Mittlerweile liegt es vor. Das Gesetz zur Änderung des SGB II-Rechtsvereinfachung. Zu diesem Gesetz wäre sicherlich ziemlich viel zu sagen, aber einen Punkt will ich mal herausgreifen. Er ist nämlich rechtspolitisch eine Katastrophe.

Es geht um die Neuregelung des § 40 SGB II. Hier ist zunächst der Satz 2 in Abs. 1 interessant. Dieser verweist nämlich auf den § 44 Abs. 4 Satz 1 SGB X. Was heißt das konkret? Eigentlich ist es im Sozialrecht so, dass wenn die Verwaltung etwas falsch gemacht und sie dann den entsprechenden Verwaltungsakt zurückgenommen hat oder zurücknehmen musste und dadurch jemandem Leistungen vorenthalten wurden, diese Leistungen für einen Zeitraum von vier Jahren nachgezahlt werden. Nicht aber so, wenn Hartz IV bezogen wird. Wegen § 40 Abs. 1 Satz 2 SGB II gilt das in diesem Bereich nur für zwei Jahre. Kurz zusammengefasst: Verwaltung benachteiligt Bürger/in, Verwaltung muss sich korrigieren. Bürger/in kann nicht erbrachte Leistungen für 4 Jahre nachfordern,…