Nicht das Ende von Mietpreisregulierung

Das Urteil der Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Mietendeckel (MietenWoG) ist bitter. Die zentralen Leitsätze lauten: „Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum, der auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden kann (ungebundener Wohnraum), fallen als Teil des sozialen Mietrechts in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit für das bürgerliche Recht im Sinne von Art.74 Abs. 1 Nr. 1 GG. Mit den §§ 556 bis 561 BGB hat der Bundesgesetzgeber von der konkurrierenden Zuständigkeit für das Mietpreisrecht als Teil des bürgerlichen Rechts abschließend Gebrauch gemacht.“ Im Klartext heißt das: Das Land Berlin darf Mietpreise nicht regulieren. Der Versuch dem Mietenwahnsinn etwas entgegenzusetzen ist (vorerst) gescheitert. Das Continue Reading →

Wer nicht vorträgt, kann auch nicht erfolgreich sein

Angesichts dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), eine Außerkraftsetzung des Mietendeckels in Bezug auf das „Absenken“ von Mieten nicht zu beschließen, frage ich mich, ob die Vermieterseite bewusst verlieren wollte. Denn im Hinblick auf den Vortrag im Rahmen des Eilrechtsschutz ist die Entscheidung nur als Watsche für die Vermieterseite anzusehen. Das BVerfG hätte den Mietendeckel bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache außer Kraft gesetzt, wenn „dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten“ gewesen wäre. Dazu hat das BVerfG „lediglich die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Continue Reading →

Unterhalb der Leitsätze wird es spannend

Die nun kommende Debatte ist vorhersehbar. Nach der Entscheidung des Bayrischen Verfassungsgerichtshofes (BayVerfGH) zum Volksbegehren Mietenstopp wird es zwei Linien geben: Linie 1 zitiert die Leitsätze und wird ständig und immer wiederholen, dass dies auch für den Mietendeckel (MietenWoG) in Berlin entscheidend ist. Linie 2 wiederum wird in die Urteilsgründe gehen und erklären, warum sich genau das aus den Leitsätzen nicht ergibt. Ich will -Überraschung- die Linie 2 hier etwas ausführen. Das geht natürlich nur, wenn dabei auch auf die Argumente von Linie 1 eingegangen wird. Der BayrVerfGH hat in seinen Leitsätzen ausgeführt, dass der „dem Volksbegehren zugrunde liegende Gesetzentwurf“ Continue Reading →

Die verheerende Logik hinter der Schattenmiete

Irgendwann in dieser Woche (leider verschwimmen bei mir die Tage derzeit) twitterte ich zu einem Schreiben der Deutsche Wohnen. Die Deutsche Wohnen teilte darin einem/einer Wohnungsinteressent*in mit, sie würde keinen Mietvertrag abschließen, soweit das JobCenter lediglich die Kostenübernahme für die Miete nach dem MietenWoG (Mietendeckel) übernimmt. Es werde die Sicherheit benötigt, dass das JobCenter auch die Differenz zwischen Miete nach MietenWoG und Miete ohne MietenWoG zahlen werde, da wenn das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das MietenWoG  für verfassungswidrig erklärt, die Differenz nachzuzahlen sei. Um es kurz zusammenzufassen: JobCenter-Kunde/Kundin bekommt keine Wohnung, wenn nicht JobCenter auch eine Mietzusage in Höher einer derzeit nach Continue Reading →

Die Sache mit der Durchsetzung des Mietendeckels durch Mieter*innen

Recht ist bisweilen recht kompliziert. Und so entstehen schnell bewusst oder unbewusst Missverständnisse. Jüngst zu beobachten bei der Debatte um den Mietendeckel in Berlin, nachdem der zuständige Ausschuss diesen Änderungsantrag beschlossen und so das entsprechende Gesetz zum Mietendeckel geändert hat. Gesetz wird es natürlich erst, wenn das Abgeordnetenhaus das Gesetz beschlossen hat. Die zentralen Überschriften nach der Änderung lauteten: Die Mieter müssen bei Verstößen selbst klagen. Das führt – verständlicherweise – zu Verdruss und Ärger bei den Mieter*innen. Bei diesen Überschriften handelt es sich aber um ein großes Missverständnis. Im Recht ist zwischen Öffentlichem Recht und Zivilrecht zu unterscheiden. Für Continue Reading →