Eine kleine Überlegung zu Facebook-Fotos und Abmahnungen

An der einen oder anderen Stelle ist auf diesen Fall schon hingewiesen worden. Er geht ganz einfach: Eine Person X stellt auf die Seite der Person Y ein Foto.  Y bekommt nun eine Abmahnung von einem Dritten wegen der Verletzung von Urheberrechten.

Die juristische Frage, wer die Verantwortung -also das Haftungsrisiko- trägt und damit Adressat der Abmahnung sein müsste,  ist umstritte. Eine gute Argumentation ist hier nachlesbar.

Vielleicht könnte aber auch so argumentiert werden: Solange der Anbieter von Sozialen Netzwerken, hier Facebook, die Privatsphäreeinstellungen Standardmäßig so vorgesehen hat, dass jede/r alles lesen und auf Pinnwände posten kann ist der Anbieter von Sozialen Netzwerken derjenige der das Haftungsrisiko trägt. Sollten die Anbieter Sozialer Netzwerke sich dazu entschließen als Standard die höchstmögliche Privatsphäre vorzusehen und ist eine aktive Handlung des Nutzers/der Nutzerin nötig um Dritten die Möglichkeit zu geben auf ihrer Pinnwand etwas zu hinterlassen, wären Nutzer und Dritter diejenigen die das Haftungsrisiko tragen.

Aus meiner Sicht jedenfalls kann es nicht angehen, dass Facebook aktives Handeln der Nutzer/innen verlangt um zu verhindern, dass Dritte auf ihre Pinnwand zugreifen können, aber im Falle von Abmahnungen die Nutzer/innen diejenigen sind die das Haftungsrisiko tragen.

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