Das Bundeskabinett will also heute schärfere Strafen bei Gewalt gegen Polizisten beschließen. Soso. Aber der Straftatbestand heißt ja: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Vollstreckungsbeamte sind aber nicht nur Polizisten, sondern beispielsweise auch Zollbeamte und Gerichtsvollzieher.

Heute morgen war im Fernsehen zu hören, dass auch das Wegtragen von Demonstranten/innen unter Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte fallen soll. Hui, da bin ich ja mal gespannt, wie das dogmatisch gehen soll. Wer sich nämlich den § 113 StGB ansieht, der wird sich die Augen reiben. Wie soll denn das sich passiv wegtragenlassen  Widerstand mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt sein? Und wie ein tätlicher Angriff? Aber vielleicht geht es ja gar nicht darum, sondern einfach nur um die Kriminalisierung demokratischen Widerstandes? Frau wird ja noch mal fragen dürfen.

Aber auch die geplante Erhöhung des Strafrahmens ist absurd. Eine Notwendigkeit dafür gibt es nicht, vor allem aber gibt es kein wirklich belastbares Zahlenmaterial. Unter der Drucksachennummer 17/1928