Jedes Parlament kennt das Instrument der öffentlichen Anhörung. Die Parlamentarier*innen laden sog. Sachverständige ein, mit denen sie dann über einen konkreten Gesetzentwurf (das ist der Regelfall) debattieren.

Viele dieser Anhörungen habe ich als Fragende miterlebt. Die Anzuhörenden schrieben im Vorfeld (meist) mehr oder weniger lange schriftlichen Stellungnahmen. Diese trugen sie dann vor, die Reihenfolge der Anzuhörenden war meistens alphabetisch. Danach endeten aber die Gemeinsamkeiten. Mal hatten die Anzuhörenden 5 Minuten für ihren mündlichen Vortrag, manchmal aber waren es nur 3 Minuten. Manchmal konnten die Abgeordneten zwei Nachfragen an eine*n Anzuhörenden stellen oder eine Nachfrage an zwei Anzuhörende. Mal gab es zeitliche Vorgaben für Frage und Antwort, manchmal wurden diese sogar nach Stärke der Fraktionen bemessen.

Als Fragende habe ich meist vorher die Stellungnahmen nicht gelesen, sondern auf das reagiert, was vorgetragen wurde. Wenn es aber um die Nachbereitung ging, dann waren die schriftlichen Stellungnahmen immer eine wertvolle Quelle.

Heute war alles anders.…