Ein wenig die Suchmaschine angeschmissen und schont wird man fündig: Die elektronische Fussfessel wird Deutschlandweit eingeführt. Einen weiterführenden Artikel findet man hier.
Doch tatsächlich ist die elektronische Fußfessel der falsche Weg. Einen Teil der Kritik an der elektronischen Fußfessel hat die GdP und die DPolG bereits aufgegriffen. Tatsächlich wird eine Fußfessel keine weiteren Straftaten verhindern. Aber das ist nur der eine Teil der Kritik.
Der andere Teil der Kritik geht in eine andere Richtung. Wenn ein Strafgefangener entlassen wird ist seine Schuld abgegolten. Das ist das Prinzip unseres Strafrechtes. Danach hat er/sie ein Anspruch auf eine „normales“ Leben nach der Straftat, es ginge jetzt darum eine Resozialisierung vorzunehmen. In unserem Positionspapier zur Sicherungsverwahrung haben wir damals ausgeführt: „Die Einführung der Fußfessel als Zwangsmittel ist mit der Menschenwürde nicht vereinbar. Sie stellt eine Totalüberwachung der Betroffenen dar, welche in einer freien Gesellschaft nicht toleriert werden kann. Sie wirkt stigmatisierend und hindert die Resozialisierung der ehemaligen Gefangenen. Die Wiedereingliederung wird naturgemäß erheblich erschwert, wenn der Betroffene die ganze Zeit das Gefühl haben muss, beobachtet zu werden. Dabei hilft es wenig, wenn allein die eigene Wohnung beobachtungsfreier Raum ist. Denn der Betroffene ist gerade im Unterschied zu vorher, nach vielen Jahren in Freiheit entlassen worden und wohlmöglich nicht, um sich ausschließlich in den vier Wänden seiner Wohnung aufzuhalten. Zudem stellt die elektronische Fußfessel ebenso wie die Sicherungsverwahrung eine zusätzliche Bestrafung für den Betroffenen dar, der aber seine Strafe bereits voll verbüßt hat und möglicherweise auch noch Jahre oder Jahrzehnte lang aufgrund von Sicherungsverwahrung in Unfreiheit verbracht hat. Eine solche über Gebühr Belastung ist unverhältnismäßig und kann in einem Rechtsstaat nicht gewollt werden. Außerdem ist die elektronische Fußfessel auch wenig effektiv, denn allein durch die Aufenthaltsbestimmung können Straftaten nicht verhindert werden. Auch die erwünschte Durchsetzung von Aufenthaltsverboten ist kaum möglich, da in einer Großstadt beispielsweise überall Kindergärten und Schulen sind und ein in die Nähe kommen an solche Einrichtungen kaum verhindert werden kann.“
Diese Positionierung ist immer noch richtig und wahr. Bedauerlicherweise sind damit wieder einmal die Menschrechte auf der Strecke geblieben und ich wage die Prognose, dass wir sehr bald eine Ausweitung des Einsatzes der Fußfessel erleben :-(.