Ich muss mich korrigieren. Der Bundespräsident ist doch kein Grüßaugust, wie ich selbst an der einen oder anderen Stelle abschätzig angemerkt habe. Der Bundespräsident ist im Moment, also nach dem Scheitern der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU, FDP und Grünen, der wichtigste Mann. Es liegt zunächst an ihm, ob es Neuwahlen geben wird. Und dann an den im Bundestag vertretenen Parteien (mit Ausnahme der AfD). Sind sie mutig und beschreiten neue Wege, die die Demokratie lebendiger machen oder verharren sie im strengen Koalitionskorsett. Es wird nun ganz viel von Neuwahlen geredet. Doch so einfach ist das nicht. Der Bundestag kann sich nämlich nicht einfach so mal selbst auflösen. Das sieht das Grundgesetz nicht vor. Und jetzt kommt der Bundespräsident ins Spiel und der Art. 63 GG. Der/Die Bundeskanzler*in wird nämlich auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt. (Abs. 1). Und dass eine Neuwahl des/der Kanzler*in erforderlich ist, ergibt sich wiederum aus Art. 69 GG. Denn nach dessen Abs. 2 endet das Amt des/der…