… und mindestens ein neues Erlebnis als Parlamentarierin gibt es nach dieser Woche zu vermelden.

Zunächst ging es um De-Mail. Geplant war die Rede irgendwas gegen 21.3o Uhr. Gegen 19.00 Uhr lautete die Meldung, alle außer der FDP geben die Rede zu Protokoll. Also tat ich es auch. Ca. eine Stunde vor dem Beginn der Debatte gab es dann im Plenum den Zettel mit den Redner/innen. Danach redeten alle außer mir. Also wurde auch das wieder geändert und irgendwann um 22.00 Uhr herum konnte ich dann zu De-Mail reden (S. 10586). Dieses Thema hätte ebenso mehr Öffentlichkeit -über die Netzgemeinde hinaus- verdient, wie das Thema Sicherungsverwahrung, zu welchem ich tatsächlich eine Rede zu Protokoll gegeben habe.

Ebenfalls ein zentrales Thema war die Debatte um Netzneutralität. Am Freitag als letzter Tagesordnungspunkt aufgerufen war es fast familiär, als debattiert wurde. Schade eigentlich, denn auch hier wäre mehr Aufmerksamkeit gefragt gewesen. Wird die Netzneutralität aufgegeben,…

Das Bundesverfassungsgericht hat am gestrigen Tag eine Entscheidung zum Demonstrationsrecht gefällt, die von grundlegender Bedeutung sein dürfte.

Wer sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes genauer anschaut wird feststellen, dass es sich um deutlich mehr als eine Entscheidung zum Versammlungsrecht handelt. Wer sich mit der Frage öffentliche Unternehmen und gemischtwirtschaftliche Unternehmen beschäftigen will, wird hier fündig werden und sicherlich wird es auch dazu noch die eine oder andere juristische Stellungnahme geben.

Begrüßenswert ist die Feststellung: „Die Nutzung zivilrechtlicher Formen enthebt die staatliche Gewalt nicht von ihrer Bindung an die Grundrechte gemäß Art. 1 Abs. 3 GG. Dies gilt sowohl für die Verwendung von zivilrechtlichen Handlungsformen als auch für den Einsatz privatrechtlicher Organisations- und Gesellschaftsformen. Von der öffentlichen Hand beherrschte gemischtwirtschaftliche Unternehmen unterliegen ebenso wie im Alleineigentum des Staates stehende öffentliche Unternehmen, die in den Formen des Privatrechts organisiert sind, einer unmittelbaren Grundrechtsbindung.“ Diese Feststellung nämlich dürfte über die enge Frage des Versammlungsrechtes hinaus Relevanz besitzen und sollte…

Meine Wahlkreistourentage nutze ich um die in der Theorie und im Raumschiff Bundestag debattierten Positionen auf praktische Relevanz zu überprüfen. Dank meines serviceorientierten Fahrradladens war auch unplattbar wieder mit Luft gefüllt und ich konnte die Tour mit dem Fahrrad absolvieren, was immerhin zu ordentlichem durchpusten des Kopfes führte.

Zunächst ging es zu Stützrad e.V., ein Projekt welches sich vor allem im präventiven Bereich von Jugendsozialarbeit und Familienhilfe betätigt. Wie in so vielen anderen Projekten taucht auch hier das Problem der Förderung auf. Statt einer Regelfinanzierung die nachhaltige Angebot ermöglicht, bleibt es häufig bei Projektfinanzierung. Diese muss allerdings im Regelfall alle zwei Jahre neu beantragt werden und wenn es ganz schlecht läuft, laufen Projekte aus, weil sie keine Modellprojekte sind. So erging es Stützrad mit dem Projekt „Piazza“.  Ein besonders spannendes Projekt war für mich das Projekt „wellcome“. Hier entwickelte sich eine sehr spannende Debatte um das sog. Ehrenamt.  Die Einschätzung vor Ort war…

Damit hätte ich nun wirklich nicht gerechnet. Froh das Rad aus der Durchsicht zurück zu haben, wollte ich dem Wetter trotzen und die notwendigen Wege heute mit dem Rad zurücklegen. Doch statt Wohlfühlgenuss gab es nur langsames Vorankommen und eisigen Gegenwind. Und das sowohl auf dem Hin- wie auch auf dem Rückweg. Von eisigem Gegenwind lass ich mich jedoch nicht umwehen und werde wohl mich auch morgen wieder dem Gegenwind stellen.

Fast noch schlimmer als der Gegenwind ist allerdings die Ernüchterung über das kapitalistische Warenangebot ;-). Weder gibt es Rucksäcke nach meinem Wunsch – so dass ich mit dem zweitbesten Rucksack vorlieb nehmen musste – noch vernünftige Fahrradhelme :-(. Nicht das ich unbedingt einen Fahrradhelm haben möchte, aber Deal ist Deal und mein Büro hat solange rumgenervt, bis ich mich entschieden habe, einen solchen zu erwerben. Doch daraus wurde leider nichts, denn zumindest heute gab es keinen Helm in einfacher roter Farbe, sondern nur Helme mit…

Offensichtlich war der Volksentscheid zur Offenlegung der Teilprivatisierung der Wasserverträge erfolgreich. Herzlichen Glückwunsch an die Organisatoren.

Ich habe dennoch mit „Nein“ gestimmt und das hat einen einfachen Grund. Ich gehe davon aus, dass alle Staatsgewalt von der Bevölkerung ausgeht und deshalb alle Verträge offengelegt werden sollen. Dafür hat Berlin das Informationsfreiheitsgesetz geändert. Mit dem erfolgreichen Volksentscheid wird die Offenlegung allerdings nur für die Wasserbetriebe erreicht und nicht für alle zukünftigen Verträge auch in anderen Bereichen. Das ergibt sich aus § 1 des Gesetzentwurfes und das finde ich inkonsquent.

Nun war der Volksentscheid aber erfolgreich und nun soll es so sein. Ich hoffe allerdings, dass nun auch eine Rekommunalisierung der von SPD und CDU teilprivatisierten Wasserbetriebe ins Auge gefasst wird, über die mit diesem Volksentscheid nicht entschieden wurde.

Wenn in anderen Bundesländern Wahlkämpfe sind, zählt es zur guten Tradition das auch Berliner/innen helfen. Also machte sich heute morgen ein Trupp Linker Berliner/innen auf nach Hamburg. Während die anderen mit dem Auto die Reise antraten, nahm ich den Zug. Ich fuhr später los und war eher da :-). Allerdings musste ich zunächst einen kleinen Schock verdauen. Vor einer Steckaktion -denn darum ging es- muss frau gestärkt sein. Da die Steckaktion um 10.00 Uhr beginnen sollte, hieß es für mich um 6.00 Uhr aufstehen. Und da ich ein wenig müde bin, habe ich es erst 6.20 Uhr geschafft aufzustehen, also blieb keine Zeit zum Frühstück. Ich war ja davon überzeugt, auf dem Bahnhof etwas zu bekommen. Doch auch der Kapitalismus hält nicht was er verspricht. Es gab jedenfalls bei M… D… kein Frühstück bzw. Frühstück erst ab 7.00 Uhr. Also blieb nur ein Baguette und ein Kaffee.

In Hamburg angekommen traf ich zunächst die Hamburger Genossen/innen…

Vorab hier die Rede von heute zur Liebigstraße, das offizielle Protokoll liefere ich morgen nach.

Halina Wawzyniak (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Willkommen im Berliner Wahlkampf. Das Abgeordnetenhaus befindet sich übrigens knapp 1 Kilometer Luftlinie entfernt.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich habe kein Verständnis für diese Aktuelle Stunde. Ich weiß vor allen Dingen gar nicht, was Sie wollen. Wollen Sie über den Konflikt Liebigstraße reden? Wollen Sie über Mietenpolitik reden, oder wollen Sie über Gewalt reden? Zur Gewalt kann ich mich einfach nur wiederholen: Gewalt ist für die Linke kein legitimes Mittel der politischen Auseinandersetzung.

(Beifall bei der LINKEN – Beifall bei der FDP – Patrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP): Sagen Sie das einmal Ihren Stalinisten!)

Gewalt ist auch kein Mittel linker Politik. Wir haben hier ein absurdes Theater im Rahmen einer Aktuellen Stunde, die von den eigentlichen Problemen ablenkt. Wir haben einen verfassungswidrigen Zustand…

Seit 8.00 Uhr war ich in der Liebigstraße und musste mit zusehen, wie dieses alternative Wohnprojekt beendet wurde. Die letzten Bewohner/innen mussten mittlerweile das Gebäude verlassen.  Entgegen medialer Berichterstattungen handelt es sich nicht um ein besetztes Haus, die Bewohner/innen zahlen regelmäßig Miete.

Das Wohnprojekt wurde in den 90igern legalisiert, es gab mit den Bewohner/innen Mietverträge, leider keinen Rahmenmietvertrag. Die WBM hat das Gebäude an private Eigentümer verkauft und dieser einen Rechtsstreit gewonnen. Es ist absurd wegen einer eingebauten Zwischentür eine Kündigung des Mietverhältnisses zu erreichen, bedauerlicherweise haben das Gerichte aber anders gesehen. Der Eigentümer konnte die Zwangsvollstreckung betreiben und hat die Polizei um Amtshilfe gebeten. Einen letzten Hoffnungsschimmer gab es noch gestern Abend. Das Landgericht Berlin urteilte im Beschluss 51 T 80/11, dass es entscheidend darauf ankomme, „welche Feststellungen der Gerichtsvollzieher bei dem Räumungstermin in dem zu räumenden Haus zu den tatsächlichen Besitzverhältnissen  trifft. Sollte festzustellen sein, dass der Beschwerdeführer (Verein Liebigstr. – H.W.) einen tatsächlichen…