Die Konfrontationsobliegenheit
Die Konfrontationsobliegenheit ist ein ungeschriebenes, oft unterschätztes Recht. Die Konfrontationsobliegenheit meint etwas vereinfachend, dass bevor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem Streit zwischen obersten Bundesorganen über Rechte und Pflichten aus dem Grundgesetz (Organstreitverfahren) angerufen wird, zunächst dem „Verklagten“ eine Korrekturmöglichkeit gegeben werden muss. Wird das unterlassen, dann fehlt es an einem Rechtsschutzbedürfnis und die Anrufung des BVerfG ist unzulässig. Bekannt ist die Konfrontationsobliegenheit vor allem aus verfassungsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Abgeordneten/Oppositionsfraktionen und Regierung im Zusammenhang mit der Beantwortung von parlamentarischen Fragen. Mit den Beschluss vom 9. Juli 2026 zu dem Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudenergiegesetz II hat das BVerfG die Konfrontationsobliegenheit präzisiert. Die Entscheidungsgründe Continue Reading →