Kein Vorbild
Nachdem ich diesen Beitrag zum Sexualstrafrecht schrieb, fragte ein Leser, wie das so in der DDR läuft. Er meinte vermutlich lief, denn laufen tut da seit 25 Jahren nichts mehr. Also schaute ich nach. Im konkreten Fall ist es so, dass der § 121 eine Vergewaltigung nur beim Zwang zum „außerehelichen Geschlechtsverkehr“ bestrafte. Der Einwand, dass erst 1997 die Strafbarkeit der Ehe auch im Vergewaltigungsparagrafen der Bundesrepublik verankert wurde, ist natürlich richtig. Nachdem ich nun einmal das Strafgesetzbuch der DDR vor der Nase hatte, schaute ich weiter. Und staunte. Das Strafgesetzbuch der DDR ist kein Vorbild für linke, emanzipatorische Rechtspolitik. Im Continue Reading →