Vor ziemlich genau einem Jahr, am 7. Juli 2016 beschloss der Bundestag die sog. „Nein heißt Nein„-Regelung im Strafrecht. Bereits zu diesem Zeitpunkt existierte die Reformkommission Sexualstrafrecht beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz. Am 19. Juli 2017 übergab sie nun ihren Abschlussbericht. Und der hat es in sich. Doch nicht nur im Hinblick auf das aktuelle Sexualstrafrecht ist der Bericht interessant; er war mir auch eine willkommene Angelegenheit die Vorschläge der Reformkommission mit dem Gesetzentwurf der LINKEN zur „Nein heißt Nein„-Lösung zu vergleichen.

Auf Seite 13 ff. befinden sich die 61 Vorschläge für eine Änderung des Sexualstrafrechts. Ein genauerer Blick auf die eine oder andere Empfehlung lohnt sich ebenso, wie der Überblick über die Entwicklung des Sexualstrafrechts ab S. 21. Nachfolgend wird vor allem auf die Vorschläge der Reformkommission eingegangen, die sich mit den jüngsten Änderungen im Sexualstrafrecht beschäftigen.

§ 177 StGB – Die „Nein heißt Nein“-Lösung

Die Kommission ist sich…

Am Donnerstag, den 7. Juli 2016 hat der Bundestag die Regelung zum „Nein heißt Nein“ im Sexualstrafrecht in namentlicher Abstimmung einstimmig beschlossen. Zeit für eine kurze parlamentarische Chronik.

Anhörung zur Istanbul-Konvention

Am 1. August 2014 trat die sog. Istanbul-Konvention in Kraft. Dabei handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Am 28. Januar 2015 fand eine Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz statt, dessen Grundlage ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen war. Darin ging es um die Schließung von Strafbarkeitslücken im Sexualstrafrecht. Sehr zu empfehlen ist in diesem Fall das Wortprotokoll der Anhörung. Denn dieses Wortprotokoll macht die Konfliktlinien der weiteren Debatte um die Verankerung von „Nein heißt Nein“ im Sexualstrafrecht deutlich.

Die Sachverständige Grieger schilderte einen Fall, in dem die Staatsanwaltschaft  das Verfahren eingestellt hatte, weil der Tatbestand der sexuellen Nötigung nach Meinung der Staatsanwaltschaft nicht erfüllt…

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz wird es morgen tun. Und der Bundestag am Donnerstag. Der Grundsatz „Nein heißt Nein“ wird im Sexualstrafrecht verankert. Ein Grund zur Freude.

So weit so gut. Doch es wird leider noch viel mehr beschlossen. Überraschend. Und es macht wütend. Hätten wir doch gemeinsam als Frauen die Initiative an uns gerissen, dann wäre es vielleicht nicht passiert.

Am 28. April 2016 debattierte der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung und den der LINKEN. Auch ich durfte reden. Am Ende der Debatte war eigentlich klar, „Nein heißt Nein“ wird kommen. Die Frage ist nur, wie. Am Freitag, den 13. Mai 2016 um 13.00 Uhr traf sich eine Gruppe von Frauen im Jakob-Kaiser-Haus. Es sollte ausgelotet werden, inwiefern durch einen gemeinsamen Änderungsantrag von Frauen der Grundsatz „Nein heißt Nein“ im Sexualstrafrecht verankert werden kann. Eigentlich hörte sich alles gut an. Doch schon am nächsten Tag verkündete die Union, dass sich die…

Das fds (Forum demokratischer Sozialismus) gilt innerparteilich einigen ja als der Hort des Bösen. Hier treffen sich diejenigen, die alles an linken Positionen revidieren wollen und die eigentlich nur regieren wollen. Und zwar um alles in der Welt.

Soweit die Zuschreibung. Wer sich informieren will, wie die Realität ist, der sollte einfach auf die Seite des fds gehen. Dorf findet sich zum Beispiel diese Broschüre zum Thema Feminismus.  Jaja, richtig gelesen. Das fds hat eine Broschüre zum Thema Feminismus gemacht und es ist sogar ein Artikel von mir darin. Wenn mir das vor 25 oder 20 Jahren jemand erzählt hätte, dass ich mal einen Artikel zum Feminismus schreiben, den oder die hätte ich ausgelacht.

In ihrem Vorwort beschreibt die Bundessprecherin des fds Luise Neuhaus-Wartenberg die aktuelle Situation wie folgt: „Als fds wollen wir daher die inhaltliche Dimension einer Feminismus-Debatte, die für die Zukunft unserer Partei und uns als Zukunftspartei entscheidend ist,…

Der Wunsch den Grundsatz „Nein heißt Nein“ im Sexualstrafrecht zu verankern besteht seit langem. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz führte am 28. Januar 2015 eine Anhörung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention durch. Es war diese Anhörung, die mich davon überzeugt hat, dass im Sexualstrafrecht Schutzlücken bestehen.

Im Januar schrieb ich hier über den Alltag im Bereich sexualisierter Gewalt und sexueller Belästigung. Zum Thema Sexualstrafrecht und Köln habe ich im Januar ebenfalls etwas aufgeschrieben. Die Mühlen des Parlamentarismus mahlen nun etwas langsamer als sich Blogbeiträge schreiben lassen. Aber jetzt ist es geschafft. Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zur Verankerung von „Nein heißt Nein liegt vor. Ihn zu schreiben hat viel Zeit und Kraft gekostet, aber es hat sich gelohnt. Und wenn frau von was überzeugt ist, schreibt es sich ja auch viel besser :-).

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf bereits am 01.07.2015 vorgelegt, die Anhörung zu…

Anfang des Jahres waren alle Feministen/innen. Wenigstens im Herzen. Da war sexualisierte Gewalt ein großes Thema. Heute gibt es solche Artikel.

Aber der Reihe nach. Seit dem 23. Dezember 2015 ist der lange vom Kanzleramt zurückgehaltene Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung aus dem BMJV (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz) öffentlich. Hier habe ich mich mit der derzeitigen Rechtslage auseinandergesetzt und meinen Vorstellungen zur Regelung eines „Nein heißt Nein“ aufgeschrieben. Ich bin ganz zuversichtlich, dass der wesentlich von mir erarbeitete Gesetzentwurf auch in der Bundestagsfraktion DIE LINKE eine Mehrheit finden wird und dann in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden kann. Nun regelt der Entwurf des BMJV die sog. Überraschungsfälle. Das meint Fälle, in denen „das Opfer aufgrund der überraschenden Handlungen des Täters keinen Widerstand leisten kann„.  Der Entwurf des BMJV soll auch die Fälle erfassen, in denen „das Opfer nur aus Furcht von Widerstand absieht„. Was damit aber gerade nicht geregelt…

Am 6. Januar schrieb ich hier darüber, dass wir über den Alltag von sexualisierter Gewalt und sexuellem Missbrauch reden müssen. Da wo mein Beitrag in Allgemeinplätze übergeht setzt glücklicherweise der Aufruf von ausnahmslos.org an. Die in diesem Aufruf formulierten Forderungen finde ich ausnahmslos richtig und unterstützenswert. Sie zeigen deutlich auf, wo Handlungsbedarf besteht. Handlungsbedarf, der über einfache und kurzfristige Antworten hinausgeht. Genau das ist es, was jetzt gebraucht wird. Ich selbst hätte vielleicht noch ein oder zwei andere Punkte hinzugefügt, die sich um Rechte von Betroffenen sexualisierter Gewalt/sexueller Belästigung im Straf- und Ermittlungsverfahren drehen. So finde ich einen Rechtsanspruch von Opfern sexualisierter Gewalt/sexueller Belästigung auf kostenlose psychologische Beratung/Betreuung, soweit von ihnen gewünscht wichtig. Gleiches gilt für einen Anspruch von Opfern sexualisierter Gewalt/sexueller Belästigung auf Befragung durch weibliche Polizeibeamte/Staatsanwältinnen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens und auf Aufzeichnung in Bild und Ton der Erstvernehmung zur Beweissicherung.

Nach meinem Blogbeitrag und nach diesem Artikel für die Homepage der Fraktion habe ich…