In einem anderen Blogbeitrag habe ich mich mit der juristischen Debatte um den Mietendeckel beschäftigt. Dabei habe ich den Wunsch geäußert, die juristische Debatte mit juristischen Argumenten zu führen und die politische Debatte mit politischen Argumenten.
Ich will mich nun ein paar politischen Argumenten zum Mietendeckel zuwenden, nicht ohne jedoch zuvor noch einmal auf die entscheidende juristische Rahmenbedingung hinzuweisen: Der Mietendeckel ist seiner Konzeption nach öffentlich-rechtliche Marktregulierung, er soll öffentlich-rechtliche Regelungen über Wohnraum aufstellen. Eine solche Konzeption stellt gerade nicht darauf ab, wer vermietet und wer mietet, es geht um den Wohnraum an sich.
Zumindest in meinem Twitter-Feed begegnet mir nun immer wieder das Argument der Eigentumswohnung als Altersvorsorge. Korrekt müsste es wohl aber heißen: vermietete Eigentumswohnung zur Altersvorsorge. Denn wer eine Eigentumswohnung hat und in dieser wohnt, ist vom Mietendeckel nicht betroffen. Denn wenn der/die Eigentümer*in in der Eigentumswohnung wohnt, zahlt er/sie keine Miete. Der Mietendeckel wird erst relevant, wenn die die…