Aus dem Urlaub zurück liegt eigentlich jede Menge Arbeit auf dem Schreibtisch. Aber seit gestern schlage ich mich inbesondere bei Facebook damit rum, zu kommentieren. Es geht um Köln.

Was ist bekannt? Bis Dienstag gab es 90 Anzeigen wegen Taschendiebstählen und sexueller Belästigung. Es gab eine Ansammlung von ca. 1000 Menschen aus der heraus Gruppen die Straftaten begangen haben. Die Polizei hat bekannt gegeben, die mutmaßlichen Täten stammen „überwiegend aus dem nordafrikanischen beziehungsweise arabischen Raum„. Im Verlauf des heutigen Tages wurden die Informationen präzisiert. Danach gab es 100 Strafanzeigen, davon sollen dreiviertel einen sexuellen Hintergrund haben. Die Rede ist von zwei Vergewaltigungen. Entgegen vieler anderslautender Kommentare auf Facebook wurde vor allem in den Regionalmedien berichtet. Überregional erst nach einer Pressekonferenz der Polizei.

Warum ich den Tag mit kommentieren verbringe? Weil es mich aufregt, dass die Themen sexualisierte Gewalt und sexuelle Belästigung nicht im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stehen sondern sich mal mehr oder…

Das Bundeskabinett will also heute schärfere Strafen bei Gewalt gegen Polizisten beschließen. Soso. Aber der Straftatbestand heißt ja: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Vollstreckungsbeamte sind aber nicht nur Polizisten, sondern beispielsweise auch Zollbeamte und Gerichtsvollzieher.

Heute morgen war im Fernsehen zu hören, dass auch das Wegtragen von Demonstranten/innen unter Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte fallen soll. Hui, da bin ich ja mal gespannt, wie das dogmatisch gehen soll. Wer sich nämlich den § 113 StGB ansieht, der wird sich die Augen reiben. Wie soll denn das sich passiv wegtragenlassen  Widerstand mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt sein? Und wie ein tätlicher Angriff? Aber vielleicht geht es ja gar nicht darum, sondern einfach nur um die Kriminalisierung demokratischen Widerstandes? Frau wird ja noch mal fragen dürfen.

Aber auch die geplante Erhöhung des Strafrahmens ist absurd. Eine Notwendigkeit dafür gibt es nicht, vor allem aber gibt es kein wirklich belastbares Zahlenmaterial. Unter der Drucksachennummer 17/1928