In einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 17. März 2015 geht es auch um die den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung.

In dem vom BGH zu entscheidenden Fall ging es um einen Angeklagten, der von 1994 bis 2011 Mitglied eines Stadtrates und von 1995 bis 1999 Vorsitzender einer Fraktion im Thüringer Landtag war. Zudem war der Angeklagte von 1999 bis 2002 thüringischer Innenminister. 2009 wurde er vom Stadtrat zum ehrenamtlichen Beigeordneten und Stellvertreter des Oberbürgermeisters der Stadt gewählt, ihm wurde vom Oberbürgermeister der Geschäftsbereich „Städtische Beteiligungen“ als ein eigenständiger dienstlicher Zuständigkeitsbereich zugewiesen. Der Angeklagte hatte zunächst im Auftrag einer GmbH, deren alleiniger Geschäftsführer und 50%iger Anteilseigner er war, einen Beratervertrag mit einer AG abgeschlossen. Auf diesen Beratervertrag will ich hier aber nicht weiter eingehen, weil in diesem Fall nur eine Verurteilung wegen Vorteilsnahme gemäß § 331 StGB stattgefunden hat. Wichtig ist, dass dieser Beratervertrag öffentlich wurde und der Angeklagte zum 31. Dezember 2011 sein Stadtratsmandat, die Tätigkeit als ehrenamtlicher…

Ich bin für die Ehe für Alle. Mir ist egal und der Gesellschaft sollte es egal sein, wer wen heiratet. Ob Mann Mann oder Frau Frau oder Frau Mann. Es gibt aus meiner Sicht nicht einen einzigen Grund, warum sich die Gesellschaft in diese Frage ausgrenzend einmischt. Sie sollte einfach die Ehe für Alle zulassen.

Ich bin gegen die Vorratsdatenspeicherung. Denn eine anlasslose Kontrolle des Kommunikationsverhaltens von Einwohnerinnen und Einwohnern halte ich mit einer freiheitlich demokratischen Grundordnung für schlicht unvereinbar.

Im Regelfall bekomme ich Pickel und renne schreiend weg, wenn irgendjemand wieder einen neuen Straftatbestand einführen will. Zu wenig wird mir geschaut, ob das vorhandene Strafrecht ausreichend ist. Zu wenig wird mir überlegt, ob abweichendem Verhalten immer mit den Mitteln des Strafrechts begegnet werden muss.  Zu wenig wird beachtet das Strafrecht immer nur Ultima Ratio sein kann. Und zu wenig wird beachtet, das Strafrecht im Zweifelsfall am Ende auch Knast bedeutet. Und Knast…

Vielleicht erinnern sich einige noch daran, wie indirekt durch mich die polizeiliche Kriminalstatistik im Februar nach oben getrieben wurde. Ich schreibe bewusst indirekt, weil eigentlich habe ich gar nichts getan, außer bei der Onlinewache der Polizei Strafanzeige zu stellen. Und natürlich hatte ich die ausgegebenen Beträge zurückgebucht.

Die Kurzzusammenfassung der damaliger Vorgänge: Irgendein Depp hatte die Briefkästen bei mir zu Hause demoliert und das Schloss ausgebaut. Offensichtlich so rechtzeitig, dass die zu mir geschickte EC-Karte aus dem Briefkasten entwendet werden konnte und der bzw. diejenige welche die Karte erbeutet hatte in drei Lebensmittelgeschäften und einem Bekleidungsgeschäft einkaufen war. In einem Update vom 22.05.2015 schrieb ich: „Zwei der Geschädigten wollen (…) jetzt trotzdem Geld. Besonders freundlich ist das Schreiben der Rechtsanwälte einer Lebensmittelkette mit vier schwarzen Buchstaben auf gelbem Untergrund. Die schrieben nicht nur, dass sie meine Daten der Schufa melden werden, nein aus einem “Schädigungs”Betrag von 28 € werden nach dem Anwaltsschreiben gleich mal 113,74…

Der Schritt 5 in Richtung Abschaffung des Leistungsschutzrechtes für Presseverleger (LSR) fiel in den Sitzungen der Ausschüsse für Recht und Verbraucherschutz sowie Digitale Agenda aus :-(. Die Ausschüsse für Recht und Verbraucherschutz und Digitale Agenda haben nämlich mit den Stimmen von Union und SPD empfohlen, den Gesetzentwurf von LINKEN und Grünen zur Aufhebung des Leistungsschutzrechtes für Presseverleger abzulehnen. Das ist insofern blöd, weil die Schritte 1-4 zwar richtig waren, entscheidend aber die Schritte 5 (Empfehlung der Ausschüsse) und 6 (Abstimmung im Plenum des Bundestages) sind.

Über die Anhörung im Ausschuss für Recht- und Verbraucherschutz habe ich bereits hier berichtet. In der Anhörung selbst sprachen sich vier von sieben Sachverständigen für den Gesetzentwurf von LINKEN und Grünen und damit die Abschaffung des LSR aus.

In den beiden Ausschüssen habe ich heute noch einmal versucht für den Gesetzesentwurf zu werben. Ich verwies darauf, dass das LSR 2013 gegen die Stimmen von LINKEN, Grünen und SPD eingeführt…

Wie verhält es sich, wenn die einen auf dem Balkon rauchen wollen und die anderen sich dadurch gestört fühlen? Diese spannende Frage hatte der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden und hat es mit diesem Urteil auch getan.

Hintergrund war ein Streit zwischen zwei Mieter/innen, die in einem Mehrfamilienhaus in Brandenburg in übereinanderliegenden Wohnungen mit Balkon wohnten. Die einen gingen mehrmals täglich auf den Balkon rauchen, die anderen fühlten sich genau durch diesen Rauch im Gebrauch ihrer Wohnung gestört. Letztere wollten den rauchenden Mieter/innen das Rauchen zu bestimmten Stunden verbieten und hatten vor Gericht deshalb Unterlassung beantragt. Der BGH hat den Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückverwiesen, da noch einige Tatsachenfeststellungen im konkreten Rechtsstreit zu treffen sind. Unabhängig davon hat er aber grundlegende Ausführungen zur Rauchfrage gemacht.

Der BGH hat nun zunächst erklärt, dass Immissionen durchaus den Besitz einer Sache beeinträchtigen können. Wenn diese Immissionen von einem/einer anderen Mieter/in ausgehen, steht dem/der sich gestört fühlende Mieter/in ein Abwehranspruch…

55 Seiten lang ist der geleakte Referententenwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung (VDS). Ich bin nach wie vor gegen eine anlasslose VDS, weil ich in ihr eine anlasslose Kontrolle des Kommunikationsverhaltens von Einwohnerinnen und Einwohnern sehe und dies mit einer freiheitlich demokratischen Grundordnung für schlicht unvereinbar halte.

Doch nun liegt der Referententenwurf zur anlasslosen VDS vor und ich will mich mit ihm im Detail beschäftigen. In einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung aus dem Jahr 2010 hat dieses -bedauerlicherweise- die VDS nicht komplett für verfassungswidrig erklärt, sondern nur die konkrete damals geregelte VDS. Damals urteilte es: „Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten durch private Diensteanbieter, (…) ist mit Art.  10 GG nicht schlechthin unvereinbar.“  Im zweiten Entscheidungssatz heißt es dann: „Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die gesetzliche Ausgestaltung einer solchen Datenspeicherung dem besonderen Gewicht des mit der Speicherung verbundenen Grundrechtseingriffs angemessen Rechnung trägt“. Und im fünften…

Der Parteivorstand tagt mal wieder am Sonntag und Montag. Am Montag kann ich nicht teilnehmen, da zum gleichen Zeitpunkt ein Treffen der Rechtspolitischen Sprecher/innen der LINKEN stattfinden wird. Deshalb gibt es hier (fast) nur etwas zum Sonntag.

Obligatorisch gab es zunächst den Punkt Aktuelles. In diesem Tagesordnungspunkt war auch ein Rückblick auf die Linke Woche der Zukunft enthalten. Ich hätte mir gewünscht, die linke Woche der Zukunft hätte unter dem Fokus „Veränderungen der Gesellschaft durch Digitalisierung und demokratisch-sozialistische Antworten darauf“ gestanden. Ich bin es leid, ständig darauf hinzuweisen, dass die Digitalisierung alles verändert, von der Produktionsweise bis hin zur Lebensweise. Ich bin es leid einzufordern, dass DIE LINKE sich zu all diesen Veränderungen verhalten und Antworten entwickeln muss. Sie muss für sich entscheiden, wie aus ihrer Sicht eine digitalisierte Gesellschaft demokratisch, sozial und friedlich gestaltet werden kann und gestaltet werden sollte. Dazu müsste sie sich aber ein paar Fragen stellen, die eben über alle Themenbereiche gehen. Was…

Zumindest in den sozialen Netzwerken spielt dieser Artikel über Senioren/innen und Urheberrecht eine größere Rolle. In dem Artikel geht es um Senioren/innen, die sich in einem Cafè treffen und Volkslieder singen. Doch dann passiert laut Artikel das: „Ende April teilte die Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) der Betreiberin des kleinen Kulturcafés, in dem sich die Senioren treffen,  mit, dass sie für das Musizieren  zahlen müsse. Es sei nicht ausgeschlossen, dass die zum Teil dementen Damen mit ihrem Gesang Urheberrechte verletzten.“ Das Singen soll nun nicht mehr stattfinden.

Ja, richtig gelesen. Das Cafè solle zahlen, weil die Senioren/innen Volkslieder singen und dies Urheberrechte verletze. Nach Ansicht der GEMA falle dies unter den Tarif mit dem Tarifmerkmal U-V II +II 2a, was wohl Einzelveranstaltung mit Live-Musik umfasst. Soweit so gut. Aber Volksmusik? Das Urheberrecht gilt doch nur, wenn der Urheber/die Urheberin noch nicht mehr als 70 Jahre tot ist. Das ergibt sich aus dem Read more Senioren, Kindertagesstätten und das Urheberrecht