Aus aktuellem Anlass habe ich mich heute mit den Quarantäne-Regelungen in Berlin für enge Kontaktpersonen (konkret Haushaltsangehörige) beschäftigt. Ich selbst bin geboostert und habe mich deshalb nur mit den entsprechenden Regelungen für geimpfte und genesene enge Kontaktpersonen beschäftigt.

Aber der Reihe nach. Wer sich als Berliner:in informieren will geht zunächst auf www.berlin.de/corona und dort auf Quarantäne. Dort finden sich die unterschiedlichen Regelungen für die Bezirke. Diese sind -Überraschung- sehr unterschiedlich. Meist ist in diesen Regelungen von einer Mitteilung des Gesundheitsamtes die Rede, dass jemand als Kontaktperson oder enge Kontaktperson eingestuft wird und das entsprechend die Quarantäne anordnet. Das mit der Mitteilung habe ich ignoriert, weil erstens die Mitteilung wohl erst kommt, wenn alles zu spät ist und zweitens ich auf Eigenverantwortung setze. Und wenn es eine infizierte Person im Haushalt gibt, dann bin ich selbstverständlich eine enge Kontaktperson, unabhängig davon ob und wann sich das Gesundheitsamt meldet.

Doch nun zu den einzelnen Regelungen:

In Charlottenburg-Wilmersdorf sind Kontaktpersonen von der…

In dieser Woche wurde der beabsichtigten Koalitionsvertrag der Rot-Grün-Roten Koalition in Berlin veroffentlicht. 152 Seiten dauern ein wenig zu lesen.

Die Mitglieder der LINKEN in Berlin dürfen abstimmen, ob sie dem zustimmen oder nicht. Ich will hier ein paar Punkte aufzählen, natürlich ist das nicht alles und ich habe bestimmt wichtige Dinge vergeseen. Die Aufzählung enthält nicht nur Dinge, die ich gut finde, sie enthält auch aus meiner Sicht kritikwurdige Punkte. Aber ich will hier keine Bewertung abgeben. Die kann ja jede:r Leser:in selbst vornehmen.

Die Koalition erarbeitet eine gesamtstädtische Freiflächen- Strategie mit konkreten Etappenzielen, um eine wohnortnahe Versorgung mit öffentlichen Grünanlagen, Spielplätzen und Plätzen in öffentlichem Straßenland zu erreichen. Die Koalition wird ein Uferwegekonzept erstellen, um alle Ufer so naturnah und öffentlich wie möglich zu gestalten. Wir werden auf der Grundlage bezirklicher Erfahrungen Pilotprojekte zur Umnutzung von Shopping Malls und Hotels mit wirtschaftlichen Problemen erarbeiten. Die Zentren am Hermannplatz und der City West wird die Koalition in ihrer…

So kurz vor der Entscheidung am 26. September 2021 über den Volksentscheid DW enteignen, werden noch mal Gutachten auf den Markt geschmissen. Das Gutachten des BBU findet, die Ausnahme von Genossenschaften sei nicht möglich und das Gutachten von Battis für die Initiative Neue Wege für Berlin e.V.  findet der Erfolgsentscheid ziele auf etwas verfassungswidriges. Vorab schon mal, Battis gelingt das nur durch eine Radikalrevision seiner eigenen Positionen aus dem Jahr 2019. Das Gutachten des BBU wurde  von Schede/Schuldt geschrieben. Auch diese haben bereits 2019 zu dem Thema publiziert. Immerhin widersprechen sie sich nicht selber, zitieren sich dafür aber gern selbst.

1. Die Genossenschaftssache

Das BBU-Gutachten behauptet, Genossenschaften können nicht in verfassungskonformer Weise von der Vergesellschaftung ausgenommen werden. Die Begründung dafür ist, dass im Beschlusstext des Volksentscheides (VE) die ausdrückliche Ausnahme fehlt, die im Beschlusstext erwähnten Ausnahmen tatbestandlich nicht auf Genossenschaften zutreffen würden und eine Ausnahmeregelung für Genossenschaften gegen Art. 3 GG verstoßen würde, weil weder Zweck noch Struktur…

Recht ist bisweilen recht kompliziert. Und so entstehen schnell bewusst oder unbewusst Missverständnisse. Jüngst zu beobachten bei der Debatte um den Mietendeckel in Berlin, nachdem der zuständige Ausschuss diesen Änderungsantrag beschlossen und so das entsprechende Gesetz zum Mietendeckel geändert hat. Gesetz wird es natürlich erst, wenn das Abgeordnetenhaus das Gesetz beschlossen hat.

Die zentralen Überschriften nach der Änderung lauteten: Die Mieter müssen bei Verstößen selbst klagen. Das führt – verständlicherweise – zu Verdruss und Ärger bei den Mieter*innen. Bei diesen Überschriften handelt es sich aber um ein großes Missverständnis.

Im Recht ist zwischen Öffentlichem Recht und Zivilrecht zu unterscheiden. Für die Durchsetzung des öffentlichen Rechts trägt der Staat die Verantwortung. Im Zivilrecht geht es um eine rechtliche Auseinandersetzung zwischen Privaten, hier konkret um Vermieter*innen und Mieter*innen. Was heißt das jetzt konkret?

Der Stadtentwicklungsausschuss hat mit der Veränderung des MietenWoG (Mietendeckelgesetz) ein Verbotsgesetz beschlossen. Es wird im Einzelnen eine bestimmte Handlung per Gesetz verboten. Hier konkret eine höhere Miete…

In einem anderen Blogbeitrag habe ich mich mit der juristischen Debatte um den Mietendeckel beschäftigt. Dabei habe ich den Wunsch geäußert, die juristische Debatte mit juristischen Argumenten zu führen und die politische Debatte mit politischen Argumenten.

Ich will mich nun ein paar politischen Argumenten zum Mietendeckel zuwenden, nicht ohne jedoch zuvor noch einmal auf die entscheidende juristische Rahmenbedingung hinzuweisen: Der Mietendeckel ist seiner Konzeption nach öffentlich-rechtliche Marktregulierung, er soll öffentlich-rechtliche Regelungen über Wohnraum aufstellen. Eine solche Konzeption stellt gerade nicht darauf ab, wer vermietet und wer mietet, es geht um den Wohnraum an sich.

Zumindest in meinem Twitter-Feed begegnet mir nun immer wieder das Argument der Eigentumswohnung als Altersvorsorge. Korrekt müsste es wohl aber heißen: vermietete Eigentumswohnung zur Altersvorsorge. Denn wer eine Eigentumswohnung hat und in dieser wohnt, ist vom Mietendeckel nicht betroffen. Denn wenn der/die Eigentümer*in in der Eigentumswohnung wohnt, zahlt er/sie keine Miete. Der Mietendeckel wird erst relevant, wenn die die…

Kaum war die Einigung der r2g-Koalition zum sog. Mietendeckel verkündet, da waren wieder ganz viele Spontanverfassungsrechtler*innen unterwegs. Ich meine nicht diejenigen, die sich mit juristischen Stellungnahmen oder Argumenten zu Wort gemeldet haben. Ich meine diejenigen, die ein kurzes „verfassungswidrig“ twittern. Diejenigen, die ein „das Land darf das gar nicht“ via Facebook verschicken oder voller Überzeugung „Art. 14 GG“ in den Raum werfen.

Natürlich wird der Mietendeckel vor dem Bundesverfassungsgericht (angekündigte Normenkontrolle der CDU) landen. Das ist auch gut so. Denn erst das Verfassungsgericht wird endgültig klären können, ob und in welchem Umfang der Mietendeckel mit dem Grundgesetz vereinbar ist. So ist das halt, wenn juristisches Neuland betreten wird. Wenn aber gute juristische Argumente für eine neue Idee sprechen, wäre es politisch fahrlässig sie nicht auszuprobieren. Gesellschaftlicher Fortschritt würde zum Erliegen kommen. Und aus meiner Sicht gibt es eben ausreichend gute juristische Gründe, die den Mietendeckel verfassungsgemäß machen.

Die juristische Debatte kann in drei…

Da gibt es also einen geleakten Arbeitsstand eines Gestzes für einen Mietdeckel  in Berlin und die Immobilienlobby steht Kopf. Aber nicht nur diese. Auch bei einigen anderen drehen alle Sicherungen durch. Da wird davon gesprochen, dass die LINKEN Berlin anzünden. An anderer Stelle wird von Kamikaze geschrieben. Das Unternehmen Vonovia hat schon ausgerechnet, das „eine Mietobergrenze (…) die Mieteinnahmen in Berlin im kommenden Jahr um 20 bis 25 Millionen Euro reduzieren (würde)„. Die FDP wittert, was auch sonst, „Sozialismusfantasien„. Auch Enthüllungsjournalisten*innen sind aktiv und weisen darauf hin, dass diese Lompscher ja nur umsetze  was die linksradikale „Interventionistische Linke“ schon mal aufgeschrieben hatte.

Ich frage mich da schon, ob an all diesen Empörten die Entscheidung des BVerfG zur Mietpreisbremse vorbeigegangen ist oder ob ihre Empörung auch deutlich macht, was sie vom BVerfG halten. Es geht mir jetzt nicht um einzelne Regelungen in einem Arbeitsentwurf. Die Auseinandersetzung mit einzelnen Regelungen lohnt…

Im Jahr 2012 hatte ich mich in der Kritischen  Vierteljahresschriff für Gesetzgebung und Rechtsprechung (KritV) mit der Frage beschäftigt, ob die Verweigerung eines Internetzugangs im Strafvollzug rechtmäßig ist. Im Ergebnis stellte ich damals fest: „Eine generelle Verweigerung des Zugangs zum Internet für Strafgefangene ist rechtswidrig. Eine gesetzliche Einschränkung, d.h. eine rechtliche Grundlage für die Verweigerung eines solchen Anspruches, existierte im StVollzG (Bund) und in den bereits verabschiedeten Ländergesetzen nicht. Lediglich der Musterentwurf hat sich des Problems angenommen. Die vollständige Verweigerung eines Internetzugangs kann auch nicht aus der Sorge um die Sicherheit und Ordnung der Anstalt hergeleitet werden. Darüber hinaus sind alle vermeintlichen Gefahren ebenfalls in anderen Kommunikations- und Informationsmitteln vorhanden, ohne dass der Zugang zu diesen völlig ausgeschlossen ist. Schließlich wirkt eine generelle Verweigerung eines Internetzugangs kontraproduktiv hinsichtlich des Ziels der Resozialisierung.“

Wie komme ich auf sowas? Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen zu Recht darauf abgestellt, dass der Strafvollzug vom grundsätzlichen…

Über Pegida, also die Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes, ist an verschiedenen Stellen bereits geschrieben worden. Am heutigen Abend habe ich mir selbst ein Bild gemacht. Vor Ort.

Zunächst war ich am Kanzleramt wo die Demonstration gegen den Berliner Ableger dieser Organisation startete. Am Brandenburger Tor bin ich dann zur Kundgebung des Berliner Ablegers gegangen. Als ich da war, waren es ungefähr 150 Menschen, später wurden es noch ein paar mehr. Das reicht bei weitem nicht an die Teilnehmer/innenzahlen der Gegendemonstranten/innen ran, ist dennoch erschreckend.

Neben einigen auch optisch erkennbaren Nazis waren es „ganz normale“ Bürger/innen, die sich dort versammelten. Nicht wenige von ihnen waren älteren Semesters. Sie trugen ein Schild auf dem Stand „Wir sind keine Nazis. Wir sind Bürger Deutschlands„, wobei Deutschland in Schwarz-Rot-Gold geschrieben war. Kleiner Hinweis: Im Dunkeln liest sich das wie „Deutsch“, das „land“ ist nicht richtig zu sehen. Als erstes fielen mir zwei Bürger auf, die…

Bei der Landtagswahl 2014 in Brandenburg hat die dortige LINKE 18,6% der Zweitstimmen erreicht, das sind 183.178 Wähler/innen. Im Jahr 2009 waren es noch 27,2% der Zweitstimmen und damit 377.112 Wähler/innen. Trotz alledem oder gerade deswegen waren die Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und LINKE unaufgeregt. Die Genossen/innen in Brandenburg müssen nun zunächst entscheiden, ob es taktisch oder strategisch klug ist, angesichts der Verluste bei der Landtagswahl 2014 erneut in eine Koalition einzutreten. Es ist Sache der Genossen/innen in Brandenburg das zu entscheiden. Im Jahr 2006 als es um die Frage ging, ob es in Berlin eine Neuauflage von Rot-Rot ging habe ich mich bei der Frage, ob Koalitionsverhandlungen aufgenommen werden sollen, enthalten. Zuvor hatte ich Sondierungsgespräche abgelehnt.

Nun liegt der Koalitionsvertrag auf dem Tisch und ich habe ihn mir in der Rechts- und Innenpolitik, der Netzpolitik und der Präambel einmal angesehen.

In der Präambel ist von den Zukunftsaufgaben die Rede, die „nicht…