Unaufgeregt Teil II

Ein wenig mehr Aufregung als um die Bildung einer Rot-Roten-Landesregierung in Brandenburg gab es in Thüringen um die mögliche Bildung einer Rot-Rot-Grünen Landesregierung. Nachdem ich mich hier mit dem Koalitionsvertrag Brandenburg beschäftigt habe, will ich mich nun dem Koalitionsvertrag von Thüringen zuwenden.

Die Präambel ist außerordentlich lang und enthält viele sinnvolle Aussagen. Zu denken ist hier an: „Thüringen muss ein weltoffenes Land sein, das Menschen willkommen heißt und Zuwanderung als Bereicherung versteht. Flüchtlinge finden in Thüringen eine humanitäre Aufnahme. (…)  Die Empfehlungen des Untersuchungsausschusses `Rechtsterrorismus und Behördenhandeln` werden wir aufgreifen und zum Maßstab unserer Reformen der Thüringer Sicherheitsarchitektur erheben. So werden wir eine Verfassungsschutzreform umsetzen, die Schluss macht mit einem intransparenten und unzuverlässigen V-Leute-System.“ Jetzt muss das allerdings auch umgesetzt werden. Warum allerdings in der Präambel nicht genannt wird, was nach den Sondierungsergebnissen so herausgestellt wurde, nämlich die Abschaffung des V-Leute-Systems, wird nicht ganz klar. Richtig und wichtig finde ich auch folgende Passage: „… ist die Aufbarbeitung der SED-Diktatur in all ihren Facetten weder überflüssig noch rückwärtsgewandt. Dabei geht es um eine demokratische Kultur von morgen. Für eine Aufarbeitung in die Gesellschaft  hinein ist es von Bedeutung festzuhalten: die DDR war eine Diktatur, kein Rechtsstaat.“

Da eine Regierungsbeteiligung aber nicht an Präambeln gemessen wird, sondern an konkreten Ergebnissen, will ich mich nun den Vorhaben in den Bereichen der Innen- und Rechtspolitik sowie der Netzpolitik zuwenden.

Unter 2.6. geht es um die Kreativwirtschaft. Es ist richtig, wenn es heißt: „Deshalb wollen wir durch gezielte Initiativen und Vernetzung mit dem verarbeitenden Gewerbe und der Industrie die Kreativwirtschaft als Querschnittsbranche stärker fördern.“ Wie dies aber konkret aussieht, darauf darf mensch jetzt gespannt sein.

Im Punkt 3.5. ist nachzulesen, dass es einen Flüchtlingsgipfel geben soll, „Leitbild für die Unterbringung von Flüchtlingen wird die dezentrale Unterbringung sein“ und es soll ein unbürokratischer Zugang zur medizinischen Versorgung für Geflüchtete geschaffen werden. Dazu soll „die Ausgabe einer Gesundheitskarte analog zum `Bremer Modell`“ ermöglicht werden. Es soll darüberhinaus sichergestellt werden, dass in allen Kommunen Bargeld statt Sachleistungen gewährt werden. Die Vorhaben sind gut, aber auch hier kommt es darauf an, das sie am Ende auch verwirklicht werden. Als einzige Forderung mit Bezug zum Bundesrecht wir die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes erwähnt.

Das Wort „Netzpolitik“ taucht sogar als Überschrift im Koalitionsvertrag auf. Im Bundesrat (Punkt 6.1.) sollen Initiativen unterstützt werden, „die das Urheberrecht an den Erfordernissen und Herausforderungen des digitalen Zeitalters anpassen und dabei einen gerechten Ausgleich zwischen Verwertern, Urhebern und Nutzern erreichen„. Das ist ein ehrenwertes Anliegen. Für dessen Umsetzung bedarf es allerdings solcher Initiativen im Bundesrat. Es steht eben nicht, solche Initiativen werden gestartet, sondern solche Initiativen werden unterstützt. In Punkt 6.3. wird sich gegen „jegliche Zensurversuche im und Überwachung des Internets“ ausgesprochen und formuliert: „Es gilt der Grundsatz `Löschen statt sperren`„. Eingriffe gegen die informationelle Selbstbestimmung (namentlich Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchung, Staatstrojaner und Deep-Packet-Inspection) werden  ebenso wie alle Bestrebungen gegen die Einschränkung der Netzneutralität abgelehnt. Beim Jugendmedienschutz wird sich gegen technische Restriktionen ausgesprochen, die Medienkompetenz als Schlüsselqualifikation soll gefördert werden. Beim Breitbandausbau soll auf Mittel aus dem Europäischen Fonds zurückgegriffen sowie bürgerschaftliches Engagement unterstützt werden. Ob sich aus der Formulierung „Für den schnellstmöglichen Glasfaserausbau (FttH) ist eine Förderung wichtig“ eine Eigenverpflichtung dafür ergibt, selbst Geld in die Hand zu nehmen, ist nicht erkennbar. Auf Bundesebene setzt sich die Thüringer Landesregierung für die Abschaffung der Störerhaftung ein. Auch hier bleibt aber offen, ob sie eine Initiative anderer unterstützt oder ggf. selbst im Bundesrat aktiv werden will. Im Hinblick auf Open Source/Open Access heißt es: „Die Koalition unterstützt und fördert das Verfügbarmachen frei zugänglicher digitaler Inhalte. Gemäß dem OpenAccess-Ansatz sollen zukünftig insbesondere wissenschaftliche Informationen und wissenschaftlich erhobene Daten, die mit öffentlichen Geldern durch staatliche Stellen, Forschungseinrichtungen oder private Unternehmen gewonnen werden, der Allgemeinheit frei zur Verfügung gestellt werden, wenn nicht rechtliche Gründe dagegen sprechen.“ Ich glaube auch hier wird die Umsetzung erst richtig spannend. Welche rechtlichen Gründe werden als „dagegen“ sprechend angesehen, wenn sie denn vorgetragen werden? Und wie wird praktisch umgesetzt, dass mit Thüringer Geldern durch staatliche Stellen und Forschungseinrichtungen wissenschaftlich erhobene Daten und wissenschaftliche Informationen der Allgemeinheit frei zur Verfügung gestellt werden?

Weil ich gerade beim Thema umsetzen von Forderungen bin. Auf Landesebene soll nach Punkt  8.2. für die Städte Erfurt und Weimar und Jena eine Mietpreisbremse (Bestandsmieten) eingeführt werden. Wie das angesichts der Vorgaben auf Bundesebene, die ein Mietpreisbremschen beinhalten und die Wiedervermietung betreffen, geschehen soll, darauf bin ich schon sehr gespannt. Zumal im nächsten Satz dann auf die Umsetzung der Mietpreisbremse auf Bundesebene verwiesen wird.

Unter Punkt 12 geht es dann um Innen- und Rechtspolitik. Unter dem Punkt 12.2. (Sicherheit und Polizei) überrascht die Koalition positiv mit der Forderung das Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei (PAG) zu novellieren, „um die Eingriffsbefugnisse auf das im Gefahrenabwehrrecht Notwendige und Anwendbare und damit verfassungsrechtlich unbedenkliche Maß zu reduzieren“. Die Einführung einer anonymisierten aber re-personalisierbaren Kennzeichnungspflicht gehört mittlerweile bei Bündnissen jenseits der CDU schon fast zum guten Ton. 😉 Die Abschaffung der V-Leute beim Verfassungsschutz findet sich unter Punkt 12.3., lässt aber Ausnahmen zur Terrorismusbekämpfung bei Zustimmung des/der Innenminister/in und des/der Ministerpräsidenten zu. Den größten Interessantheitsfaktor dürfte die Umsetzung der Formulierung: „bei einer sich ergebenden Zuständigkeit der Polizei (Gefahrenabwehr) oder der Staatsanwaltschaft (Strafaufklärung) ist eine eigene Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz in diesem Sachverhalt ausgeschlossen.“ bieten. Denn diese Formulierung lässt zwei Optionen zu. Option 1: Das Landesamt für Verfassungsschutz hat de facto nichts zu tun. Die einschlägigen Straftatbestände sind nämlich schon jetzt so weit vorverlagert, das die Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig werden kann. Dies wird sich auch durch die Änderung im PAG nicht ändern. Option 2: Der Verfassungsschutz wird wegen dieser Formulierung in einem Bereich tätig, wo überhaupt noch keine Gefahr besteht, in einem Bereich wo der/die Bürger/in Anspruch darauf hat vom Staat in Ruhe gelassen zu werden. Im Bereich der Rechtspolitik finden sich unter Punkt 12.4. zunächst wenig Überraschungen. Die Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit der Justiz soll gestärkt werden, die Koalition will sich für den Erhalt und wo erforderlich für die Verbesserung der Prozesskosten- und Beratungshilferegelungen einsetzen, eine neues Richter- und Staatsanwältegesetz soll geschaffen werden. Die Schaffung eines Justizvollzugsgesetzes steht an und die Vorschläge für ein Resozialisierungsgesetz anderer Länder (hier wird insbesondere Bezug genommen auf die Brandenburger Expertenkommission) sollen ausgewertet und Schlussfolgerungen für gesetzliche Regelungen getroffen werden. Warum allerdings der Terminus „Internetkriminalität“ übernommen wurde, ist nicht ganz ersichtlich. Korrekterweise müsste es „Kriminalität unter Zuhilfenahme des Instrumentes Internet“ heißen. Und warum Thüringen sich an der staatlichen Hehlerei in Form des Ankaufs von „Steuer-CD“ beteiligen will verstehe ich auch nicht. Aber auch dieser Ankauf scheint mittlerweile zum guten Ton zu gehören. 🙁 Da ich gerade beim kritisieren bin: Nein, die Verankerung menschenverachtender Tatmotive als besonderer Umstand bei der Strafzumessung in § 46 StGB ist zumindest keine gemeinsame Schlussfolgerung des NSU-Untersuchungsausschusses auf Bundesebene. Die Tatmotive sind bereits jetzt nach § 46 StGB zu berücksichtigen. Statt Placebo-Gesetzgebung ist hier eine Schulung und Sensibilisierung nötig um das Vollzugsdefizit in diesem Bereich zu beheben. Ob eine Festschreibung in der RiStBV stattfindet, ist eine andere Frage, im StGB selbst besteht kein Regelungsdefizit.

Die Haushaltspolitik interessiert mich eigentlich nicht. Dennoch will ich auf einen Satz auf Seite 100 unter Punkt 13 hinweisen: „Den Koalitionspartnern ist bewusst, dass die Umsetzung der Maßnahmen unter dem Finanzierungsvorbehalt des Haushalts steht„.

Die große Chance, auch im Hinblick auf den Politikstil etwas anderes zu versuchen, wird nach den Vereinbarungen in Punkt 14 leider vertan. Es ist so wie in jeder Koalitionsvereinbarung :-(. Anträge dürfen nur gemeinsam eingebracht werden und der berühmte Satz „Die Koalitionspartner verpflichten sich, im Landtag und in seinen Ausschüssen nicht mit wechselnden Mehrheiten abzustimmen“ hat auch Eingang in die Koalitionsvereinbarung gefunden.  Der nachfolgende Satz: „Die freie Gewissensentscheidung der oder des einzelnen Abgeordneten bleibt davon unberührt.“ bleibt da eine leer Worthülse.

Natürlich weiß ich, eine Koalitionsvereinbarung ist immer ein Kompromiss. Insbesondere der letzte Punkt ist einer, bei dem ich wohl die absolute Minderheitenposition vertrete. In einer Gesamtabwägung würde ich dem Koalitionsvertrag wohl zustimmen. Die entscheidende Frage am Ende wird aber sein, was alles umgesetzt wurde. Darauf kommt es nämlich wirklich an. Da verweise ich dann noch mal auf den Satz auf Seite 100.

[update]: Das Wort „Gesamtabwägung“ ist nicht ganz korrekt. Es muss heißen „In einer Abwägung der Aussagen zu Netz-, Innen- und Rechtspolitik…“.

2 Replies to “Unaufgeregt Teil II”

  1. Kein Wort über die beschlossene Aufstockung der finanziellen Leistung für Privatschulen? 🙂

  2. nein. weil ich habe mich mit den bereichen beschäftigt, mit denen ich was zu tun habe.

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