Hier habe ich bereits auf die sog. Enforcement-Richtlinie hingewiesen. Bei der Enforcement-Richtlinie handelt es sich um die Richtlinie zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte (IPRED). Hierzu liegt bereits die 3. Roadmap, also der dritte Fahrplan zur Novellierung dieser Richtlinie vor. Aus der Richtlinie geht auch hervor, dass die Novellierung im September 2012 erfolgen soll. Gegenstand der Richtlinie ist all das, was aus ACTA wieder herausgehandelt wurde. Ich habe im Beitrag vom 19 Februar 2012 bereits geschrieben habe darum, dass mit der Novellierung Rechteinhaber mehr und bessere Möglichkeiten zur Durchsetzung der Rechte bekommen sollen. Auch das dies wieder in Richtung Privatisierung der Rechtedurchsetzung geht, ist aus der Roadmap erkennbar, hier wird ganz direkt eine Kooperation von Rechteinhabern und Service Providern angesprochen.
Die Justizministerin war nun heute im Rechtsausschuss und hat einen Bericht zu ACTA abgegeben. Darüber gibt es nicht wirklich viel zu berichten, ich erwarte da mehr Aufklärung aus der Kleinen Anfrage meiner Fraktion. Frau Leuttheuser-Schnarrenberger berichtete das im November der Kabinettsbeschluss zur Unterzeichnung von ACTA gefällt wurde, der Anlass für die Nichtzeichnung sei die geplante Vorlage an den EuGH gewesen. Im Prinzip kann nun davon ausgegangen werden, dass diese Bundesregierung nicht zeichnet, solange der EuGH keine Aussage zu ACTA gemacht hat.
Die Bundesjustizministerin machte in dieser Sitzung aber auch deutlich, dass Deutschland eine Stellungnahme zur Enforcement-Richtlinie abgegeben hat. Inhalt diseer Stellungnahme sei, dass keine Notwendigkeit einer Novellierung gesehen wird. Der konkreten Wortlaut der Stellungnahme liegt nicht vor, aber die Justizministerin hat zugesichert, die Stellungnahme dem Rechtsausschuss zuzusenden. Mal sehen, was da im Detail drin stehen wird.
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