Das Klagen über zu wenig Mitentscheidungsmöglichkeiten für Einwohner*innen ist immer mal wieder zu hören. Weit verbreitet auch die These, „die da oben“ machen eh was sie wollen. Wenn dann aber mal wirklich alle (in diesem konkreten Fall alle Mitglieder einer Partei) entscheiden dürfen, ist das auch nicht richtig.

Bereits 2013 gab es Kritik daran, dass die Mitglieder der SPD über den Koalitionsvertrag abstimmen dürfen. Kürzlich hat das Bundesverfassungsgericht völlig zu Recht diesbezügliche Klagen, die eine Abstimmung verhindern wollten, nicht zugelassen. Warum ich das alles falsch finde, habe ich bereits Ende 2013 aufgeschrieben.

Die Bild-Zeitung hat nun angeblich ein neues Instrument gefunden um gegen einen Mitgliederentscheid zu Felde zu ziehen. Einen Hund.

Die Bild-Zeitung hat aber zu kurz gedacht. Oder keinen Blick in die Formalia geworfen oder sich einfach nicht mit dem Thema beschäftigt. Laut dem Artikel ist jemand mit einer E-Mail einen Hund in die SPD eintreten lassen. Und jetzt wird…

Urlaub zeichnet sich dadurch aus, dass die Tage genutzt werden können wie ich es will. Keine Vorgaben, keine Hektik und keine Aufregung. Fast keine Aufregung.

Zwischen Krimis und Büchern über authentische Kriminalfälle aus der DDR und Olympiaberichterstattung fällt mir das erste Debattenheft der Sozialistischen Linken in die Hand. Der Beitrag von Marianne Schauzu auf Seite 67ff. ist nun aber weder realistisch noch radikal. Er regt mich ob seiner Oberflächlichkeit und Plattheit einfach nur auf.

Marianna findet also, DIE LINKE brauche keine Personalplebiszite. Warum das so ist, begründet sie allerdings wenig überzeugend.

1) Ein Mitgliederentscheid zur Besetzung der Parteivorsitzenden sei mit dem derzeitigen Statut nicht vereinbar, meint Marianna. Nur blöd, dass wir kein Statut haben sondern eine Satzung und das die Bundesschiedskommission festgestellt hat, dass ein empfehlender Mitgliederentscheid in dieser Frage (und nur um den ging es) zulässig ist.

2) Historische Beispiele belegen, dass das nicht so richtig Knorke ist,…

Am 23.12. hat Wolfgang Neskovic (parteilos) allen MdB der LINKEN ein Gutachten zum empfehlenden Mitgliederentscheid der LINKEN, wie von Klaus Ernst auf der Kreisvorsitzendenkonferenz in Hannover vorgeschlagen, geschickt. Das Gutachten beschäftigt sich mit der Frage, ob eine Urwahl zum Parteivorsitz mit Satzung und Parteiengesetz vereinbar ist.

Adressat müsste eigentlich der geschäftsführende Vorstand sein, der über die Zulässigkeit entscheiden muss. Da das Gutachten in der Presse eine Rolle spielt, dokumentiere ich nachfolgend meine andere Sichtweise, die dem Empfänger/innen-Kreis der Mail von Wolfgang (und damit auch Wolfgang) am 23.12. um 16.15 Uhr zugegangen ist.

„lieber wolfgang,

vielen dank für das unverlangt eingesandte gutachten.

ich will dir mitteilen, dass ich deine einschätzung bis auf den punkt 1. a) weder teilen noch nachvollziehen kann. eine unmittelbare wahl der parteivorsitzenden durch mitgliedentscheid ist, da sind wir uns einig, unzulässig.

zum parteiengesetz:

dein gutachten stellt die frage nach der urwahl. mit der…