in diesem Fall auf die Frage der Verfassungswidrigkeit nicht mehr ankomme, so dass das Gericht selbst entscheiden könne.“

Das fast schon Lustige daran ist, dass dies im Hinweisbeschluss anders steht. Danach soll das Verfahren ausgesetzt werden. Hinweisbeschluss und Presseerklärung stimmen also nicht überein. Vielleicht dachte sich ja jemand, wenn wir schon einen ausführlichen Hinweisbeschluss gemacht haben, dann machen wir auch noch eine Presseerklärung dazu, auch wenn das für das Verfahren gar nicht mehr relevant ist. Aber geht das überhaupt?

Ich lese…

Im Zusammenhang mit dem sog. Dieselskandal fällt aus den Reihen der Großen Koalition immer wieder das Stichwort „Musterfeststellungsklage“. Angeblich würde mit dem von Justizminister Maas vorgelegten und vom Kanzleramt blockierten Gesetzentwurf zur Musterfeststellungsklage (MFK) die Möglichkeit für Verbraucher*innen eröffnet, Schadensersatz zu bekommen. Ohne dass jede*r Einzelne dafür vor Gericht ziehen müsste.

Das Absurde an der ganzen Debatte ist jedoch, dass selbst wenn die MFK noch in dieser Woche beschlossen werden würde, die Verbraucher*innen gar nichts davon hätten. Jedenfalls nicht diejenigen, die vom Dieselskandal betroffen sind. Das ergibt sich bei einem Blick in den Diskussionsentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zur MFK.

Mit der MFK wird lediglich festgestellt, ob ein Rechtsverhältnis oder ein Anspruch besteht. Juristisch wird also lediglich entschieden, ob dem Grunde nach ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, nicht jedoch in welcher Höhe. (vgl. § 606 ZPO-E). Es geht um die Klärung von Tatsachen- und Rechtsfragen, aber eben noch nicht um die konkrete…

Sonntag, früher Mittag. Und dann dieser Artikel. Ich habe Puls. Wie bitte?

Leistungsgerechtigkeit ist also Supidupi, eine tolle Sache. Wirklich? Der Beitrag von Ralf Krämer ist eine Entgegnung auf diesen Artikel von Tom Strohschneider. Die Verteidigung der Leistungsgerechtigkeit und die Argumente der Verteidigung führen bei mir zu fortwährendem Kopfschütteln.

Tom Strohschneider nimmt aus meiner Sicht die Leistungsgerechtigkeit in seinem Artikel wunderbar auseinander:

Vielen ist die Leistungsgerechtigkeit ein Leitbegriff. Die wäre verwirklicht, wenn die Markteinkommen der Beschäftigten nur davon abhingen, ob sie belastbar, effizient, einsatzbereit sind. Das ist vor allem unter kapitalistischen Bedingungen eine Chimäre. (…) Über die Frage, was Leistung eigentlich ist und wie diese zu messen sein könnte, schweigen sich die Freunde der Leistungsgerechtigkeit gern aus. Weder kann in einer so stark arbeitsteiligen Gesellschaft das individuelle Talent oder Arbeitsvermögen über den gesellschaftlichen Gesamtnutzen der einzelnen Tätigkeit etwas aussagen, noch können es Kennziffern wie die Produktivität, die höchstens über das…