Mitten in der 4. Corona-Welle hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zur Corona-Bundesnotbremse veröffentlicht.

Bei der Entscheidung hatte das Bundesverfassungsgericht über die im Rahmen des Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021 enthaltenen Kontakt- und Ausgangsbeschhränkungen und den damit verbundenen Ordnungswidrigkeitentatbestand zu entscheiden. Konkret handelt es sich um eine Regelung im § 28b IfSG alte Fassung. Darin hieß es:

„(1) Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Schwellenwert von 100, so gelten dort ab dem übernächsten Tag die folgenden Maßnahmen:

1. private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur gestattet, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder bis…

Die Ampelparteien von SPD, Grünen und FDP haben ihren Koalitionsvertrag vorgestellt und die Reaktionen waren meist vorhersehbar. Während auf der einen Seite der Koalitionsvertrag ausschließlich kritisiert wurde, gab es auf der anderen Seite regelrechte Loblieder. Doch das Leben ist bunter.

Wenn ich mir den Koalitionsvertrag anschaue, dann atmet er gesellschafltichen Aufbruch. Das Land wird progressiver und liberaler. Das ist erst mal nicht schlecht. Der Koalitionsvertrag hat aber eben auch Leerstellen und Fehler. Das wiederum ist nicht gut.

Der Koalitionsvertrag ist auch daran zu messen, was mit diesen drei Parteien möglich ist. Aus linker Sicht steht am Anfang einer Betrachtung, dass vorwiegend aus eigenem Verschulden die Partei DIE LINKE als potentieller Koalitionspartner gar nicht zur Verfügung stand. Nur den eigenen Maßstab anzulegen kann aus meiner Sicht also nicht überzeugen, wenn es um eine Bewertung des Koalitionsvertrages geht. Es wäre allerdings richtig darauf hinzuweisen, was mit einer Beteiligung von DIE LINKE anders oder besser möglich gewesen wäre – nicht als Vorwurf,…

Die  Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite (§ 5 IfSG) und die gerade beschlossenen Novellierung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind streng genommen zwei verschiedene Dinge.

Auf die Feststelllung oder aktuelle Fortschreibung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite hat allein der Bundestag Einfluss, die Novellierung des IfSG haben Bundestag und Bundesrat zu verantworten. Eine Novellierung des IfSG wäre auch möglich gewesen, wenn die epidemische Lage von nationaler Tragweite fortgeschrieben worden wäre und der Beschluss zur Feststellung ebenjener Lage ist auch nach der Novellierung des IfSG noch möglich. Das alles ergibt sich aus § 5 Abs. 1 IfSG.

Die Feststellung der epidemtischen Lage von nationaler Tragweite war – und das ist aus rechtsstaatlichen Gründen auch sehr sinnvoll – befristet. Der Bundestag (und eben nur der Bundestag) kann die epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen, „wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht, weil die Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat und die…

Die Bundestagswahl ist jetzt fast zwei Monate her. DIE LINKE streitet über Verantwortung, Ursachen und Schlussfolgerungen – meist in den alten Schüzengräben. Auch ansonsten scheint es nicht viel Neues zu geben. Was also tun?

Es kommt zunächst aus  meiner Sicht darauf an anzuerkennen, dass es DiE LiNKE ist, die es verunmöglicht hat, dass es Rot-Rot-Grün auf Bundesebene gibt. Das heißt eben auch, dass es wenig Sinn macht SPD und Grüne für Kompromisse mit der FDP in der Art zu kritisieren, dass ihnen „Verrat“ an Wahlversprechen vorgeworfen wird. Zur Politik gehören Kompromisse und das beinhaltet eben auch, dass nicht alle Wahlversprechen der jeweiligen mehrere Seiten umfassende Wahlprogramme umgesetzt werden können. Das zum. Vorwurf zu machen ist antiaufklärerisch und führt am Ende dazu, dass falsche Erwartungen geweckt werden, die zu Enttäuschungen führen und in Politikverdrossenheit enden können. Allerdings wäre es auch das Ende von Politik, wenn die neue Ampel-Regierung gar nicht von links kritisiert werden würde. Doch wie sollte das geschehen?

Eine Kritik…

Die Corona-Infektionsszahlen steigen (siehe RKI Covid-19 Dashboard). Die Belastung des Gesundheitswesens auch. Auf der Seite des RKI kann sich detaillliert angeschaut werden, wie die Hospitalisierungsrate zwischen geimpften und ungeimpften Personen verteilt ist. Dabei wird deutlich, überproportional viele ungeimpfte Personen müssen im Krankenhaus oder auf der Intensivstation behandelt werden. In Berlin –nachzulesen im Lagebericht– beträgt derzeit der Anteil der geimpften Personen an Hospitalisierten knapp 30%. Nach dem DIVI-Intensivregister vom heutigen Tag befinden sich 2.941 Menschen mit Covid auf Intensivstationen und müssen 1.496 invasiv beamtet werden, was über 50% der Covid-Patienten:innen auf Intensivstationen sind. Es ergibt sich auch, dass es derzeit 19.364 belegte ITS-Betten gibt und eine freie Kapazität von 2.551 freien ITS-Betten.

Seit Tagen gibt es wieder verstärkt die Debatte um eine Impfpflicht. Diese Frage ist vor allem eine Frage, die sich an juristischen Maßstäben messen lassen muss. Wer die juristischen Maßstäbe hier nicht angewandt sehen will, der erklärt am Ende tatsächlich Recht im Rahmen einer Pandemie…