Prozessbeobachtung

In Berlin läuft ein Prozess gegen angebliche Molotow-Cocktail-Schmeißer, der ziemlich skuril ist. Dank umfangreicher Prozessberichterstattung auf dieser Seite kann sich hier jede/r sein/ihr eigenes Bild machen.

Ich wurde gebeten, auch an (mindestens) einem Tag den Prozess zu beobachten und kam dem heute gern nach. Zunächst musste ich feststellen, dass das Gericht vom Saal 817 in den Saal 220 umgezogen war – mit dem Ergebnis das eine ganze Schulklasse nicht in den Verhandlungssaal konnte, weil zu wenig Platz für Zuschauer/innen war.

Ich wohnte einer Zeugenvernehmung bei, die tatsächlich etwas skuril wirkte. Nicht nur, dass offensichtlich das Gedächtnis einzelner Zeugen/innen ausgesprochen schlecht zu sein schien, auch so manche Ermittlungsmethode erschien mir zweifelhaft. Wieso werden Beweismittel fotografiert aber nicht beschlagnahmt?

Die rechtliche Würdigung wird dem Gericht überlassen bleiben, allerdings erscheint es mir ausgesprochen schwierig zu sein -wenn man/frau den gesamten Verlauf betrachtet- dass die zwei Angeklagten immer noch in Untersuchungshaft sind. Die Gründe für die Untersuchungshaft sind in § 112 StPO geregelt. Angesichts des Anklagevorwurfs haben die Richter/innen hier wohl von Absatz 3 Gebrauch gemacht. Verständlich ist mir dies angesichts des Prozessverlaufes nicht.  Vielleicht überlegt es sich das Gericht ja noch mal und lässt die zwei Angeklagten Weihnachten zu Hause feiern.

Ich will dennoch an dieser Stelle etwas sagen, was für mich eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist: Gewalt ist kein Mittel linker Politik. Sie führt dazu, dass bevor man/frau über die eigentlichen Ziele von Protest und Widerstand, über Problemlösungen reden kann sich zu Gewalt verhalten muss, weil man/frau auf Podien und sonst dazu gefragt wird.  Ich setze auf die Kraft des besseren Arguments und die Kreativität von Widerstand und Protest. Damit fährt man/frau allemal besser. Wer Straftaten begeht, der soll dafür auch zur Verantwortung gezogen werden – aber die Schuld muss schon erwiesen sein. Abschreckung durch U-Haft ist der falsche Weg!

2 Replies to “Prozessbeobachtung”

  1. Ich begrüße die Konsequenz bei „man/frau“, dann sollte man aber auch „skurril“ mit den nötigen zwei „r“ schreiben. Gerade Juristinnen sind doch inhaltlich und formal genau.

  2. Sir,

    so verhält man sich doch nicht gegenüber einer Dame,oder?

    Schöne Grüße

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