Zur Frage von Nebentätigkeiten und Nebeneinkommen von Abgeordneten habe ich vor längerer Zeit schon mal was aufgeschrieben.

Die Debatte hat nun neue Fahrt aufgenommen und dabei geht ein wenig Differenzierung verloren. Ganz klar, wer als Abgeordnete:r in einer Pandemie oder in einer Notsituation mit Dingen zur  Bekämpfung derselben (Beschaffung von Masken oder anderer Schutzausrüstung) ein Geschäft macht und Nebeneinkommen erzielt, hat in meinen Augen in einem Parlament nichts zu suchen. Es ist für mich immer noch unfassbar, dass in einer Zeit wo die persönliche Schutzausrüstung zum Schutz vor Corona an allen Ecken und Enden fehlt, jemand ernsthaft auf die Idee kommen kann, sich Provisionen versprechen zu lassen für die Lieferung von Masken. Angemessen wäre gewesen sich um eine Lieferung zu kümmern und die gelieferten Masken dann vor allem an jene zu verteilen, die sich Masken nicht leisten konnten. Kurz gesagt: Wer mit der Not von Leuten Geld macht, der hat keinen moralischen Kompass und sollte ohne wenn und aber…

Für die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück ist nach § 873 BGB eine Eintragung im Grundbuch erforderlich. Bei einem Blick in das Grundbuch ist also erkennbar, wer der Eigentümer ist. Das Grundbuch enthält nach § 891 BGB die gesetzliche Vermutung, dass wer als Eigentümer eingetragen ist, auch tatsächlich Eigentümer ist. Es wird insofern vom „öffentlichen Glaube“ des Grundbuchs gesprochen (§ 892 BGB). Die Einsichtnahme in das Grundbuch wird in § 12 GBO geregelt. Nach dessen Absatz 1 Satz 1 ist die Einsichtnahme jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

Was nun ein „berechtigtes Interesse“ ist, das wird im Gesetz nicht geregelt. Die herrschende Meinung geht davon aus, dass ein „berechtigtes Interesse“ dann gegeben ist, „wenn der Antragsteller ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse darlegt“ (BeckOK, GBO, § 12, Rdn. 1). Ein berechtigtes Interesse „kann rechtlicher, wirtschaftlicher, tatsächlicher, öffentlicher oder wissenschaftlicher Natur sein“ (BeckOK, GBO, § 12, Rdn.3).

Der BGH hat nun entschieden, dass…

Der nachfolgende Text ist nicht neu. Im Kern steht er schon hier.  Es scheint mir aber an der Zeit, auch an dieser Stelle das Thema Altersentschädigung für Abgeordnete aufzumachen.

Vorweg: Tatsächlich ist die Altersentschädigung für (Bundestags)Abgeordnete ein ungerechtfertigtes und im Übrigen auch unnötiges Privileg. Es ist aber möglich -selbst getestet- freiwillig (weiter) in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Das führt zwar nicht zu einem Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI), weil es an den nötigen Pflichtbeitragszeiten fehlt, aber für die allgemeine Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung ist die freiwillige Weiterzahlung eine notwendige Sache.

Aber zurück zur Debatte um die Altersentschädigung für Abgeordnete. Bei dieser wird aber m.E. viel zu wenig berücksichtigt, dass der/die Abgeordnete seine/ihre sonstige berufliche Biografie für das Mandat unterbricht  – so zumindest die Theorie und das Leitbild von Abgeordneten. Würden ihnen durch diese Unterbrechung Nachteile entstehen, würde dies ihre Unabhängigkeit einschränken und damit der Demokratie schaden. Deshalb…

Gerade wurden wieder die Nebenverdienste von Abgeordneten veröffentlicht und schon geht sie wieder los, die Debatte zur Zulässigkeit von Nebentätigkeiten von Abgeordneten.

Ich selbst veröffentliche meine Nebenverdienste. Diese setzen sich aus den Geldern für die Sitzungen im Datenschutzbeirat der Deutschen Telekom (werden nach Abzug der Steuern gespendet) und einigen wenigen Mandaten als Rechtsanwältin zusammen.

Um es vorweg zu sagen: Ich halte nichts von einem Verbot der Nebentätigkeit von Abgeordneten, viel von einer Veröffentlichung sämtlicher Nebeneinnahmen und kann mir eine Anrechnungsregelung für Nebeneinnahmen gut vorstellen.

Wenn ich das nun versuche zu begründen, dann beziehe ich mich dabei im Wesentlichen auf Ausführungen, die ich bereits hier gemacht habe.

Nebentätigkeitsverbot 

Ich fange mal praktisch an: Ein Nebentätigkeitsverbot würde für mich bedeuten, dass ich während meiner Zeit als Abgeordnete keinerlei Mandate als Rechtsanwältin bearbeiten dürfte. Ich würde damit Gefahr laufen, das Handwerk der Rechtsanwältin zu verlernen. Möglicherweise müsste ich…

Die Abgeordneten des Bundestages haben Immunität und Indemnität. So steht es im Grundgesetz.

Doch was meint Immunität und was meint Indemnität? Nach Art. 46 GG darf ein/e Abgeordnete zu keiner Zeit wegen einer Abstimmung oder Äußerung im Bundestag oder Ausschuss gerichtlich oder dienstlich oder außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden, es sei denn es handelt sich um verleumderische Beleidigungen. Das nennt sich Indemnität und steht in Abs. 1. Die Immunität steht in Abs. 2 und besagt, das wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung ein/e Abgeordnete/r nur mit Genehmigung des Bundestages zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden kann, es sei denn er/sie wird bei Begehung der Tat oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen. Soweit so gut. Der Bundestag hat in seiner Geschäftsordnung die Anlage 6 beschlossen. Demnach hat (vgl. Ziffer 1) der Bundestag für die laufende Wahlperiode die Genehmigung zur Durchführung von Ermittlungsverfahren gegen Abgeordnete bereits erteilt, es sei denn es handelt sich um…

Eines muss der Großen Koalition gelassen werden, sie ist immer für eine Überraschung gut.

Gestern debattierte der Bundestag noch die Karenzzeiten für ausscheidende Regierungsmitglieder. Wir LINKEN hatten einen Antrag für eine gesetzliche Regelung der Karenzzeiten eingebracht. Unsere Begründung für eine gesetzliche Regelung war, das nur eine solche wirklich rechtlich verbindlich ist. Ob Verhaltenskodex oder Kabinettsbeschluss – beides wäre nur eine Absichtserklärung ohne rechtliche Bindungswirkung. Was DIE LINKE im Bundestags will, habe ich versucht in meiner gestrigen Rede deutlich zu machen.

In der Debatte gestern wurde an verschiedenen Stellen immer wieder betont, dass die Große Koalition eine gesetzliche Regelung nicht möchte. Der Abgeordnete Mahmut Özdemir von der SPD plädierte für einen Ehren- bzw. Verhaltenskodex. Hans-Peter Uhl von der CDU -der offensichtlich keinen der vorliegenden Anträge gelesen hatte, erklärte: „… dass ein solcher Sachverhalt per Gesetz nicht regelbar ist.“

Doch nun scheint sich alles geändert zu haben. Die FAZ berichtet, die Koalition…

Das Wahlergebnis zur  Bundestagswahl kann aus verschiedenen Perspektiven betrachtet werden. Und erst nach dieser Betrachtung kann die Frage beantwortet werden, ob das Ergebnis der Bundestagswahl ein Grund zur Freude ist.

Die persönliche Perspektive:

Ich freue mich über das Ergebnis im Wahlkreis 83 (Friedrichshain, Kreuzberg, Prenzlauer Berg Ost). Eine leichte Zunahme absoluter Stimmen bei den Erststimmen (von 27.796 auf 28.438) und bei den Zweistimmen (von 39.641 auf 41.664) ist ein Grund zur Freude. Und das DIE LINKE in diesem Wahlkreis die stärkste Partei geworden ist ebenfalls. Um eines klar zu sagen: Es ist das Ergebnis der Bezirkspartei, ich war nur das Gesicht. Ein herzliches Dankeschön an alle die diesen Wahlkampf unterstützt haben.

Die Berliner Perspektive:

Die Wahlbeteiligung ist gestiegen. DIE LINKE hat an absoluten Stimmen leicht verloren (von 348.661 auf 330.481), aber insgesamt sogar noch ein Mandat dazugewonnen. Auch das ist Grund zur Freude. Ich freue mich auf die…

Das war das Thema der öffentlichen Anhörung im Geschäftsordnungausschuss des Bundestages.  Grundlage der Anhörung war ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die öffentliche Anhörung, zu der von der LINKEN fünf Abgeordnete erschienen, (Dagmar Enkelmann, Jörn Wunderlich, Ulla Jelpke, Raju Sharma und ich) versprach schon auf Grund der schriftlichen Stellungnahmen (anders als beim Rechtsausschuss habe ich sie im Internet beim Ausschuss nicht finden können) sehr amüsant zu werden.

Und so war es dann auch. Der Höhepunkt des Tages kam nämlich gleich am Anfang, als Prof. Battis im Hinblick auf den Verfassungsschutz die Ansicht vertrat, es handelt sich gar nicht um einen Geheimdienst. Denn der Verfassungsschutz dürfe ja nur sammeln und nicht schießen. Na dann wäre das ja auch mal geklärt.  Er wie auch die Prof. Schwarz und Grzeszick sahen es als nicht notwendig an, für die Beobachtung und Überwachung von Abgeordneten eine eigene Ermächtigungsgrundlage zu schaffen, das sei bereits alles durch…

Ein gutes Dutzend Abgeordnete nahm am Gespräch der Flüchtlinge, die am Brandenburger Tor und am Oranienplatz protestieren, und dem Innenausschuss des Bundestages teil. Die Koalition stellte davon 3 und war damit in der Minderheit.

Frau Böhmer, die ebenfalls am Gespräch teilnahm, stellte klar, dass das Gespräch auf ihre Initiative anberaumt wurde, erzählte noch einmal, wie es zum Gespräch Anfang November kam und was in ihren Augen die damalige Vereinbarung war. Sie werde das Anliegen der Flüchtlinge in der Integrationskonferenz vortragen und einen Brief an die Landesinnen- und -justizminister/innen schreiben, damit die Flüchtlinge keine negativen Konsequenzen aus dem Bruch der Residenzpflicht tragen müssen. Sie habe ihre Versprechen erfüllt. Aha. Über die Absendung der Briefe und eventuelle Reaktionen sagte sie nichts. Jedenfalls nicht, so lange ich am Gespräch teilnehmen konnte. Aber ich kann ja mal parlamentarisch nachfragen.

Die vier Flüchtlinge begannen das Gespräch damit, dass sie eine von ihnen verfasste Pressemitteilung verlasen. Sie machten deutlich, dass…

Wie ich bereits hier geschrieben habe, hat der Rechtsausschuss zu eben jenem Gesetzentwurf eine Anhörung durchgeführt.  Der Bundestag hat in 1. Lesung bereits über dieses Gesetz geredet, die größten Kritikpunkte sind in meiner Rede nachzulesen.

Wann die 2./3. Lesung des Gesetzes stattfinden wird, ist noch nicht klar. D.h. aber, es bleibt noch Zeit gegen das Gesetz zu protestieren. Dabei muss aber nicht bei der Kritik stehen geblieben werden. Es wäre auch möglich, fehlende Dinge einzufordern. Wer Lust hat, kann auch einfach dieses Flugblatt herunterladen und verteilen. Und wem das zu parteilastig sein sollte, der kann ja auch einfach mit dem Bundesjustizministerium telefonieren, ihm eine Mail schicken oder ein Fax oder einen Brief.