Das Spiel ist langweilig und bekannt. Jede im Bundestag vertretene Partei kennt es. Im Bundestag stimmen die Fraktionen so, im Bundesrat stimmen die an Landesregierungen beteiligten Parteien anders als ihre Fraktionen im Bundestag.

Aufmerksamkeit bekommt dieser Vorgang immer mal wieder und diesmal aktuell durch die Abstimmung zum Leistungsschutzrecht und die Abstimmung zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Beide Varianten des Spiels sind aber nun nur bedingt miteinander vergleichbar. In beiden Varianten stimmen die Oppositionsfraktionen im Bundestag anders als im Bundesrat. Das Leistungsschutzrecht wurde -völlig zu Recht- im Bundestag abgelehnt, die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare fand- ebenfalls völlig zu Recht- die Zustimmung im Bundestag. Im Bundesrat sah es dann anders aus.

Trotz Rosa-Rot-Grüner Mehrheit wurde in Sachen Leistungsschutzrecht der Vermittlungsausschuss nicht angerufen. Unverständnis ist noch die diplomatischste Formel die ich für dieses Verhalten finden kann. Die SPD hat hier eigentlich ein richtiges fettes Bashing verdient. Das ich es mir verkneife hat damit…

Vor kurzem habe ich mir eine neue Brille machen lassen. Wie immer wenn dieser Vorgang ansteht musste ich auch diesmal daran denken, was das eigentlich für Leute mit geringem Einkommen oder für Transferleistungsbeziehende bedeutet.

Unstreitig gehört eine Brille für Menschen die unter Kurz- oder Weitsichtigkeit leiden zu den lebensnotwendigen Dingen. Die Kosten für eine Brille sind -im Regelfall- selbst zu tragen. Die Kosten für eine Brille haben es aber nun ganz schön in sich. Wer wie zum Beispiel ich unter starker Kurzsichtigkeit leidet muss viel Geld auf den Tisch legen um eine halbwegs vernünftige Brille zu bekommen. Glasgläser kommen im Regelfall nicht in Betracht, die Brille würde dann zu schwer werden und sitzt überall, nur nicht auf der Nase. Es bleibt deshalb eigentlich nur der Rückgriff auf Kunststoffgläser. Diese und das Brillengestell kosten dann schon mal deutlich über 500 EUR. Nun bin ich Bundestagsabgeordnete und kann mir das leisten.

Nehmen wir jetzt aber mal…

Manche Dinge bleiben zunächst liegen :-(.

Seit der Sitzung des Parteivorstandes im Dezember hatte ich mir vorgenommen, mich mal ein wenig intensiver mit dem Brandenburgischen Justizvollzugsgesetz zu beschäftigen. Schließlich handelt es sich um ein Justizvollzugesetz eines linken Justiziministers. Doch viele andere Dinge hielten mich von der Beschäftigung ab.

Am Anfang muss ich vielleicht sagen, dass ich eine grundsätzliche Skepsis habe ob in einer totalen Institution wie dem Strafvollzug überhaupt Resozialisierung -und das ist die Aufgabe des Strafvollzuges- gelingen kann. Nun weiß ich aber auch: revolutionäre Forderungen wie die Abschaffung des Strafvollzuges führen eher dazu, das man/frau für verrückt erklärt wird. Dies vielleicht auch nicht ganz zu Unrecht, weil die Alternativen nun auch nicht in großer Anzahl auf dem Tisch liegen. Die Frage einer Alternative zum Strafvollzug ist aber nicht vom Tisch, wie sich allein daran zeigt, dass der Strafverteidigertag 2012 sich mit diesem Thema beschäftigte.

Vor diesem Hintergrund kann…

In einer der vielen Sitzungen des NSU Untersuchungsausschusses fiel der Satz: „Das steht auch so im Handbuch des Verfassungsschutzrechts von Frau Droste.“ Dieses Handbuch muss ich mindestens einmal quer lesen dachte ich mir.

Gedacht, getan. 2007 also schrieb Frau Bernadette Droste das „Handbuch des Verfassungsschutzrechts„. Die gute Frau ist Juristin arbeitete von 1990-1995 beim Bundesamt für Verfassungsschutz, war persönliche Referentin von Eckart Werthebach von Juni 1995 bis November 1996, kehrte danach zum Verfassungsschutz zurück. 2004 schließlich wechselte sie in die Hessische Landesvertretung und leitet seitdem diese.

Das Wort „Handbuch“ steht in der Regel für einen Gesetzeskommentar. Und das war auch mein erster Gedanke. Vermutlich ist dies sogar der Anspruch von Bernadette Droste. Doch sie scheitert bereits am Vorwort. Das Vorwort disqualifiziert dieses Buch nämlich als ernstzunehmendes Buch, jedenfalls als ernstzunehmendes juristisches Nachschlagewerk. Bernadette Droste kommt mit politischen Wertungen um die Ecke, die es in sich haben:

„Bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus erwuchs…

Über einen Twitter-Eintrag des Neuen Deutschland stieß ich auf den Artikel von Ralf Krämer  zum Wahlprogrammentwurf. Dort wiederum sprang mir der Punkt 2 ins Auge. Dort heißt es: „Die im Entwurf Seite 17 formulierte Forderung für eine Mindestsicherung bei Erwerbslosigkeit in Höhe von mindestens 1050 Euro monatlich ist nicht zielführend und ungerecht, ihre Umsetzung würde die lohndrückende Kombilohnwirkung des Arbeitslosengeldes II stark erweitern und wäre enorm teuer. Die Forderung ist unrealistisch, nützt niemandem und schadet der LINKEN.“ Gleichzeitig wird auf einen konkreten Änderungsantrag verwiesen. Und der hat es dann in sich. Er hat es so in sich, dass mir ein wenig die Spucke wegblieb.

 „Es gibt keine von der persönlichen Bedarfslage unabhängige pauschale Einkommenshöhe, die individuelle Armut verhindert. Solche Pauschalisierungen führen zudem zu gravierenden Ungerechtigkeiten.“  Mit einem Satz stellt Ralf Krämer damit eine Grundposition der LINKEN in Frage, nämlich das es eines soziokulturelles Existenzminimum für alle Menschen bedarf. Ein soziokulturelles Existenzminimum welches nicht nur…