Zum Thema Raser und Mord habe ich ja schon an anderer Stelle was geschrieben. Nun liegt die Entscheidung des BGH zum Kudamm-Raser-„Mord“ mit den Urteilsgründen vor. Ich glaub es ist nicht gewagt, hier von einer Zäsur in der Rechtsprechung zu schreiben, deren Auswirkungen sich einmal genau vor Augen geführt werden sollte. Denn die Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit wird auf eine neue Stufe gestellt. Hier gilt jetzt ein objektives Kriterium, dass der „außergewöhnlichen Gefährlichkeit des Verhaltens“.

Zuerst gilt es aber erneut ein Missverständis auszuräumen. Was Mord ist, steht in § 211 StGB und was Totschlag ist in § 212 StGB. Die fahrlässige Tötung findet sich in § 222 StGB. Allen drei Tatbeständen ist eines gemeinsam: Es gibt mindestens einen Toten. Mord heißt lebenslange Freiheitsstrafe, für Totschlag gibt es mindestens Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Liegt ein besonders schwerer Fall des Totschlags vor, ist auch die lebenslange Freiheitsstrafe auszusprechen. Wird jemand wegen Mordes verurteilt, haben die…

Die nun kommende Debatte ist vorhersehbar. Nach der Entscheidung des Bayrischen Verfassungsgerichtshofes (BayVerfGH) zum Volksbegehren Mietenstopp wird es zwei Linien geben:

Linie 1 zitiert die Leitsätze und wird ständig und immer wiederholen, dass dies auch für den Mietendeckel (MietenWoG) in Berlin entscheidend ist. Linie 2 wiederum wird in die Urteilsgründe gehen und erklären, warum sich genau das aus den Leitsätzen nicht ergibt. Ich will -Überraschung- die Linie 2 hier etwas ausführen. Das geht natürlich nur, wenn dabei auch auf die Argumente von Linie 1 eingegangen wird.

Der BayrVerfGH hat in seinen Leitsätzen ausgeführt, dass der „dem Volksbegehren zugrunde liegende Gesetzentwurf“ mit Bundesrecht offensichtlich unvereinbar ist, da dem Landesgesetzgeber nach Art. 72 Abs. 1 GG die Gesetzgebungskompetenz fehlt. Wichtig ist an diesem Leitsatz der Hinweis darauf, dass es sich um den „dem Volksbegehren zugrunde liegenden Gesetzentwurf“ und nur um diesen handelt. Diese Einschränkung ist nicht unerheblich, denn die nachfolgenden Leitsätze -und insbesondere die Urteilsgründe- beziehen sich eben auf diesen konkreten…

Nun ist es da, das erste Urteil zu einem Paritätsgesetz. Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Thüringen hat gesprochen und das Paritätsgesetz für nichtig erklärt. Das Urteil ist enttäuschend, vor allem wegen seiner Begründung. Zwar stellt der VerfGH Thüringen klar, dass grundsätzlich Eingriffe in die Wahlrechtsgrundsätze durch das Gleichstellungsgebot in Verfassungen gerechtfertigt sind, kommt dann aber zu einem bedauerlichen Ergebnis, weil die Auslegungsgrundsätze fehlerhaft angewendet werden.

Der Landtag von Thüringen beschloss mit der Änderung des Wahlgesetzes ein Teilparitätsgesetz. Teilparität deshalb, weil es keine Regelungen zu den Wahlkreisen gab. Nach dem Gesetz sind die für eine Wahl einzureichenden Listen abwechselnd mit Männer und Frauen zu besetzen und Personen, die im Personenstandsregister als „divers“ eingetragen sind, können unabhängig von der Reihenfolge für einen Listenplatz kandidieren. Nicht mehr und nicht weniger wurde beschlossen. Niemandem ist es nach dem Gesetz verboten zu kandidieren.

Nun gibt es um Paritätsgesetze immer sehr spannende Debatten und tatsächlich auch Gegenargumente, mit denen sich eine ernsthafte Auseinandersetzung lohnt. Das zentrale…

Am gestrigen Abend war ich mit einer langjährigen Freundin aus und wir haben über viele Dinge debattiert. Neben Corona auch über das Wahlrecht und hier über Direktmandate. Was an ihnen problematisch ist und welche Missverständnisse existieren. Hier kurz und knapp 4 Dinge dazu:

1. Die Wahlkreissieger*innen vertreten in der Mehrzahl nicht die Mehrheit der Wähler*innen in ihrem Wahlkreis. Von den 299 bei der Bundestagswahl 2017 direkt gewählten Abgeordneten errangen lediglich 13 Abgeordnete ihr Direktmandat mit mehr als 50% der Erststimmen. Das heißt also, 286 Abgeordnete zogen über ein Direktmandat in den Bundestag ein, ohne dass eine Mehrheit in diesem Wahlkreis sie gewählt hat. Natürlich wäre das Problem behebbar, indem für ein Direktmandat die Mehrheit von 50% + 1 Stimme der abgegebenen gültigen Stimmen verlangt wird. Das allerdings führt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu jeder Menge Stichwahlen in einem Stichtwahlgang. Der/Die taktische Wähler*in schaut dann mal, ob er/sie seiner/ihrer Lieblingspartei ein paar Ausgleichsmandate organisiert, das Zweitstimmenergebnis steht ja schon fest…

Nach noch ein wenig auch medialer Aufregung ist es nun amtlich. Der Bundestag geht in die Sommerpause und eine Wahlrechtsreform ist nicht beschlossen worden. Zu den absurden Vorschlägen der CDU (Brinkhaus) und den noch absurderen Vorstellungen der CSU habe ich an anderer Stelle etwas geschrieben. Heute geht es mir eher um die Frage, ob eine Wahlrechtsreform zur Bundestagswahl 2021 überhaupt noch möglich wäre und wenn ja, unter welchen Bedingungen.

Der § 21 Abs. 3 S. 4 Bundeswahlgesetz legt Fristen für die frühstmögliche Aufstellung von Kandiderenden für die Bundestagswahlen fest. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat freundlicherweise ausgerechnet, was dies für die Aufstellung von Kandierenden für die Bundestagsawahl 2021 bedeutet. Er kommt zu dem Ergebnis, dass bereits seit dem 25. Juni 2020 Kandidierende für die Bundestagswahl aufgestellt werden dürfen, also seit knapp 1,5 Wochen. Und jetzt wird es spannend.

Zunächst: Hätte der Bundestag gestern entschieden, den Gesetzentwurf der demokratischen Oppositionsparteien doch zu behandeln und hätte dieser…