Auf den Hund gekommen

Das Klagen über zu wenig Mitentscheidungsmöglichkeiten für Einwohner*innen ist immer mal wieder zu hören. Weit verbreitet auch die These, „die da oben“ machen eh was sie wollen. Wenn dann aber mal wirklich alle (in diesem konkreten Fall alle Mitglieder einer Partei) entscheiden dürfen, ist das auch nicht richtig.

Bereits 2013 gab es Kritik daran, dass die Mitglieder der SPD über den Koalitionsvertrag abstimmen dürfen. Kürzlich hat das Bundesverfassungsgericht völlig zu Recht diesbezügliche Klagen, die eine Abstimmung verhindern wollten, nicht zugelassen. Warum ich das alles falsch finde, habe ich bereits Ende 2013 aufgeschrieben.

Die Bild-Zeitung hat nun angeblich ein neues Instrument gefunden um gegen einen Mitgliederentscheid zu Felde zu ziehen. Einen Hund.

Die Bild-Zeitung hat aber zu kurz gedacht. Oder keinen Blick in die Formalia geworfen oder sich einfach nicht mit dem Thema beschäftigt. Laut dem Artikel ist jemand mit einer E-Mail einen Hund in die SPD eintreten lassen. Und jetzt wird befürchtet, der Hund könne abstimmen. Kann er aber nicht. Und insofern entpuppt sich das ganze als Manöver um die direkte Beteiligung von Mitgliedern einer Partei an deren grundsätzlichen Entscheidungen ins Lächerliche zu ziehen. Kann man natürlich machen. Man kann sich aber auch die Frage stellen, wie ernst man es eigentlich selber nimmt mit der Demokratie.

Formal ist es nach dem § 3 Abs. 1 des Organisationsstatutes der SPD so, dass der Vorstand des Ortsvereins über die Aufnahme als Mitglied entscheidet. Der Hund kann also nicht eintreten, er müsste aufgenommen werden. Nach § 14 Abs. 3 wird die Abstimmung innerhalb der Ortsvereine in unmittelbarer und geheimer Form vorgenommen. Es liegt auf der Hand, das kann ein Hund nicht. Bliebe noch der § 14 Abs. 6, nach dem die Stimmabgabe auch durch Briefwahl möglich ist und die Briefwahlunterlagen einem Mitglied, auf schriftliche oder telefonische Anfrage hin zuzusenden sind. Auch das kann ein Hund nicht. Der Hund wäre im Übrigen auch bald wieder draußen, denn nach § 1 Abs. 10 der Finanzordnung gilt ein Mitglied, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung durch den Vorstand des Ortsvereins oder einer übergeordneten Gliederung länger als drei Monate keine Beiträge zahlt als Austrittserklärung.

Es ist offensichtlich: Hinter dem Hund steht ein Mensch. Wäre ich SPD würde ich als erstes mal den Beitrag eintreiben ;-).

Spannender als die Frage des Beitrages finde ich allerdings, ob mit dem Hund-Eintritt nicht vielleicht sogar Straftaten begangen worden sind. Dabei wäre zu unterscheiden zwischen dem Eintritt an sich und dem Versuch mitentscheiden zu können.

Wie wäre es mit versuchter Wahlfälschung? Der § 107a StGB lautet:

(1) Wer unbefugt wählt (…), wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Natürlich gilt der § 170a StGB zunächst erst mal nur für öffentliche Wahlen. Aber warum nicht ihn auch auf innerparteiliche Wahlen oder Abstimmungen anwenden?

Aber auch der  § 156 StGB könnte in Betracht kommen, wenn jemand für den Hund abstimmt.

Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Natürlich ist -wer auch immer die Wahlunterlagen eine Briefwahl innerhalb der SPD in Empfang nimmt- keine Behörde (weswegen nach wohl herrschender Meinung die Behördeneigenschaft und damit auch die Strafbarkeit ausscheiden dürfte). Aber so eine Versicherung an Eides statt wird ja nicht umsonst eingefordert.

Denkbar wäre auch die Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 Abs. 1 Nr. 1 StGB), soweit der Brief mit den Briefwahlunterlagen, der an den Hund adressiert wurde, von einem Menschen geöffnet wird.

„Wer unbefugt einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet (…) wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.“ 

Alles absurd? Mag sein. Aber das ist dann genauso absurd wie die Vorstellung, ein Hund könne an einem Mitgliederentscheid teilnehmen.

Was bleibt? In einer Zeit, in der tagtäglich durch Zitate deutlich wird, welche Demokratieverächter*innen mit der AfD in den Bundestag eingezogen sind und zur Kenntnis genommen werden muss, dass trotz (oder wegen) dieser Zitate die Umfragewerte für diese Partei steigen, wird von der auflagenstärksten Zeitung die Möglichkeit für Mitglieder einer Partei direkt mitzubestimmen ins Lächerliche gezogen. Demokratie verteidigen sieht anders aus.

2 Replies to “Auf den Hund gekommen”

  1. das schöne an ihnen ist, dass sie nicht in der lage sind zu differenzieren. mir geht es in dem blogbeitrag allein um die hund-frage. alles andere ist sache der spd, deren mitglied weder sie noch ich sind.

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