Die Debatte um das Wahlrecht wird immer kunterbunter. Das nun aber die CSU einen Vorschlag zu Lasten der CDU machen will, ist aus demokratietheoretischen Gründen nicht mal mehr zum Lachen.
Konkret: Die CSU vertritt -aus meiner Sicht völlig zutreffend- die Position:
„Einen Vorschlag allerdings, der Gewinnern von Wahlkreisen den Einzug in den Deutschen Bundestag verweigert, halten wir für verfassungswidrig.“
Wenn die CSU dies als verfassungswidrig ansieht, kann sie logischerweise keinen Vorschlag unterbreiten, der dazu führt, dass errungene Direktmandate nicht zu einem Sitz im Bundestag führen. Und jetzt wird es richtig spannend. Nach Presseinformationen schlägt die CSU nun folgendes vor: Für die Bundestagswahl 2021 wird eine Höchstgrenze von 699 Abgeordneten festgelegt, 299 werden in Wahlkreisen gewählt und 400 über Listen. Weiter heißt es:
„Bei einem Überschreiten der Höchstgrenze solle die Zahl der Abgeordneten im Verhältnis der Fraktionen reduziert werden.„
Hier ist das Wörtchen „Fraktionen“ interessant. Denn nur mit diesem Wörtchen funktioniert das System im Sinne…