Ja-Lösung besser Nein-Lösung?
Die „Nein heißt Nein“-Regelung im Sexualstrafrecht wurde gegen nicht unerheblichen Widerstand im Jahr 2016 vom Bundestag beschlossen. Schon zu dieser Zeit und auch aktuell wird stattdessen für eine „Ja heißt Ja“-Lösung geworben. In einer aufgeklärten humanistischen Gesellschaft sollte es eigentlich überhaupt keine Debatte mehr geben, dass sexuelle Handlungen nur einvernehmlich stattfinden. Es sollte einfach eine Selbstverständlichkeit sein. Von einem solchen Zustand sind wir aber noch sehr weit entfernt. Viel zu häufig verstehen insbesondere Männer eine Frau als Eigentum, über deren Körper und über die sie verfügen dürfen. Dieser Zustand wird nicht allein mit Strafrecht änderbar sein. Für eine Änderung bedarf Continue Reading →